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MUT

Arbeitswelt mutig mitgestalten!

Am 22. Juni 2021 finden Personalratswahlen statt. Die Bayerische Finanzgewerkschaft sieht es als eine bedeutende Aufgabe an, auf allen Verwaltungsebenen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten dafür zu benennen. Das werden wir in den nächsten Wochen auch gewissenhaft tun. Dabei ist unser Motto „Mut. Nähe. Vertrauen.“ auch Verpflichtung für uns alle in der bfg!

So wollen wir die Personalratsarbeit in den nächsten fünf Jahren gestalten. Doch was bedeutet das konkret? Mit dieser Frage wollen wir uns in dieser und den folgenden Ausgaben der bfg-Zeitung näher beschäftigten. Damit dann alle Beschäftigten Bescheid wissen: Dafür steht die bfg!

Wir beginnen mit einer gerade heutzutage unverzichtbaren Qualität: Mut!

Mut, technische und gesellschaftliche Entwicklungen anzunehmen

Unsere Gesellschaft befindet sich in einen rasanten Umbruch. Das gilt auch für die Verwaltung. Digitale Verfahren lösen die gewohnte analoge Umgebung ab. Örtliche Präsenz verliert an Bedeutung. Das Tempo zieht auch wegen der Corona-Pandemie rapide an. Wir betreten Neuland in ganz vielen Bereichen. Die alten Rezepte greifen nur noch sehr bedingt. Mit Verzagtheit ist hier nichts zu gewinnen. Wir können nicht bremsen, bis alle mittel- und langfristigen Auswirkungen einer Entwicklung klar sind. Dann verspielen wir auch deren Chancen! Das war vielleicht nie anders, nur haben sich die Entwicklungen massiv beschleunigt. So muss man heute mitunter auch einmal ins kalte Wasser springen, wenn man nicht zurückbleiben will. In vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung ist genau das geschehen, man ist zurückgeblieben, zum Teil ganz massiv. Nicht so in der Finanzverwaltung. Das ist auch einer Personalvertretung geschuldet, die eben nicht grundlos mauert und da, wo es nötig ist, sogar mutig vorangeht. Nicht immer zur Freude aller Beteiligten, aber in Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit unserer Verwaltung und damit für die Zukunft der Beschäftigten.

Mut, Überzeugungen gegenüber der Verwaltung zu vertreten

Im Verhältnis zwischen Dienstherrn und Beschäftigten ergeben sich naturgemäß von Zeit zu Zeit unterschiedliche Interessenlagen. Zwar ist der Personalrat sogar nach Gesetz verpflichtet, auch den Dienstbetrieb im Auge zu behalten, in erster Linie gilt sein Augenmerk aber dem Wohlergehen der Kolleginnen und Kollegen. Deren Interessen gegenüber der Dienststellenleiterin oder dem Dienststellenleiter zu vertreten, ist ureigene Aufgabe des Personalrats.

Ob bei Personal- oder Organisationsentscheidungen, die Vorstellungen von Dienststelle und Personalrat müssen nicht immer identisch sein. Man denke nur an die Diskussion über das Offenhalten der Servicezentren der Finanzämter während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 und hundert andere Fragen, die uns in unserer Arbeit in den vergangenen elf Monaten bewegt haben. Die bfg und ihre Personalräte sind hier mutig vorangegangen, haben sich positioniert und Forderungen gestellt, haben aber auch Ergebnisse mitgetragen. Oder die aktuelle Diskussion um das künftige Arbeiten im Homeoffice. Da gab und gibt es auch Widerstände und Vorbehalte. Die Verhandlungen des Hauptpersonalrats mit dem Finanzministerium zogen sich über Monate hin. Sie wurden entscheidend vorangebracht durch die Umfrage der bfg zur Telearbeit und dem Arbeiten von daheim. Auch hier wollten wir in der bfg nicht mehr abwarten und reagieren, sondern mutig vorangehen, um den Interessen der Beschäftigten zum Erfolg zu verhelfen. Das war letztlich entscheidend dafür, dass ein sehr guter Kompromiss gefunden werden konnte. Nun sind die Bezirkspersonalräte und im Bereich des LfF der Gesamtpersonalrat am Zug, diese Regelungen auf die Dienststellen zu übertragen, ohne bisher Erreichtes zu gefährden. Auch das wird einen langen Atem brauchen, bis eine tragfähige Lösung gefunden ist.

Die bfg duckt sich hier nicht weg. Es ist unser Auftrag, für die Beschäftigten einzutreten, um Gefahren zu vermeiden und Verbesserungen zu erreichen. Und genau das werden wir tun, egal, ob es bestimmten Kreisen der Verwaltung passt oder nicht.

Mut, Überzeugungen gegenüber den Beschäftigten zu vertreten

Personalräte müssen auch in der Lage sein, Kompromisse einzugehen. Diese Entscheidungen müssen dann auch gegenüber den Kolleginnen und Kollegen vertreten werden. Auch das ist nicht immer einfach. Auftretendem Ärger aus dem Weg zu gehen, hätte jedoch nichts mit verantwortungsvoller Personalratsarbeit zu tun. Die bfg steht für intensive Gremienarbeit, in der alle relevanten Kenntnisse geteilt werden. Die gemeinsame Entscheidung dann zu erklären und womöglich auch gegen Kritik zu verteidigen, ist nicht immer einfach. Auch da braucht es Mut. Aber genau darum geht es. Hier zeigt sich die wahre Größe einer Personalvertretung.

Mut mitzugestalten

Die bfg steht für mutige Personalratsarbeit. Wir ducken uns nicht weg! Nicht nach außen und nicht nach innen! Das hat der bisherige Verlauf der Corona-Krise bewiesen. Die neue Gegenwart verlangt dabei, dass man auch eigene Positionen immer wieder neu hinterfragt und nichts kategorisch ausschließt. Nur so lässt sich gestalten. Und genau das ist unser Anspruch als bfg, in der Personalratsarbeit unsere Arbeitswelt mutig mitzugestalten!