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„Quantität vor Qualität“

Seite 3 Juni 2018

Der sogenannte BAMF-Skandal beschäftigt Öffentlichkeit und Politik gleichermaßen. Inzwischen will sogar der Bundestag klären, was da eigentlich los ist im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF. Denn dort soll es, salopp gesagt, seit Jahren drunter und drüber gegangen sein. Die tausendfache Manipulation von Asylverfahren steht dabei im Raum, aber eben auch eine schludrige Bearbeitungsweise, die „von oben“ angeordnet worden sein soll. So berichtet es jedenfalls der dortige Gesamtpersonalrat. – Das Ganze nach der Ansage durch die Führungsebene: Anerkennung geht schneller als Ablehnung. Quantität vor Qualität. Das BAMF sei überfordert gewesen, über Asylanträge nach Recht und Gesetz zu entscheiden, heißt es in den Medien, wo die Empörung über all das groß ist.

Es sind vor allem zwei Aspekte, die in mir angesichts des öffentlichen Gezeters eine Mischung aus Kopfschütteln, Ärger und Belustigung hervorrufen. Da ist zum einen der Irrglaube allzu vieler politischer Entscheidungsträger, jedes Gesetz und jeder politische Wille ließen sich durch die entsprechende Verwaltung umsetzen, und sei es noch so kompliziert und mit noch so viel Aufwand verbunden. Wie oft haben wir nicht solche Szenarien in den vergangenen Jahrzehnten erleben müssen. Jedes Mal, wenn Steuergesetze geändert wurden, sind sie wieder ein Stück komplizierter geworden, in Teilen kaum mehr vollziehbar. Unsere permanenten bzw. ständig wiederkehrenden IT-Probleme etwa hängen ganz entscheidend mit diesem Irrglauben zusammen, dass im Verwaltungswege alles umsetzbar sei oder sein muss. Auf die Situation beim BAMF bezogen heißt das: Im Herbst 2015 war jedem klar, der mit Verwaltung irgendetwas zu tun hat, dass der Flüchtlingszustrom im Verwaltungswege kaum zu bewältigen sein wird. Jetzt aber wundern sich alle, was da offenbar alles schief gelaufen ist …Und dann ist da zum anderen die Art und Weise, wie Verwaltungen auf Geheiß „von oben“ mit dem Dilemma umgehen, dass viel zu große Fallzahlen durch viel zu wenig Personal irgendwie erledigt werden müssen. Deshalb belustigt mich der öffentliche Aufschrei geradezu, den wir angesichts der offenkundigen Maßgaben am BAMF jetzt erleben. Als ob es das in anderen Verwaltungen nicht gäbe! Dabei rede ich nicht von den offenbar kriminellen Machenschaften um die unzuständige Bearbeitung bestimmter Asylanträge in Bremen.
Aber sonst?
Seit Jahrzehnten geht es etwa für tausende Beschäftigte der Finanzverwaltung nur darum, die auf ihren Arbeitsbezirk entfallenden Fallzahlen innerhalb eines Jahres vom Tisch zu bekommen. Irgendwie! Gleich, ob es 1.500 oder 2.000 sind, wo es doch vor ein paar Jahren noch 1.000 waren. Quantität vor Qualität? Selbstverständlich! Aus der Zahl des vorhandenen Personals ergibt sich, wie viel auf jeden einzelnen entfällt; und das hat er oder sie dann zu erledigen, in möglichst ordentlicher Qualität!
Anders als beim BAMF arbeitet man in „entwickelten“ Verwaltungen deshalb mit Zielvereinbarungen, man legt Messzahlen fest, die erreicht werden müssen und misst sie am besten in Echtzeit. Man nennt es beispielsweise Leistungsvergleich und unternimmt eine ganze Menge, um das Ausmaß an Mangelverwaltung zu kaschieren.
Weil das Missverhältnis von Fallzahlen und Personal immer krasser wurde, von einer gleichmäßigen Prüfung nach Recht und Gesetz nicht mehr die Rede sein konnte, basteln wir heute an Risikomanagement, computergestützter Rechnungsprüfung und vielem mehr, damit künftig viele Fälle kein Bearbeiter mehr zu Gesicht bekommt. Bearbeitung nach Recht und Gesetz? – Die AO wurde geändert, damit das, was hier nichts mehr mit Recht und Gesetz zu tun hat, dennoch gesetzeskonform bleibt.
Man könnte einwenden, in der Finanzverwaltung gehe es ja nur um Geld, und nicht um Menschen und deren Schicksal. Das mag auf den ersten Blick so sein. Nur, wenn wir mangels Personal internationale Steuerverschiebung und Steuerhinterziehung nicht aufdecken können, dann betrifft das eben die Konkurrenzfähigkeit deutscher Firmen, dann geht es dabei um Leben und Wohlstand von Menschen. Genauso, wenn der Personalmangel in der Betriebsprüfung dazu führt, dass der eine Unternehmer geprüft wird, der Konkurrent aber erst in der nächsten oder übernächsten Generation! Nicht von ungefähr lässt man einen immer größeren Teil der Steuerzahler in den Spitzensteuersatz hineinwachsen, um an die benötigten Finanzmittel für den Staatshaushalt zu kommen – die doch irgendwie etwas zynische Alternative zum Ausschöpfen der Steuerquellen nach Recht und Gesetz!