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HPR-Bericht März 2022

Der monatliche Bericht aus dem HPR

Rückabwicklung der Veranlagungsstelle „verbundene Unternehmen“ (VVU) +++ Betriebsärztlicher Dienst Finanzressort +++ Lehrgangsklausuren/Prüfungen 2. QE +++ Lehrgangsklausuren 3. QE +++ Auswirkung der Änderungen 15. BayIfSMV auf den Lehrgangsbetrieb +++ Fachtheoretische Ausbildung am Fachbereich Finanzwesen der HföD +++ Fachtheoretische Ausbildung an der Landesfinanzschule +++ Praktische Ausbildung +++ Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2021 2. QE Steuer +++ Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2021 3. QE Steuer +++ Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2021 2. QE Staatsfinanz +++ Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2021 3. QE Staatsfinanz

Rückabwicklung der Veranlagungsstelle „verbundene Unternehmen“ (VVU)
Im Jahr 2010 wurde das Projekt Neuorganisation der Körperschaftsteuerstellen aufgesetzt. Bei den vier Finanzämtern Erlangen, Regensburg, Rosenheim und Würzburg wurden sogenannte Stellen für verbundene Unternehmen (VVU) eingeführt und pilotiert. In diesen sogenannten Firmenstellen wurde die Besteuerung von den Unternehmen durchgeführt, die zivilrechtlich oder steuerlich in einer engen Beziehung zueinanderstehen, und zwar unabhängig von ihrer Rechtsform. Inzwischen schlagen das Landesamt für Steuern und die pilotierenden Finanzämter vor, die Pilotierung nicht weiter fortzuführen und die VVU rückabzuwickeln. Das StMFH hat mittlerweile zugestimmt, die organisatorische Rückabwicklung ab dem 1. Quartal 2022 durchzuführen. Die Organisation des Finanzamts München soll hiervon unberührt bleiben.

Betriebsärztlicher Dienst Finanzressort
Der Hauptpersonalrat wurde darüber informiert, dass die seit Ende des Jahres 2020 erfolgten Stellenausschreibungen für den betriebsärztlichen Dienst ohne Ergebnis geblieben sind. Auf die letzte Stellenausschreibung vom September 2021 gab es keine einzige Bewerbung.
Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Betriebsärztlichen Dienstes muss dieser von Aufgaben, die nicht zwingend betriebsärztliche Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind, entlastet werden.
Impfungen gegen Influenza, die bislang vom Betriebsärztlichen Dienst in einigen Dienststellen angeboten wurden, können ab dem Jahr 2022 bis auf Weiteres nicht mehr angeboten werden.
Impfungen gegen FSME, die unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber/Dienstherrn anzubieten und zu bezahlen sind, werden ab dem Jahr 2023 bis auf Weiteres nur noch dann vom Betriebsärztlichen Dienst durchgeführt, wenn die Impfung im Rahmen einer Pflichtvorsorge ansteht. In allen anderen Fällen sind die Impfungen gegen FSME im Bereich der Vermessungs- und der Steuerverwaltung von einer niedergelassenen Ärztin/einem niedergelassenen Arzt durchzuführen.

Lehrgangsklausuren/Prüfungen 2. QE
Das StMFH hat dem Hauptpersonalrat mitgeteilt, dass bei den ab dem 7. März 2022 geplanten Klausuren des FTA II/2 bzw. FTAIII im Hinblick auf das immer noch hohe Infektionsgeschehen aus Gründen der Planungssicherheit wie folgt verfahren werden soll:

- Steuersekretäranwärterinnen und –anwärter 2020
Die Abschlussklausuren des FTA II/2 sollen zu den bislang geplanten Terminen dezentral an den jeweiligen Ausbildungsfinanzämtern stattfinden.

- Regierungssekretäranwärterinnen und –anwärter 2020
Die Abschlussklausuren des FTAIII sollen im Zeitraum vom 7. bis 11. März 2022 dezentral an den Ausbildungsdienststellen des Landesamtes für Finanzen stattfinden. Der bislang am 9. März 2022 vorgesehene klausurfreie Tag soll entfallen.

- Stoffeingrenzung
Das StMFH hat dem von der Landesfinanzschule unterbreiteten Vorschlag einer weiteren, dem Pandemiegeschehen geschuldeten Stoffeingrenzung im Hinblick auf die Qualifikationsprüfung der Steuersekretäranwärterinnen und -anwärter 2020 zugestimmt. Unabhängig davon soll ein angemessenes Prüfungsniveau gewahrt bleiben.

Lehrgangsklausuren 3. QE
Bei den Lehrgangsklausuren der 3. QE hat das StMFH entschieden wie folgt vorzugehen:

- Steuerinspektoranwärterinnen und –anwärter 2021
Die ab 10. März 2022 geplanten Lehrgangsklausuren des Grundstudiums 1 sollen zu den geplanten Terminen in Präsenz am Fachbereich Finanzwesen abgehalten werden.

- Regierungsinspektoranwärterinnen und –anwärter 2021
Die Lehrgangsklausuren des Grundstudiums 1 sollen im Zeitraum vom 14. bis 18. März 2022 dezentral an den Ausbildungsdienststellen des Landesamtes für Finanzen statt.

