Dieser Artikel ist älter als ein Jahr. Enthaltene Informationen, Regelungen oder Gesetze könnten sich in der Zwischenzeit geändert haben.

Neue Regierungen in Sicht

Seite 3 März 2018

Die SPD-Mitglieder haben mit ihrer Zustimmung zum Koalitionsvertrag mit CDU und CSU den Weg frei gemacht, für eine Rückkehr zur politischen Normalität. Wenn am 14. März die Kanzlerin gewählt und die Regierungsmitglieder ernannt sind, geht in der Bundespolitik eine beinahe ein halbes Jahr andauernde Zeit der Lähmung und Unsicherheit in der Politik zu Ende.

Für Bayern bedeutet der Amtsantritt der neuen Bundesregierung, dass der Zeitpunkt gekommen ist für den von der CSU im Dezember beschlossenen Wechsel im Amt des Ministerpräsidenten. Horst Seehofer hat angekündigt, am 13. März sein Amt des Ministerpräsidenten zur Verfügung zu stellen, um als Innenminister in das Kabinett Merkel einzutreten. Am 16. März soll sodann der heutige Finanzminister Markus Söder zum Ministerpräsidenten gewählt werden. Dann wird sich auch zeigen, wer künftig das Finanzressort leiten wird.
Eigentlich wollte unser Finanzminister am 15. März zum dritten Mal binnen vier Jahren zu den Mitgliedern des bfg-Landesvorstands sprechen. Ob Dr. Markus Söder den Termin nun tatsächlich wird halten können, ist angesichts der jetzigen Dramaturgie leider ungewiss.
Trotz der besonderen Situation in den vergangenen Wochen auch im politischen Bayern hat der Bayerische Landtag seine Arbeit gewohnt souverän fortgesetzt. Dazu gehörte auch die Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2018. Wie bereits nach dem Entwurf abzusehen war, enthält er unter anderem erhebliche Verbesserungen für das Landesamt für Finanzen und die IT-Bereiche. Diese Maßnahmen gehen ganz entscheidend auf die Forderungen der Bayerischen Finanzgewerkschaft zurück, darauf möchte ich hier ausdrücklich hinweisen! Von den 2 Millionen Euro, die für Zuschläge zur Gewinnung von IT-Fachkräften zur Verfügung gestellt werden, entfallen 1.060.000 Euro auf unser Ressort. Und von den 2,5 Millionen Euro, die der Nachtragshaushalt für Stellenhebungen in der Informationstechnologie bereithält, können 1.036.000 Euro in unserem Ressort genutzt werden. Stichtag für die Hebungen und für die daraus resultierenden Beförderungen wird der 1. Juli 2018 sein. Daneben werden zum 1. Mai diesen Jahres auch die Hebungsmöglichkeiten aus der zweiten Tranche des Art. 6i des Doppelhaushaltes fällig.
Leider hat sich die Landtagsmehrheit trotz unserer wohlbegründeten Bemühungen weder zu Stellenverbesserungen in der Steuerverwaltung noch in der Schlösserverwaltung durchringen können. Auch die entsprechenden Anträge der Oppositionsparteien fanden keine Mehrheit.
Eine umso größere Bedeutung kommt dem Doppelhaushalt 2019/2020 zu, dessen Aufstellung in den nächsten Monaten voranschreiten wird, auch wenn erst der am 14. Oktober neu zu wählende Landtag darüber entscheiden wird. Im neuen Doppelhaushalt muss es darum gehen, den Aufgabenmehrungen in unserem Ressort Rechnung zu tragen. Die Beschäftigten unserer Verwaltung arbeiten seit Langem am Anschlag, ein Ende des Aufgabenwachstums ist nicht in Sicht. Der Doppelhaushalt muss deshalb die Weichen dafür stellen, dass der Abbau der Unterbesetzung fortgesetzt werden kann.
Dass die Finanzverwaltung trotz der Defizite bei der Personalausstattung einigermaßen rund läuft, ist neben dem immensen Einsatz der Beschäftigten nicht zuletzt auch einem hohen Grad an Digitalisierung zuzuschreiben. Wir sind hier anderen Verwaltungen um Längen voraus.
Die Folge ist eine gravierende Veränderung der täglichen Arbeit. Wo vor Jahren noch jeder Sachbearbeiter und jede Sachbearbeiterin einen gewissen Teil einfachere Fälle zu erledigen hatte, geht es heute weithin nur noch um die Bearbeitung richtig schwieriger Fälle und anspruchsvoller Sachverhalte. Dem werden unsere Dienstpostenwertigkeiten und die entsprechenden Stellenausstattungen vielfach nicht mehr gerecht! Ähnliches gilt für Führungsaufgaben, die längst übers „Überwachen“ und ein „Super-Sachbearbeitertum“ hinausgewachsen sind. Und es gilt gleichermaßen für die Außendienste, wo sich die digitale Entwicklung ganz ähnlich niederschlägt und das Wachstum unserer Wirtschaft sowie deren Internationalisierung zusätzliche Herausforderungen darstellen.
Was mich in den letzten Wochen betroffen gemacht hat, ist das sichtbar gewordene Ausmaß, in dem die sogenannten Tafeln in vielen Städten von armen Mitbürgern in Anspruch genommen werden müssen. – Ich denke, diese Situation in unserer Gesellschaft sollte auch eine Aufforderung sein, dass der Staat doch zumindest bei den Vermögenderen seine Steuern nach Recht und Gesetz erhebt; auch, um mit den Haushaltsmitteln Armut verhindern und bekämpfen zu können.