Dieser Artikel ist älter als ein Jahr. Enthaltene Informationen, Regelungen oder Gesetze könnten sich in der Zwischenzeit geändert haben.

Wann, wenn nicht jetzt?

"Seite 3" Januar-Februar 2017

Seit dem Ende des gemeinsamen Bundes-Angestelltentarifvertrags BAT für die Angestellten des Bundes, der Länder und der Kommunen werden für die Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen seit 2005 („TVöD“) und für die Arbeitnehmer der Länder seit 2006 („TV-L“) getrennte Tarifverträge verhandelt. Dabei hat es sich von Anfang an eingebürgert, diese Entgelttarifverträge mit einer Laufzeit von etwa 2 Jahren zu vereinbaren, so dass sich seither in jedem Jahr Verhandlungen über den TVöD und den TV-L im Wechsel ergeben. Aktuell also ist wieder der Tarifvertrag für die Beschäftigten der Länder dran.

Am 31. Januar wurde die zweite Verhandlungsrunde zwischen der Arbeitgeberseite (TdL – Tarifgemeinschaft deutscher Länder) und den Arbeitnehmern mit der dbb Tarifunion und ver.di an der Spitze ergebnislos abgebrochen. Die Hoffnung, dass sich mit dem niedersächsischen Finanzminister Peter-Jürgen Schneider als Verhandlungsführer der Arbeitgeber die „Verhandlungsrituale“ zum Besseren verändern könnten, hat sich jedenfalls bisher nicht erfüllt. Auch er hat es sich nicht nehmen lassen, auf die Schuldenbremse des Grundgesetzes zu verweisen, die eine strikte Ausgabendisziplin und die Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung in den Ländern verlange. Und auch er hat pflichtschuldigst wieder auf die vermeintlich hohen Personalkostenquoten in den Länderhaushalten verwiesen.
Die Wirklichkeit sieht freilich so aus: Die bundesweiten Einnahmen aus den Gemeinschaftssteuern sind im Jahr 2016 um 5,3 % (in Bayern um 6,9 %!) gestiegen, die Ländersteuern um 9,9 % (in Bayern um 11,0 %)! Laut dem Bundesfinanzministerium sind die Steuereinnahmen der Länder nach der Verteilung auf die verschiedenen Ebenen und nach den Bundesergänzungszuweisungen 2016 um 20,7 Milliarden bzw. 7,7 % gestiegen.
Dabei bin ich der Letzte, der ein einzelnes Jahr als Grundlage staatlichen Handelns heranziehen würde. Nehmen wir also die letzten 10 Jahre: In dieser Zeit sind trotz Weltwirtschafts- und Eurokrise die Gemeinschaftssteuern bundesweit von 374 Milliarden im Jahr 2007 auf 516 Milliarden im Jahr 2016 angestiegen! Macht eine durchschnittliche Steigerung pro Jahr von 3,65 %! Das liegt zwar deutlich unter den bayerischen Werten von durchschnittlich 5,22 % (!) Steigerung im Jahr, es ist aber doch ein beachtlicher Wert, nicht zuletzt, wenn man die Einkommenssteigerungen im Rahmen des TV-L damit vergleicht. Denn hier kommt man im gleichen Zeitraum auf eine durchschnittliche jährliche Steigerung von nicht ganz 2%. – Und der Rest der üppigen Steigerungsraten wurde auch nicht von der Inflation aufgefressen, wofür eine durchschnittliche Inflationsrate in Deutschland mit 1,25 % im Schnitt der letzten 10 Jahre der hinreichende Beleg sein dürfte.
Wann also, wenn nicht jetzt, sollte eine Tarifrunde einmal ohne das übliche Gezeter der Arbeitgeber über die Bühne gehen? Und wann, wenn nicht jetzt, wollen die verschiedenen Bundesländer auch ihre Beamtenschaft an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben lassen?
Zum Glück hat die Bayerische Staatsregierung hier vor Jahren umgedacht und den Wert der Beamtenschaft als Grundlage für den Erfolg des Freistaats anerkannt. So hat Finanzminister Dr. Markus Söder auch in den letzten Monaten wieder die wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für den Beamtenbereich in Aussicht gestellt.
Angesichts galoppierender Mietpreise und wachsender Konkurrenz um gutes Personal erscheinen mir eine gute Bezahlung und insgesamt attraktive Rahmenbedingungen für die Beschäftigten der Staatsverwaltung als das Gebot der Stunde.
Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 haben Landtag und Staatsregierung auch zum 1. Januar wieder für einige Verbesserungen gesorgt. Die Möglichkeit zur Vergabe von Leistungsprämien auch an Tarifbeschäftigte unter Bereitstellung zusätzlicher Mittel zähle ich ausdrücklich hierzu. Zum 1. Mai wird sodann die erste Hälfte der Stellenhebungen aus dem neuerlichen Artikel 6i HG wirksam werden; der Doppelhaushalt sieht für unser Ressort gut 730.000 Euro im Jahr hierfür vor. Über die konkrete Ausgestaltung muss in den nächsten Wochen aber erst noch der Haushaltsausschuss entscheiden.
Als wichtigen Markstein hält das Jahr 2017 im September die Bundestagswahl bereit. Wie es scheint, könnten die Ideologie einer Einheitskasse und die Altersversorgung eine zentrale Rolle spielen. All diejenigen, die mit diesem schlichten, aber so süßen Versprechen der Gleichmacherei in die Wahl ziehen wollen, dürfen sich unserer Gegnerschaft sicher sein!