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Aufbruch und Kontinuität

Die "Seite 3" April 2018

Markus Söder ist Ministerpräsident! Nach der Regierungsbildung in Berlin ist damit der zweite wichtige Schritt getan, damit die – wohl nicht nur gefühlte – Lähmung im politischen Betrieb zu einem Ende kommt. Seit November 2011 war Dr. Markus Söder Finanzminister, und während sich zu Beginn viele den früheren CSU-Generalsekretär und Umweltminister im traditionsreichen Finanzressort nicht vorstellen konnten, ist er sehr bald “unser“ Finanzminister geworden. Denn wie keiner seiner Vorgänger hat er bei den Beschäftigten ein Wir-Gefühl geschaffen, hat zu seinen Leuten gestanden und die Arbeit seiner Verwaltung gelobt, auch bei Publikum, vor dem er mit einem Witz auf Kosten seiner Leute leichter hätte punkten können!

Manches, was er in den vergangenen mehr als sechs Jahren positiv und erfolgreich in Angriff genommen hat, mag durch die gute Situation im Staatshaushalt begünstigt, ja ermöglicht worden sein. Aber Söder hat es eben getan. Dabei ist seine Arbeit als Finanzminister doch auch ein Stück weit unvollendet. Denn er hat zwar die Verbesserung der Personalsituation in der Finanz in Angriff genommen, zu Ende ist dieses Projekt angesichts weiterhin erheblicher Unterbesetzung aber lange noch nicht. Und vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklungen steht uns dabei noch eine Jahre andauernde Herkulesaufgabe bevor, die auch weiterhin politisches Stehvermögen erfordern wird!
Ähnlich verhält es sich auch bei anderen Themen: Söder hat die Kehrtwende geschafft, nun wird es an seinem Nachfolger liegen, die Entwicklung fortzusetzen. Dabei setze ich auch darauf, dass der Ministerpräsident seine Finanz und seinen öffentlichen Dienst nicht aus den Augen verlieren wird.
So sehr die Wahl Markus Söders zum Ministerpräsidenten als ein Signal des Aufbruchs gesehen werden kann, erhoffe ich mir durch die Ernennung Albert Fürackers zum Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat die Kontinuität, damit die begonnenen Entwicklungen weiter vorangebracht werden können.
Ich bin jedenfalls sehr zuversichtlich, dass mit ihm die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit, die die bfg mit seinem Vorgänger gepflegt hat, fortgesetzt werden kann.
Dabei muss es zunächst darum gehen, die bestehende Unterbesetzung weiter abzubauen. Dafür müssen die Ausbildungszahlen in der 2. wie in der 3. QE weiterhin auf diesem hohen Niveau verbleiben können. Hierzu bedarf es einer Optimierung der Nachwuchsgewinnung genauso wie der Streichung entsprechender kw-Vermerke bei den Anwärterstellen im nächsten Doppelhaushalt.
Dass die Finanzverwaltung überhaupt mit – objektiv – so geringer Personalausstattung einigermaßen „rund“ läuft, liegt neben dem persönlichen Einsatz jeder und jedes Einzelnen nicht zuletzt auch am vergleichsweise hohen Stand der „Digitalisierung“! Die hat aber neben vielen Schwierigkeiten, die ein solcher Prozess den Beschäftigten bereitet, zur Folge, dass leichtere Aufgaben wegfallen und sich erneut eine Konzentration schwieriger Aufgaben für die Kolleginnen und Kollegen daraus ergibt. Das muss sich in der Bezahlung niederschlagen, und damit in Dienstpostenwertigkeiten und Stellenhebungen. Auch hierzu können im Doppelhaushalt 2019/20 erste Schritte unternommen werden.
Den Verantwortlichen sollte klar sein, dass wir als Finanzverwaltung diejenigen sind, die die Grundlagen schaffen für eine erfolgreiche Politik, weil wir als Beschäftigte der Steuerverwaltung die Finanzierung des Staates und seiner Aufgaben ermöglichen. – Ob Sicherheit, Infrastruktur oder Bildung, ohne uns ginge nichts!
Wir sind diejenigen, die als Beschäftigte in der Staatsfinanzverwaltung die zentralen Dienstleistungen für die Staatsverwaltung und deren Beschäftigte erbringen und damit eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren unseres Staates!
Und wir sind als Beschäftigte in den IT-Bereichen diejenigen, die die technischen Grundlagen schaffen für dieses Funktionieren und dabei auch ein immer wichtiger werdender Aspekt bei der Sicherung dieser Funktionsfähigkeit!
Fortgesetzt und weiter intensiviert werden muss auch der Bau von Staatsbediensteten-Wohnungen in den Ballungsräumen. Nur wenn man den jungen Kolleginnen und Kollegen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen kann, ist deren Verwendung in den Ballungsräumen mit der Fürsorgepflicht des Dienstherren in Einklang zu bringen. Dass die Stadibau GmbH nun aus dem Finanzressort herausgenommen und dem neuen Bau-Ressort zugeschlagen wird, irritiert zwar, darf aber die Anstrengungen bei diesem Thema nicht mindern!