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Gut ist, was dem Menschen nützt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Beruf ist ein Teil des Lebens. Ein wichtiger, keine Frage, aber eben nur ein Teil. Gerade die junge Generation legt noch weit größeren Wert auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beruf und Privatleben, als das früher der Fall war. Man will auch noch Zeit für sich haben. Da ist man auch zum monetären Verzicht bereit. Denn was nützt mir ein toll bezahlter Job, wenn es mir als Mensch damit nicht gut geht? Gesellschaftliche Anerkennung und Status verlieren so zunehmend an Bedeutung. Das individuelle Wohlergehen steht viel stärker im Fokus. Darauf muss die Arbeitswelt reagieren. Je früher, desto besser. Die alten Modelle haben bald ausgedient: Es nützt dem Umsatz, es nützt der Personalkostenquote, es nützt dem Standort Deutschland. Und der Mensch, hat der auch was davon? Genau um diese Frage geht es und wird es künftig noch viel stärker gehen, auch und gerade in der Verwaltung. Für die bfg und die von ihr getragenen Personalratsgremien ist die Antwort dabei völlig klar: Gut ist, was dem Menschen nützt!

Der Mensch ist Ausgangspunkt und Ziel

Es geht nicht darum, jede Neuentwicklung ideologisch als Teufelszeug zu torpedieren, wobei man den Ursprung für so manche neue EDV-Anwendung in der Finanzverwaltung durchaus in der Hölle wähnen könnte. Aber es geht gar nicht um ja oder nein. Papier oder Elektronik. Buschtrommel oder Smartphone. Das ist nicht die Frage. Es geht darum, die Entwicklung vom Menschen ausgehend zu gestalten. Hier sehen wir Defizite. In der Gesellschaft, aber eben auch in der Verwaltung. Da sind oft genug alle anderen Faktoren wichtiger, als was am Ende des Tages an Nutzen für den konkreten Menschen übrig bleibt. Für den Menschen am Schreibtisch im Finanzamt ebenso, wie für den Menschen, der als Steuerbürger verzweifelt mit seiner Erklärung kämpft. Die kann ich mir nicht schnitzen! Die sind so, wie sie sind. Das ist die Basis, auf die die Entwicklung aufsetzen muss, damit sie gelingen kann. Das wird allzu oft verkannt.

Digitalisierung für den Menschen – nicht gegen ihn

Im Bereich der Digitalisierung wird das besonders augenfällig. Das maschinelle Risikomanagement pfeift auf berufliche Ideale der Vergangenheit und etabliert ein ganz neues, ja fast gegensätzliches Wertesystem bei der Veranlagungstätigkeit. Man muss sich heute rechtfertigen, wenn man in der Erklärung abseits des RMS noch etwas aufdeckt. Früher wurde einem auf die Schulter geklopft. Deswegen war früher nicht automatisch alles besser, aber der Mensch lässt sich eben nicht auf Knopfdruck ändern. Also täte man gut daran Systeme zu entwickeln, die Ideale nicht von heute auf morgen auf den Kopf stellen. Darum geht es und das muss verstanden werden!

Organisationsentscheidungen funktionieren nicht losgelöst

Auch prinzipiell sinnvolle Organisationsentscheidungen werden ihrer Wirkung beraubt, wenn man den konkreten Menschen außer Acht lässt. Ein RMS-Sachgebiet mit zwei zusätzlichen RMS-Sachbearbeitern, die aus der 3. Qualifikationsebene kommen und zur einen Hälfte allen Beschäftigten als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und zur anderen in der AVST als Bearbeiterinnen und Bearbeiter eingesetzt sind, ist überlegenswert. Im Prinzip. Doch leider gibt es dafür kein zusätzliches Personal, wir sollen es uns „aus den Rippen schneiden“. Wieder einmal. Gut ist, was dem Menschen nützt. Nützt ihm eine derartige Organisationsänderung, wenn dann im Gegenzug die Fallzahlen noch weiter nach oben schnellen? Genau diese Frage stellen bfg und BPR, weil sie eben gestellt werden muss. Sonst wird Entwicklung zum Selbstzweck und aus der an sich sinnvollen Idee ein Rohrkrepierer.

Schlechte Personallage muss immer berücksichtigt werden

Natürlich stimmt es, dass die schlechte Personallage in der Finanzverwaltung nicht von der Verwaltung zu verantworten ist. Aber die Verwaltung darf sie auch nicht ignorieren. Umstellungsprozesse, Zusatzaufgaben, Dateneingaben, Fortbildungen – das alles wäre bei halbwegs normaler Besetzung vielleicht kein großes Problem. Fehlen aber 10 bis 20 % der an sich notwendigen Beschäftigten den Ämtern dauerhaft, reicht es nicht das zu bedauern und weiterzumachen, als wäre nichts. Nein, das gehört gewürdigt und berücksichtigt, bei dem, was verlangt wird. Oder anders ausgedrückt: Man muss sich bei jeder zusätzlichen Aufgabe überlegen, wodurch der zeitliche Freiraum geschaffen werden kann. Das mahnt der BPR immer wieder an. Denn die Prioritätensetzung liegt in der Verantwortung der Leitungsebene und kann nicht den Beschäftigten am Schreibtisch aufgebürdet werden! Das ist regelmäßig ein schmerzhafter Prozess, bei der sich die Verwaltung von mancher Wunschvorstellung verabschieden muss. Weil es halt nicht geht.

Endlich wieder Freude an der Arbeit

Wenn es dem Menschen bei seiner Arbeit gut geht, er gerne ins Büro kommt und Freude im kollegialen Miteinander findet, wird das sehr deutlich auf den Arbeitserfolg durchschlagen. Das ist die richtige Reihenfolge! Macht man es umgekehrt, formuliert erst die Ziele und baut Druck auf, kann man sicher sein, dass die Freude am Beruf verschwindet. Denn Druck und Lust vertragen sich nicht! Das bestätigt jeder Psychologe. Deshalb brauchen wir individuell realistische Anforderungen, die die jeweiligen Umstände berücksichtigen. Damit es uns allen wieder gut geht. Dafür treten die Personalräte der bfg ein. Gerne auch weiter nach dem 21. Juni. Weil es dem Menschen nützt und weil es den Menschen braucht.
Wir bitten Sie deshalb um Ihre Stimme am 21. Juni!

Ihre Kandidatinnen und Kandidaten der
Bayerischen Finanzgewerkschaft bfg

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