Auswirkung der Änderungen 15. BayIfSMV auf den Lehrgangsbetrieb
Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wurde geändert. Demnach gilt nunmehr im Bereich der Beherbergung sowie in der Gastronomie statt der 2G- die 3G-Regelung. In Bezug auf die Übernachtung an den Lehrgangsorten ist ein ggf. notwendiger Testnachweis nur bei der Ankunft und zusätzlich alle weiteren 72 Stunden vorzulegen (§ 5 Abs. 1 S. 2 der 15. BayIfSMV).
Dies bedeutet für die HföD und LFS, dass für die Bereiche Unterricht, Unterkunft und Verpflegung einheitlich nur noch ein 3G-Erfordernis besteht. Entsprechendes gilt für Prüfungen.
Die Regelungen zur Maskenpflicht (§ 2 der 15. BayIfSMV) bestehen unverändert fort, wonach von den Studierenden eine FFP2-Maske zu tragen ist, außer der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Sitzplätzen wird gewahrt. Für Dozenten/-innen und sonstige Beschäftigte der HföD haben sich hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen zur Dienststelle keine Änderungen ergeben. Bezüglich einer Maskenpflicht für Dozenten/-innen und sonstige Beschäftigte findet weiterhin § 2 Abs. 4 der 15. BayIfSMV Anwendung, wonach während der dienstlichen Tätigkeit die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen besteht.

Fachtheoretische Ausbildung am Fachbereich Finanzwesen der HföD
Das StMFH hat den Hauptpersonalrat darüber informiert, dass vor dem Hintergrund der im Rahmen der Ministerratssitzung am 15.02.2022 sowie der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Februar 2022 getroffenen Lageeinschätzung und den beschlossenen Lockerungen es angezeigt ist, auch am Fachbereich Finanzwesen zum Präsenzunterricht zurückzukehren.
Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts soll grundsätzlich ab Montag, den 7. März erfolgen. Lediglich für das Grundstudium 1 der Fachrichtung Staatsfinanz soll der Präsenzunterricht aufgrund der dezentral durchzuführenden Lehrgangsklausuren erst am 21. März 2022 beginnen.
Bis zur Aufnahme des Präsenzunterrichts soll die Wissensvermittlung weiterhin digital erfolgen. Zudem soll allen Anwärterinnen und Anwärtern – soweit mit den Lehrinhalten vereinbar – angeboten werden, die Distanzlehre freiwillig bis 25. März 2022 fortzuführen.

Fachtheoretische Ausbildung an der Landesfinanzschule
Auch für die Ausbildung der 2. QE hat das StMFH entschieden, dass an der Landesfinanzschule zum Präsenzunterricht zurückgekehrt werden soll.
Im Hinblick auf die ab 7. März 2022 dezentral stattfindenden Klausuren soll die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts erst im Anschluss an die Klausurphase erfolgen. Konkret bedeutet dies eine Rückkehr zum Präsenzunterricht für den FTAIII (Staatsfinanz) ab Montag, 14. März 2022, und für den FTA II/2 (Steuer) ab Mittwoch, 16. März 2022. Bis zur Aufnahme des Präsenzunterrichts soll die Wissensvermittlung weiterhin digital erfolgen.
Auch bei in der Ausbildung der 2. QE soll allen Anwärterinnen und Anwärtern – soweit mit den Lehrinhalten vereinbar – angeboten werden, die Distanzlehre freiwillig bis 25. März 2022 fortzuführen.

Praktische Ausbildung
Für die praktische Ausbildung an den Ämtern soll künftig auch für behördenübergreifende Ausbildungsveranstaltungen lediglich die 3G-Regelung gelten. Mit Blick darauf sowie vor dem Hintergrund der allgemeinen Öffnungsschritte werden ab 2. März 2022 Ausbildungsreisen, die insbesondere für die Teilnahme an Ausbildungsarbeitsgemeinschaften oder für praktische Ausbildungseinsätze an anderen Dienststellen erforderlich sind, wieder zugelassen.

Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2021 2. QE Steuer
An der Qualifikationsprüfung 2021 für den Einstieg in der 2. QE Steuer haben 578 Anwärterinnen und Anwärter teilgenommen. Diese haben insgesamt 482 Beschäftigte erfolgreich bestanden. Von den 96 erfolglosen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Erstprüfung 2021 nahmen 56 am Crashkurs teil. Zulassungsvoraussetzung dafür war ein Schnitt von mindestens 3,0 Punkten in der schriftlichen Prüfung. Das Ergebnis der Wiederholungsprüfung liegt dem Hauptpersonalrat noch nicht vor.

Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2021 3. QE Steuer
Der Hauptpersonalrat wurde über die Ergebnisse der Wiederholungsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene „Steuer“ informiert. Danach haben insgesamt 173 Prüflinge an dieser teilgenommen und hiervon 140 bestanden. Unter Berücksichtigung dieser Wiederholungsprüfung haben von den 701 Prüflingen 60 die Prüfung nicht bestanden. Die Gesamtdurchfallquote der Qualifikationsprüfung 2021 beträgt somit 8,6 Prozent.

Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2021 2. QE Staatsfinanz
An der Qualifikationsprüfung 2021 (Erstprüfung) für den Einstieg in der 2. QE Staatsfinanz haben 105 Prüflinge teilgenommen. Elf Kandidatinnen und Kandidaten haben die Erstprüfung nicht erfolgreich bestanden. Davon wurden sechs zum erstmalig durchgeführten Crashkurs zugelassen. Bei der Wiederholungsprüfung im Anschluss an den Crashkurs 2021 waren vier Prüflinge erfolgreich. Unter Einbeziehung der Wiederholungsprüfung ergibt sich für die Qualifikationsprüfung 2021 der 2. QE Staatsfinanz damit eine Durchfallquote von insgesamt 6,7 Prozent.

Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2021 3. QE Staatsfinanz
An der Qualifikationsprüfung 2021 für den Einstieg in der 3. QE Staatsfinanz haben 51 Beschäftigte teilgenommen. Davon waren 44 bei der Erstprüfung erfolgreich. Von den sieben erfolglosen Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nunmehr drei in den ergänzenden Vorbereitungsdienst übernommen, um die Prüfung bei der Qualifikationsprüfung 2022 zu wiederholen.