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Ortsverband beim Landesamt für Steuern Nürnberg

Andre Erlenkamp zum Vorsitzenden gewählt

Bei der Ortsverbandsversammlung beim Landesamt für Steuern wurde Andre Erlenkamp zum neuen Ortsvorsitzenden gewählt. Damit übernimmt auch beim Landesamt für Steuern „Gewerkschaftsnachwuchs“ aus den Reihen der bfg-Jugend die Führung eines bfg-Ortsverbandes. Erlenkamp ist stv. Bezirksjugendleiter im Bezirksverband Nordbayern und folgt beim Ortsverband am Landesamt für Steuern Nürnberg auf Georg Regenfuß, der sich weiterhin als stv. Ortsvorsitzender für die Mitglieder engagieren wird. Zum stellvertretenden Ortsvorsitzenden in Funktion des Kassiers wurde Peter Bauer wiedergewählt.

Der stv. Landesvorsitzende Thomas Wagner dankte Georg Regenfuß für sein Engagement als Ortsvorsitzender und überreichte ihm den traditionellen bfg-Bierkrug. Wagner und Erlenkamp betonten, dass die bfg die Interessen aller Mitglieder vertrete. Dies gelte für die Mitglieder an den Finanzämtern genauso wie für die Mitglieder an den Schulen, Landesämter und Ministerien. Bestätigt wurden sie bei den Mitgliederehrungen auch von den langjährigen Mitgliedern. So berichteten Georg Rittner und Ulrich Fäustle, die beide geehrt wurden, dass die vielen Verbesserungen seither den Beschäftigten nicht geschenkt worden seien, sondern durch Geschlossenheit, Solidarität, Einsatz und Hartnäckigkeit oftmals erstritten werden musste. Ihren Entschluss, dem damaligen „vfb“ vor 60 Jahren beizutreten, hätten beide bis zum heutigen Tage nicht bereut. Darüber hinaus konnten Wagner und Erlenkamp auch Dieter Hirt (50 Jahre), Jürgen Wedel (40 Jahre) und Christian Smetana (25 Jahre) für die Mitgliedschaft in der bfg ehren.
In seinen Ausführungen ging der stellvertretende Landesvorsitzende auch auf den am selbigen Tag zustande gekommenen Koalitionsvertrag ein. Beim Thema Gesundheitsversorgung erteilte er einer Bürgerversicherung erneut eine Absage. Durch diese Einheitsversicherung werde die Gesundheitsversorgung insgesamt teurer und schlechter, so Wagner. Eine klare ablehnende Haltung habe die bfg auch zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte. „Streikrecht und Berufsbeamtentum schließt sich aus“, stellte er fest.