Dateschutzinformationen für Mitglieder

Datenschutzinformation nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO (Stand 05/2018)

1. Verantwortliche Person/en und Datenschutzbeauftragter

Für die Einhaltung des Datenschutzes im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Verarbeitung personenbezogener Daten durch den bfg-Landesverband sowie die bfg-Bezirksverbände ist Gerhard Wipijewski verantwortlich. Er ist erreichbar unter Bayerische Finanzgewerkschaft (bfg), Karlstr. 41, 80333 München, 089-545917-0, 089-545917-99, info@bfg-mail.de. Zum Datenschutzbeauftragten ist Stephan Mair bestellt worden. Er ist erreichbar unter Bayerische Finanzgewerkschaft (bfg), Karlstr. 41, 80333 München, 089-545917-0, 089-545917-99, info@bfg-mail.de.

2. Inhalt, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Zur satzungsgemäßen Durchführung der Mitgliedschaft erfassen der bfg-Landesverband sowie die bfg-Bezirksverbände nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO von jedem Mitglied die auf der Vorderseite erhobenen Daten und verarbeitet diese personenbezogenen Daten in dem gewerkschaftseigenen EDV-System. Jedem Mitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die Bezügestelle wird ermächtigt, die für die Beitragsberechnung notwendigen persönlichen Daten zu speichern, zu verarbeiten und die in Zusammenhang mit dem Beitragseinzug notwendigen Daten der bfg zu übermitteln. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.

3. Übermittlung der Daten an Dachverbände

Der bfg-Landesverband mit seinen bfg-Bezirksverbänden ist Mitglied der Deutschen Steuer-Gewerkschaft sowie des dbb beamtenbund und tarifunion. Neu eingetretene Mitglieder werden mit Vor- und Nachnamen an diese Dachverbände mitgeteilt. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorsitzende und Funktionsträger) werden zusätzlich die Bezeichnung ihrer gewerkschaftlichen Funktion und ihre Kontaktdaten mitgeteilt.

4. Veröffentlichung von Mitgliedsdaten und gewerkschaftsinterne Weitergabe

Die bfg-Landesleitung mit ihren bfg-Bezirksverbänden sowie die bfg-Jugend machen besondere Ereignisse der gewerkschaftlichen Arbeit, insbesondere Veranstaltungen, Ehrungen und Feierlichkeiten an den schwarzen Brettern der Gewerkschaft in den Dienststellen der unter dem Bayerischen Ministerium der Finanzen und für Heimat angesiedelten Ämtern sowie in den Mitgliedszeitschriften „DSTG magazin“ und „Mitgliederzeitschrift der bayerischen Finanzgewerkschaft“, auf der Webseite www.finanzgewerkschaft.de, auf den Facebookseiten der bfg und der bfg-Jugend sowie auf der Instagram-Seite der bfg-Jugend und dem YouTube-Kanal der bfg bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten, insbesondere der volle Name, veröffentlicht werden. Mitgliederverzeichnisse werden, auch auszugsweise, nur an Vorsitzende und sonstige Funktionsträger ausgehändigt, deren besondere Funktion die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigen die bfg-Landesleitung und die bfg-Bezirksleitungen die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.

5. Dauer der Speicherung

Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden nicht länger benötigte personenbezogene Daten des Mitglieds, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, gelöscht. Ist die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten des ehemaligen Mitglieds gesetzlich vorgeschrieben, tritt an die Stelle der Löschung eine Sperre.

6. Rechte des Mitglieds

Das Mitglied hat gegenüber der/dem Verantwortlichen jederzeit das Recht, a) Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 15 DSGVO), b) die unverzügliche Berichtigung unrichtig gespeicherter personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO) c) und die unverzügliche Löschung von nicht mehr benötigten persönlichen Daten zu verlangen bzw. die Sperrung zu verlangen, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine Löschung verhindern (Art. 17 DSGVO). Das einzelne Mitglied kann gegenüber der bfg-Landesleitung einer Veröffentlichung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des bfg-Landesverbandes entfernt. Der bfg-Landesverband benachrichtigt die oben genannten Dachverbände von dem Widerspruch des Mitglieds.