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bfg fordert deutliche Verbesserungen!

Eingaben und Gespräche im Vorfeld der Beratungen des Doppelhaushalts 2015/2016

Am 30. September hat Finanzminister Söder den Entwurf des Doppelhaushalts in den Bayerischen Landtag eingebracht. Für den öffentlichen Dienst hält der Entwurf der Staatsregierung neben Stellenhebungen im Umfang von rund 25 Mio. Euro auch zusätzliche Anwärterstellen in verschiedenen Ressorts bereit. Auf der anderen Seite beharrt die Staatsregierung in ihrem Entwurf auf der weiteren Umsetzung der bestehenden Abbauverpflichtungen. Die Bayerische Finanzgewerkschaft hat in den letzten Wochen Vertretern aller Fraktionen die Situation der verschiedenen Bereiche der Finanzverwaltung aufgezeigt und mit ihnen ihre Vorstellungen für Verbesserungen diskutiert.

Im Zentrum aller Gespräche standen die schlechte Personalausstattung in weiten Bereichen der Finanzverwaltung und die damit verbundene Arbeitsbelastung für die Beschäftigten. Allein in den Finanzämtern fehlten am 1.1.2014 über 1.800 Vollzeitbeschäftigte gegenüber dem Stellenplan 2014. Diese Differenz ist nicht notwendiger Weise vorhanden, sie hat sich vielmehr in den vergangenen 10 bis 12 Jahren immer weiter aufgebaut. Nachdem diese Entwicklung lange von verschiedenen Sparmaßnahmen und den daraus resultierenden geringen Einstellungen verursacht worden war, steht heute der Mangel an Anwärterstellen einer deutlichen Annäherung des Ist an das Soll (Stellenplan/Zuteilungssoll) entgegen.
Die Bayerische Finanzgewerkschaft sieht deshalb in einer deutlichen Ausweitung der Zahl an Anwärterstellen eine zentrale Notwendigkeit, angesichts der sehr großen Altersabgänge eine Verbesserung der Personalsituation zu erreichen. Eine Verbesserung der Personalsituation könnte zudem nicht nur durch die Schaffung zusätzlicher Stellen für neu hinzugekommene Aufgaben erreicht werden, sondern auch durch den Verzicht auf den Einzug der 150 KFZ-Steuer-Stellen. Aber auch der gänzliche Verzicht auf die Wiederbesetzungssperre würde eine deutliche Verbesserung der Personalsituation nach sich ziehen.
Die Probleme der Dienststellen lindern würden auch zusätzliche Dozentenstellen für Fachhochschule und Landesfinanzschule. Denn damit ließe sich die Zahl an Abstellungen Nebenamtlicher durch die Dienststellen deutlich verringern und es würden zusätzliche Kapazitäten geschaffen.
Insbesondere am Landesamt für Finanzen verhindern aber auch die Abbauverpflichtungen nach § 6b des Haushaltsgesetzes eine bessere Personalausstattung. Ja im Gegenteil: in den nächsten Jahren muss hier noch erheblich Personal abgebaut werden. Die bfg hält dies für nicht machbar angesichts des permanenten Aufgabenwachstums.

In der Oktober-Ausgabe der bfg-Zeitung informieren wir auf 10 Seiten über unseren Einsatz für Verbesserung im kommenden Haushalt.