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Mehr als 2,0 % und 2,35 %!

"Seite 3" März 2017

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder (ohne Hessen, das der TdL nicht mehr angehört) konnten in der dritten Verhandlungsrunde am 17. Februar zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Seither gehen unter den Beschäftigten die Meinungen über den erreichten Abschluss so weit auseinander wie selten. Denn während die meisten mit dem Erreichten zufrieden bis positiv überrascht sind, gibt es nicht wenige, die sagen, 2,0 % und 2,35%, das sei zu wenig. Und das bei einer Forderung von 6 %! Und dann sollen die bayerischen Beamtinnen und Beamten auch noch 500 Euro zusätzlich bekommen!

Lassen Sie mich bei der Sechs-Prozent-Forderung beginnen. Da gilt es immer, Realist zu sein. Bemüht man Statistiken über Jahrzehnte, zeigen die, dass von Tarifforderungen am Ende nicht 100 % im Einigungspapier stehen, sondern nur etwa die Hälfte davon. – Es sitzen eben zwei Seiten mit unterschiedlichen Interessen am Verhandlungstisch. Im jetzigen Fall gilt es allerdings zu bedenken, dass die 6 %, die der Deutsche Beamtenbund am 14. Dezember 2016 als Forderung beschlossen hatte, von Anfang an zwei nicht ganz unwesentliche Bestandteile enthalten haben: einen Mindestbetrag als soziale Komponente und die Einführung einer 6. Entgeltstufe in den höheren Entgeltgruppen, also ab der Entgeltgruppe 9.
Diese beiden Forderungen konnten durchgesetzt werden, und gerade die zusätzliche 6. Stufe wird die Arbeitgeber viel Geld kosten. Das Tarifergebnis ist für mich deshalb in sich stimmig: In den unteren Entgeltgruppen 1 bis 8 greift der Mindestbetrag von 75 Euro, ebenso bei den Berufseinsteigern in EG 9 bis EG 12; in den oberen Entgeltgruppen gibt es eine zusätzliche Stufe, die dem Beschäftigten – schon jetzt oder in der Zukunft – eine richtig kräftige Entgelterhöhung bringt.
Dass auch der Mindestbetrag ganz erhebliche Auswirkungen hat, zeigen die folgenden drei Beispiele. So machen die 75 Euro mehr im Monat für die Beschäftigten
in der Entgeltgruppe 3 je nach Entgeltstufe zwischen 2,96 % und 3,69 % aus, in der Entgeltgruppe 5 sind es zwischen 2,72 % und 3,47 %, in der Entgeltgruppe 8 zwischen 2,40 % und 3,06 %!
Beide Entgelterhöhungen erfolgen zudem zum 1. Januar, wirken also über die ganzen 12 bzw. 24 Monate der Vertragslaufzeit.
Während für die Tarifbeschäftigten der Länder die Bezahlung für die nächsten zwei Jahre damit wieder durch Tarifvertrag geregelt ist, sind für die Beamtinnen und Beamten in den Ländern (und damit auch die der Kommunen) die jeweiligen Länder zuständig. Mehrere davon haben sich in den vergangenen Jahren dadurch hervorgetan, dass sie ihrer Beamtenschaft mehrfach eine Bezügeanpassung wie im Tarifbereich vorenthalten haben. Nicht so Bayern, und so war es auch dieses Mal wieder Staatsminister Dr. Söder, der dem Bayerischen Beamtenbund früh die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten in Aussicht gestellt hatte.
Aber wie konnte das in diesem Fall jetzt erfolgen? – Wie dieses ganz erhebliche Volumen, das die zusätzliche Stufe in der Entgelttabelle der Tarifbeschäftigten den Arbeitgeber kostet, auf den Beamtenbereich übertragen?
Das Finanzministerium hat sich für eine sehr einfache, pauschale Lösung entschieden. Neben der Übernahme der prozentualen Erhöhungen und des Mindestbetrags (bis zu einem Tabellenentgelt von 3.200 Euro) soll es einen „Bayern-Bonus“ geben. Alle Beamtinnen und Beamten, die am 1. Januar 2017 Bezüge erhalten haben, bekommen eine Einmalzahlung von 500 Euro, Anwärter 150 Euro.
Wenn der Bayerische Landtag der Gesetzesvorlage der Staatsregierung folgt, ist die Besoldungsrunde damit erfolgreich abgeschlossen.
Was von dieser Einkommensrunde bleibt, ist die Genugtuung, dass sich die bfg auf ihre Mitglieder verlassen kann. – Mit mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben wir die größte Gruppe bei der Kundgebung in Nürnberg gestellt. Ein herzliches Dankeschön allen, die dabei waren!
Was bleibt, ist aber auch wieder die Erkenntnis, dass die großen strukturellen Defizite des TV-L, die von Anfang an bestehen (nicht zuletzt, um sich vom Beamtensystem abzugrenzen), nicht in Entgelttarifrunden behoben werden können, ja dürfen. Ansonsten wird sich Bayern überlegen müssen, ob ein nicht noch mutigerer Schritt als eine Einmalzahlung hilfreich sein könnte.