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HPR Bericht April 2013

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Johanna Markl

Kassenzentralisierung und Scan-Zentrum Wunsiedel - Entgeltsicherung für Tarifbeschäftigte +++ Dienstpostenbewertung Finanzämter +++ Beteiligung der Personalvertretung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement +++ Basiskomponente Integriertes Zeitmanagement

Kassenzentralisierung und Scan-Zentrum Wunsiedel – Entgeltsicherung für Tarifbeschäftigte

Durch die Zentralisierung der Finanzkassen und die Gründung des Datenerfassungs- und Scan-Zentrums in Wunsiedel fallen für Tarifbeschäftigte in den Finanzämtern Aufgabenbereiche dauerhaft weg. Es werden Umsetzungen in andere Aufgabenbereiche notwendig, die zu niedrigeren Eingruppierungen und finanziellen Verschlechterungen führen könnten. Dem soll der Rationalisierungsschutz-Tarifvertrag mit seinen Schutzregelungen entgegen wirken.

Das Finanzministerium hat bestätigt, dass dieser Tarifvertrag bei den genannten Rationalisierungsmaßnahmen in den Finanzämtern anzuwenden ist. Bei Umsetzungen, die zu einer niedrigeren Eingruppierung führen würden, erfolgt eine Entgeltsicherung entsprechend § 6 des Tarifvertrags.

Wenn die höhere Entgeltgruppe im Rahmen eines Bewährungsaufstiegs erreicht wurde und nun eine Umsetzung in einen Arbeitsbereich erfolgt, der zwar früher zum gleichwertigen Aufstieg berechtigt hat, aber nach der neuen Entgeltordnung zu einer niedrigeren Eingruppierung führt, wird unabhängig von dem oben Genannten eine übertarifliche Entgeltsicherung zugesagt. Die Betroffenen bleiben übertariflich in der bisherigen Entgeltgruppe. Das Landesamt für Steuern wurde über diese Vorgehensweise informiert.

Dienstpostenbewertung Finanzämter

Der HPR hatte für verschiedene Dienstposten eine zügige Anhebung der Bewertung gefordert. Nun hat sich die Arbeitsgruppe Dienstpostenbewertung vorrangig mit diesen Bereichen befasst. Sie hat sich für eine Ausweitung der A 14-fähigen Dienstposten in der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung ausgesprochen. Damit müssten die aktuellen Probleme nach einer erfolgreichen modularen Qualifizierung für Ämter ab A 14 behoben werden können.

Auch der Forderung nach einer Bewertung der stellvertretenden Kassenleitung in den zentralisierten Finanzkassen in A 12 hat sich die Arbeitsgruppe angeschlossen. Angesichts der anstehenden Auswahlentscheidungen muss dieses Ergebnis vom Finanzministerium nun zügig umgesetzt werden.
Über die HPR-Forderung nach einer A 12-Bewertung in der BNV-Prüfung wurde noch nicht abschließend entschieden. Auch hier drängt der HPR aber auf eine zügige Umsetzung.

Beteiligung der Personalvertretung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Finanzministerium hält auch nach einem aktuellen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts an seiner bisherigen Rechtsauffassung fest. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 4. September 2012 in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen entschieden, dass einem zu bestimmenden Personalratsmitglied in regelmäßigen Abständen durch die Dienststelle mitzuteilen sei, welche Beschäftigten der Dienststelle innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig gewesen sind. Darüber hinaus sei Einsicht in das Anschreiben an die jeweils betroffenen Beschäftigten zu geben.

Das Finanzministerium beruft sich auf einen Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshof aus 2012 und hält an seiner daraufhin dargelegten Rechtsauffassung fest: eine Weitergabe von Namen ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen an die Personalvertretung dürfe nicht erfolgen. Der Beauftragte für den Datenschutz teile diese Auffassung.

Basiskomponente Integriertes Zeitmanagement

Beim Landesamt für Finanzen und einigen Finanzämtern ist die Basiskomponente Integriertes Zeitmanagement bereits eingeführt. Nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung sollen nach und nach in allen staatlichen Behörden die bisher unterschiedlichen Zeiterfassungssysteme durch diese Basiskomponente abgelöst werden. Die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte (ARGE) hat sich nun über die aktuelle Entwicklung informiert. Nach Aussage des federführenden Finanzministeriums ist die Hauptschwierigkeit, dass die auf dem Markt vorhandenen Anbieter zentrale Lösungen im Angebot hätten; die Staatsverwaltung wolle aber die dezentralen dienststellenbezogenen Regelungen erhalten und brauche deshalb eine „mandantenfähige“ Lösung.

Diese Anforderung erfülle derzeit kein Anbieter. Es sei jedoch Bewegung am Markt erkennbar. Der derzeitige Vertragspartner habe zwar Anpassungen vorgenommen, diese seien aber noch nicht ausreichend. Die Forderung nach einer echten Web-Anwendung solle bis Ende des Jahres umgesetzt werden. Ein Dauerbrenner ist auch beim Zeitmanagement die Barrierefreiheit.

Die Umsetzung der Forderung der ARGE und der Schwerbehindertenvertretung AGSV kommt nur langsam voran. Vom Tisch sind Überlegungen nach weiteren Auswertungs- und Zugriffsmöglichkeiten.
Es ging dabei u. a. um Zugriffe für die Fachvorgesetzten auf bestehenden Urlaubsanspruch, Krankheitszeiten und sonstige Fehlzeiten.

Der Datenschutzbeauftragte sei konsultiert worden und dieser halte daran fest, dass Zugriffe auf die Dienstvorgesetzten zu beschränken seien.