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„Wir sind Steuergerechtigkeit!“

Aber Personalmangel in den Finanzämtern steht mehr Gerechtigkeit, Chancengleichheit und möglichen Steuersenkungen entgegen!

Anlässlich des von der Deutschen Steuergewerkschaft initiierten Tages der Steuergerechtigkeit am 26. September 2018 weist die Bayerische Finanzgewerkschaft auf den Zusammenhang zwischen der Personalausstattung der Finanzämter und dem Maß an Steuergerechtigkeit in Deutschland hin. Neben der Schaffung gerechter Steuergesetze sei deren gleichmäßiger Vollzug durch die Beschäftigten der Finanzämter der entscheidende Faktor zur Herstellung von Steuergerechtigkeit, so bfg-Vorsitzender Gerhard Wipijewski heute in München. Das Motto „Wir sind Steuergerechtigkeit!“ bringe zum Ausdruck, welch hohe gesellschaftliche Bedeutung die Arbeit der Beschäftigten in der Steuerverwaltung hat.

Wipijewski weiter: „In einer Zeit, in der viel über mangelnde Gerechtigkeit und wachsende Ungleichheit in der Bevölkerung diskutiert wird, müsste der gleichmäßige und gerechte Vollzug der Steuergesetze ein zentrales Anliegen in unserer Gesellschaft sein. Die Realität bietet jedoch ein anderes Bild. Finanzämter sind unterbesetzt und Betriebsprüfungen finden vielfach nur alle Generationen einmal statt.“ Es sei der Personalmangel, der Ungleichbehandlung schaffe, etwa zwischen Arbeitnehmern und Unternehmen. Es sei der Personalmangel, der Chancengleichheit verhindere, etwa wenn ein Unternehmen geprüft werde, der Konkurrent aber erst in der nächsten oder übernächsten Generation, und es sei der Personalmangel, der damit höheren Steuereinnahmen und der Möglichkeit Steuern zu senken im Weg stehe!

Die Bayerische Finanzgewerkschaft, die rund 12.000 Mitglieder in den Dienststellen der Bayerischen Finanzverwaltung zählt, weist darauf hin, dass der Bayerische Oberste Rechnungshof die Mehrsteuern, die ein junger Betriebsprüfer bei der Prüfung kleiner Unternehmen erzielt, auf deutlich über 400.000 € im Jahr taxiert. Die zusätzlichen Steuern aller Betriebsprüfer in Bayern liegen Jahr für Jahr im Schnitt bei mehr als 1,5 Millionen Euro pro Beschäftigten.

Der ORH hat deshalb wiederholt eine Verbesserung der Personalausstattung der Finanzämter angemahnt und auch die als Sparmaßnahme gedachte „Wiederbesetzungssperre“ für den Bereich der Steuerverwaltung kritisiert. Denn den eingesparten Ausgaben „stehen im Steuerbereich erheblich höhere Steuerausfälle gegenüber.“ (ORH-Jahresbericht 2012).

Obwohl Staatsregierung und Landtag sich in den letzten Jahren um eine Verbesserung der Situation bemüht haben, besteht in den Finanzämtern weiterhin eine erhebliche Unterbesetzung. Während der Personalbedarf nach bundeseinheitlichem Berechnungsmuster bei über 20.000 Vollzeitbeschäftigten läge, hält der Staatshaushalt aktuell 16.367 Stellen für Beamte und Arbeitnehmer in den Finanzämtern bereit. Die tatsächliche Besetzung liegt jedoch mit 15.025 (Vollzeitäquivalente am 1.1.2018) um 1.342 Vollzeitkräfte darunter.
Ein Vergleich der Bundesländer zeigt Bayern erst auf dem 15. Platz, wenn man das vorhandene Personal ins Verhältnis zur Zahl der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerfälle setzt. Der 14. Platz ergibt sich im Verhältnis der Zahl an Betriebsprüfern zur Zahl der Betriebe.

Die bfg fordert Staatsregierung und Landtag deshalb auf die Unterbesetzung in den Finanzämtern weiter zu verringern! Denn eine Stärkung der Steuer-verwaltung bedeutet mehr Gerechtigkeit für die Menschen in unserem Land!