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HPR Bericht August September 2015

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Johanna Markl

Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes +++ HPR im Gespräch zum Gesundheitsbericht 2014 +++ Veranlagung - Erheblicher Mehraufwand für Datenpflege muss berücksichtigt werden +++ Ausbildung Steuer: Weitere Erhöhung der Einstellungszahlen +++ Betriebsärztlicher Dienst am Landesamt für Finanzen +++ Walhalla künftig in Zuständigkeit der Schlösserverwaltung +++ h3. Qualität der Ausbildung

Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes

Wie beurteilt man psychische Belastungen am Arbeitsplatz? Welche Konsequenzen werden aus den Ergebnissen gezogen? Eine Arbeitsgruppe und Pilotämter versuchen das auszuloten.

Das Arbeitsschutzgesetz sieht für jeden Arbeitsplatz die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung vor. Ging es bisher insbesondere um körperliche Gefährdungen sind seit einer Ergänzung Ende 2013 auch psychische Belastungen bei der Arbeit zu erfassen. Die Gefährdungsbeurteilung dient der Prävention von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der menschengerechten Gestaltung von Arbeit.
Auch in den Verwaltungen ist die Notwendigkeit zu handeln mittlerweile bekannt, aber wie man das macht – darüber besteht immer noch Unsicherheit. Denn es ist nicht vorgeschrieben, WIE die Beurteilung erfolgt, sondern nur, DASS sie erfolgt. In einer Reihe von Büchern und Broschüren gibt es Tipps zum Vorgehen, z. B. durch die Gesetzliche Unfallversicherung, aber keine konkreten Durchführungsbestimmungen.

Arbeitsgruppe erarbeitet Handlungshilfen
Nachdem deutlich wurde, dass die Dienststellen in unserem Bereich mit dem Thema nicht allein gelassen werden können und dürfen, hat das Finanzministerium eine Arbeitsgruppe einberufen, dem neben dem Ministerium das Landesamt für Steuern, Egid Roth als Leiter der Psychosozialen Beratungsstelle und die Finanzämter Regensburg und Starnberg sowie das Landesamt für Finanzen vertreten sind. Sie soll Handlungshilfen erarbeiten.
Den derzeitigen Stand und das weitere Vorgehen hat der HPR mit dem Ministerium erörtert. Man müsse sich an das richtige Vorgehen herantasten, so der zuständige Referatsleiter. Psychische Belastungen könne man nicht mit Geräten messen. Geplant sei ein schrittweises Vorgehen.

Pilotämter erproben Vorgehensweise
Zunächst habe man versucht die Arbeitsplätze entsprechend möglicher psychischer Belastungen zu kategorisieren, z.B. Außendienste, Kundenkontakte. Danach sei eine Checkliste mit Belastungsfeldern zur Erfassung der psychischen Belastungsfaktoren entworfen worden. Die in der Arbeitsgruppe vertretenen Dienststellen sollen ihre Sicht der Dinge einbringen und als „Piloter“ die Tauglichkeit der Checklisten erproben und bewerten. Für die Erfassung und Beurteilung von Gefährdungen ist vor Ort ein Expertengremium bestehend aus ASiG-Beauftragten, Geschäftsstelle und den zuständigen Referatsleitern sowie Beschäftigten und Personalvertretung vorgesehen. Dies ist nach der Urlaubszeit geplant. Als weiterer Schritt soll aus den Ergebnissen ein Maßnahmenkatalog entwickelt werden und die Ausweitung auf alle Dienststellen erfolgen.
Das Pilotverfahren, so die Vertreter des Ministeriums, sei offen gestaltet.Man müsse sehen, welche Ergebnisse es bringe, was noch erforderlich sei, wo ggf. nachzusteuern sei. Die Personalvertretung werde eng eingebunden.
Der HPR wird das Thema begleiten – spannend wird es werden beim Maßnahmenkatalog und dessen Umsetzung.

HPR im Gespräch zum Gesundheitsbericht 2014

Der HPR hat den Gesundheitsbericht 2014 für die Dienststellen mit Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung erörtert.
Seitens des HPR wurde das recht unterschiedlich stark ausgeprägte Angebot an Gesundheitsmaßnahmen thematisiert. Es könne nicht jeder Verwaltungsbereich mit gleichen Maßstäben gemessen werden, bei überwiegender Bürotätigkeit seien sicher andere Schwerpunkte zu setzen als für Beschäftigte mit starker Außendienstprägung und überwiegend körperlicher Arbeit, wie es zum Beispiel im Bereich der Schlösserverwaltung in weiten Bereichen der Fall ist.

