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Kindergeld

Unbedingt Identifikationsnummer auch für die Kinder übermitteln!

Für die Auszahlung des Kindergelds ist ab 01.01.2016 Voraussetzung, dass der Familienkasse bzw. der Bezügestelle die Identifikationsnummer der kindergeldberechtigten Person und des Kindes vorliegen. Das ist zwingend. Kann keine Identifikation mittels Identifikationsnummer erfolgen, besteht in der Regel kein Kindergeldanspruch. Das Landesamt für Finanzen hat bereits entsprechende Hinweise versandt. In der Regel liegt der Familienkasse bzw. den Bezügestellen die Identifikationsnummer der Kinder nicht vor. Es erfolgt keine automatische Übermittlung. Um die ununterbrochene Kindergeldzahlung sicherzustellen, ist deshalb unbedingt anzuraten die notwendigen Identifikationsnummer(n) rechtzeitig dorthin zu übermitteln.