Dieser Artikel ist älter als ein Jahr. Enthaltene Informationen, Regelungen oder Gesetze könnten sich in der Zwischenzeit geändert haben.

Was lange währt, ...

"Seite 3" November 2016

… wird endlich gut. So will es zumindest der Volksmund wissen. Ob das auch für den Kompromiss beim Länderfinanzausgleich gilt, auf den sich Bund und Länder verständigt haben, wird sich erst zeigen müssen. Jedenfalls gibt es jetzt nach jahrelangem Gerangel endlich eine Lösung für die Zeit nach 2019, wenn die bisherige Regelung ausläuft. Dann soll der verfassungsrechtlich gebotene Ausgleich zwischen finanzstarken und schwachen Bundesländern im Wesentlichen über die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens vorgenommen werden. Damit dann kein Land schlechter dasteht als bisher, gibt der Bund von seinem Umsatzsteueranteil kräftig ab. Zwar werden die Zu- und Abschläge, die die Wirtschaftskraft der einzelnen Länder in die Berechnung einfließen lassen, stärker beschränkt als bisher, doch all die übrigen Förderungen, Ergänzungszuweisungen und Wertungen bleiben erhalten. Es ist zu befürchten, dass damit auch künftig der Anreiz für ein einzelnes Land in die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und seine Steuerverwaltung zu investieren, und damit eine Steigerung des eigenen Steueraufkommens zu erreichen, nicht übermäßig sein wird.

Dass Ministerpräsident Seehofer die Einigung als den wichtigsten Erfolg seiner Karriere feiert, erscheint mir auch gewagt. Denn schon einmal war mit Edmund Stoiber einer seiner Vorgänger an der Novellierung des Finanzausgleichs maßgeblich beteiligt. Das Ergebnis ist bekannt. Für Euphorie scheint mir aber auch deshalb kein Platz, weil sich der Bund seine höheren Leistungen, die im Ergebnis dem Freistaat Bayern ein Plus von 1,3 Mrd. im Jahr bringen sollen, durch verschiedene Maßnahmen kompensieren lässt. Damit kommt es anstatt zu einer weiteren Entflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern jetzt wieder zu weiteren Verknüpfungen!
Und diese Kompensationen haben es durchaus in sich! Da soll eine privatrechtliche Infrastrukturgesellschaft zum Bau und Unterhalt (mindestens) der Bundesautobahnen gegründet werden. Von den Folgen für die Beschäftigten – siehe Bahn, Telekom, Post – abgesehen, verliert Bayern damit gegenüber der Situation in den letzten Jahren rund 200 Millionen jährlich, die im Rahmen der bisherigen Bundesauftragsverwaltung von anderen Bundesländern nicht „verbaut“ werden konnten und am Jahresende zusätzlich in Bayern gelandet sind.
Aber leider damit nicht genug. Neben anderen Rechten hat sich der Bund auch die Zusage der Länder gesichert, all deren Online-Dienstleistungen über ein Bundes-Bürgerportal zur Verfügung zu stellen. Also noch einmal eine weitere Verknüpfung, die solche Dienste sicherlich nicht einfacher machen wird.
Ja, und dann sollen die Rechte des Bundes in der Steuerverwaltung gestärkt werden:
Durch ein erweitertes Weisungsrecht beim IT-Einsatz,
durch ein stärkeres allgemein fachliches Weisungsrecht,
durch eine bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bekämpfung des Steuerbetrugs,
durch eine Stärkung der Position des Bundes bei Änderungen und Erweiterungen von KONSENS,
durch eine Ermächtigung des Bundes in Art. 108 GG, Zuständigkeiten länderübergreifend zu übertragen, und schließlich
indem die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Bekämpfung der Geldwäsche verbessert werden soll.
Ebenfalls mehrere Jahre gedauert hat die Entwicklung und flächendeckende Einführung der papierlosen Beihilfebearbeitung PSB im Landesamt für Finanzen. Die Einführung des Systems, das das Einscannen aller Beihilfeerklärungen und der dazugehörenden Belege erfordert, wurde vor wenigen Wochen für erfolgreich beendet erklärt. Und tatsächlich: Die Mühe hat sich gelohnt! Nach anfänglich erheblichen Schwierigkeiten wurden Probleme konsequent angegangen und von allen Beteiligten am Landesamt für Finanzen und im Ministerium Verbesserungen herbeigeführt. Die Bearbeitungszeiten sind heute so kurz wie selten zuvor. Ein Dank gebührt hier auch dem Haushalt, der schnell zusätzliche Mittel bereitgestellt hat, um die Einführung zu unterstützen. Und diese Unterstützung wird weiter dringend notwendig sein, wenn es in den nächsten Jahren um die Einführung einer zweiten Stufe gehen wird: um eine computergestützte Rechnungsprüfung. Die wird die Beihilfebearbeitung qualitativ weiter voranbringen. Dies ist nicht zuletzt deshalb bedeutsam, weil die Beihilfe als wichtiger Teil des Krankensystems der Beamtenschaft gut funktionieren muss, um ihren Gegnern bis hin zu den Befürwortern einer Bürgerversicherung nicht unnötig Munition zu liefern.