Präsident der Schlösserverwaltung im HPR
Für den Bereich der Schlösserverwaltung war deren Präsident, Bernd Schreiber, zu Gast beim HPR. Er dankte für das Interesse des HPR für diesen Bereich des Finanzministeriums und stellte die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche und deren Anforderungsprofile in der Schlösserverwaltung dar. Er betonte, ihm seien die recht hohen Fehlzeiten im Bereich der Schlösserverwaltung bekannt und er lege auch ein großes Augenmerk darauf. Die Verwalter seien angehalten, Ursachen höherer Fehltage zu ergründen und ihnen möglichst entgegen zu wirken. Die Schlösserverwaltung beschäftige überproportional viele schwerbehinderte Menschen. Hier könnten im Einzelfall höhere Krankheitstage auftreten. Immerhin seien die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig. Als Schwerpunkte sehe man die Einhaltung bestehender Arbeitsschutzmaßnahmen und Schulungen zum besseren Umgang mit den teilweise hohen psychischen Anforderungen. Auch die zunehmende Gefahr von Burnout-Fällen habe man bei den Vorständen thematisiert und biete Coaching-Maßnahmen an. Erfreulicherweise konnte vor kurzem eine halbe Stelle für das Thema Gesundheitsmanagement/Gesundheitsschutz geschaffen werden.
Der HPR würdigte dies und appellierte gleichzeitig über diese dienstlichen Veranstaltungen hinaus Überlegungen für weitere Gesundheitsmaßnahmen anzustellen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement – Bewertung der Statistik
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement – kurz BEM – sei ein wichtiges Instrument für länger erkrankte Beschäftigte, individuelle Möglichkeiten der Wiedereingliederung zu finden. Darüber waren sich HPR und die Vertreter der Verwaltung einig. Den HPR haben die teilweise hohen Zahlen von abgelehnten Maßnahmen im Jahresbericht 2014 nachdenklich gemacht. Daraus, so das Ministerium, könne aber nicht ohne weiteres abgelesen werden, warum ein Verfahren abgelehnt worden sei und es könne nicht einfach geschlossen werden, dass nichts unternommen worden sei. Hier würden Fälle einfließen, in denen aufgrund der Erkrankung nichts erforderlich gewesen sei oder in denen außerhalb des BEM bereits Maßnahmen getroffen werden und eben auch die Fälle, in denen der oder die Betroffene – aus welchen Gründen auch immer – kein Verfahren wollte. Es sei also auch eine Diskrepanz zwischen den statistischen Werten und dem „gelebten“ BEM möglich. Übereinstimmung bestand, dass in den Fällen, in denen eine Unterstützung zur Wiedereingliederung notwendig sei, diese auch erfolgen müsse. Schließlich sei das BEM aus dem Schutzgedanken für Beschäftigte heraus entstanden.

Veranlagung – Erheblicher Mehraufwand für Datenpflege muss berücksichtigt werden

Mit dem Umstieg auf das KONSENS-Verfahren GINSTER steht den Veranlagungsstellen der Finanzämter eine neue und weitere Zusatzaufgabe ins Haus. Der HPR hat in einer Erörterung mit dem Leiter der Steuerabteilung, Eckehard Schmidt, dem Organisationsreferenten des Finanzministeriums, Thomas Hollerith und Markus Kamper von der IT-Abteilung des Landesamts für Steuern den Umfang und den Aufwand bei der Einführung verdeutlicht.

Massenhafte Datenbereinigung – wieviel geht maschinell?
Um in Zukunft in den KONSENS-Verfahren sowie dem Risikomanagement wirkungsvoll arbeiten zu können, ist ein vollständiger, teilweise auch zusätzlicher und vor allem fehlerfreier Datenbestand Voraussetzung. IT-Spezialisten arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst viele Daten maschinell zu bereinigen. Nach Expertenmeinungen werden jedoch massenhaft – die Schätzungen bewegen sich im Millionenbereich – fehlerhafte Daten „übrig bleiben“, die von Bearbeiterhand in Sonderaktionen zu pflegen sind. Und das in einer Zeit, in der eine Sonderaktion die nächste jagt, ohne dass dies in einer Statistik oder Personalzuteilung Berücksichtigung findet. Es werde befürchtet, dass weitere derartige Aktionen folgten. Ein „Erfolg“ dieses Aufwandes sei für die Beschäftigten noch nicht in Sichtweite. Vielmehr leide der Arbeitsfortgang erheblich unter diesen Zusatzaufgaben und über allem drohe ein dritter offener Veranlagungszeitraum. Der Risikofilter sei derzeit auch keine echte Entlastung. Unterm Strich litten die Finanzämter weiter unter akuter Personalnot. Der HPR appellierte erneut, diese Belastungen zu berücksichtigen.

Belastung anerkannt – Investition in die Zukunft
Die Vertreter des Ministeriums betonten, ihnen seien die Personalnöte und der Aufwand und die Probleme im Zusammenhang mit den Zusatzarbeiten sehr bewusst. Man nehme die Aussagen und Warnungen des HPR sehr ernst und werde alles versuchen Entlastungen zu erreichen. Es sei das gemeinsame Interesse, die Verwaltung gut am Laufen zu halten und die Beschäftigten zu entlasten.
Daher sei auch die Aktion Verbindungsdatei gestreckt worden und es seien Mittel zur Einstellung von Aushilfskräften bewilligt worden. Auf IT-Ebene werde weiter mit Hochdruck daran gearbeitet, bei GINSTER-Master weitere „Fehlernester“ ausfindig zu machen und einer maschinellen Abarbeitung zuzuführen.
Die Zielsetzung sei, mit einer besseren Datenqualität eine höhere Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens und damit eine Entlastung in der Arbeit zu erreichen. Dies sei auch Zielrichtung der Überlegungen zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Eine Bund-/Länder-Arbeitsgruppe sei zudem beauftragt, das Hinweismanagement zu überarbeiten. Durch die dauerhafte Erhöhung der Einstellungszahlen erhoffe man sich auch Verbesserungen in der Personalsituation.

Ausbildung Steuer: Weitere Erhöhung der Einstellungszahlen

HPR fordert alle Einstellungsmöglichkeiten zu nutzen

Nach der – zumindest nach der Erstprüfung – enorm hohen Durchfallquote bei der diesjährigen Zwischenprüfung in der 3. QE – Steuer hat das Ministerium die Einstellungszusage für 2015 um weitere 36 auf 568 erhöht. Es ist zu hoffen, dass es gelingt, diese Stellen auch tatsächlich noch zu besetzen. Den Ursachen der hohen Durchfallrate muss nachgegangen werden. Angesichts des Ausbildungsaufwands und der dringenden Notwendigkeit, gute Nachwuchskräfte in die Arbeitsgebiete zu bringen, kann sich die Finanzverwaltung derartige „Verlustquoten“ nicht leisten.
In einem Gespräch mit dem Ausbildungsreferat des Finanzministeriums hat der HPR erneut gefordert sowohl in der Steuer- wie auch der Staatsfinanzverwaltung alle Einstellungsmöglichkeiten zu nutzen und bei der Prognose durchaus progressiv vorzugehen. Die aktuellen Erfahrungen zeigen, dass die Ausfallquoten während der Ausbildungszeit erheblich und tendenziell steigend sind.

Betriebsärztlicher Dienst am Landesamt für Finanzen

Das Finanzministerium beabsichtigt die Bestellung einer weiteren Kraft als Betriebsarzt im Betriebsärztlichen Dienst des Landesamts für Finanzen. Damit will das Ministerium bereits jetzt auf das altersbedingte Ausscheiden eines der Betriebsärzte reagieren. Der Zuständigkeitsbereich soll der nordbayerische Bereich sein. Die Bestellung soll zum 1. Januar nächsten Jahres erfolgen. Der HPR hat sich mehrfach für eine Aufstockung des Betriebsärztlichen Dienstes ausgesprochen, steigt doch der Beratungsbedarf und nehmen die Aufgaben in diesem Bereich weiter zu. Er hat die Bestellung im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens befürwortet.

Walhalla künftig in Zuständigkeit der Schlösserverwaltung

Der Hauptpersonalrat wurde über den Übergang der Verwaltung der Walhalla vom Ministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf die Schlösserverwaltung ab kommendem Jahr informiert. Verbunden ist damit die Übertragung des Personals und der Stellen aus dem dortigen Haushalt sowie der für 2016 veranschlagten Einnahmen- und Ausgabenansätze. Auch ein Stellenanteil aus dem Bauamt wird mit übertragen. Ebenfalls übertragen werden das separate Dienstgebäude mit Dienstwohnung für den Verwalter, die „Bauhütte“ sowie die umfangreichen Grünanlagen. Die Walhalla wurde über gut ein Jahrzehnt umfassend renoviert und instand gesetzt. Die große Baumaßnahme soll bis Ende des Jahres endabgerechnet sein. Nicht betroffen von der Übertragung ist das Vorschlagsrecht für künftig aufzunehmende Büsten.

Qualität der Ausbildung

Befragung der Prüfungsabsolventen im September dieses Jahres

Seit dem Prüfungsjahrgang 2005 werden die Absolventen der Ausbildung der 2. und der 3. Qualifikationsebene der Steuerverwaltung regelmäßig zur Qualität der Steuerbeamtenausbildung – auch in Bezug auf die Tauglichkeit für die berufliche Praxis – befragt.
Der Fragebogen wurde in verschiedenen Bereichen überarbeitet. Die Befragung soll künftig in einem Fünfjahresrhythmus und beim dann jeweils letzten Prüfungsjahrgang durchgeführt werden. Aufgrund der großen Ausbildungsjahrgänge wird jeweils nur ein Prüfungsjahrgang befragt.
Die Absolventen des Prüfungsjahrgangs 2014 werden noch bevor die Verteilung an die künftigen Ämter erfolgt um ihre Erfahrungen und Einschätzungen der Ausbildung gebeten. Die Befragung erfolgt anonym. Die Auswertung wird vom Landesamt für Steuern durchgeführt. Ergebnisse sollen bis Mitte März vorliegen.
Der HPR hält eine Befragung der frisch geprüften Absolventen für einen guten und wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Ausbildung, sind deren Erfahrungen zur Ausbildung doch einerseits noch frisch und haben sie andererseits auch schon den Blick auf die Realität des Finanzamtsalltags.Die Anregungen der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung zum Fragebogen wurden aufgegriffen. Sie wird sich im Zusammenwirken mit den Bezirksjugend- und Auszubildendenvertretungen und dem HPR auch mit den Ergebnissen befassen.