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Gerechtigkeit

Seite 3 Juni 2017

„Heute spreche ich über Gerechtigkeit“. Immer wieder ertappe ich mich gleichsam dabei, wie ich beim Stichwort Gerechtigkeit an diese wunderbare Szene in der Neuverfilmung von Erich Kästners „Emil und die Detektive“ (2001) denke, in der Maria Schrader als Pastorin Hummel vor ihrer Kirchengemeinde mit diesem immer gleichen Auftakt zu predigen beginnen will. Nur hat ihr dieses Mal zu ihrer Überraschung ihr Sohn seine ganz eigenen Vorstellungen von Gerechtigkeit in die Predigt geschrieben. Die Vorstellungen davon, was gerecht ist, was Gerechtigkeit ausmacht, gehen nicht nur in dieser Filmszene weit auseinander.

Angesichts der Bundestagswahl im September ist das Thema Gerechtigkeit derzeit in aller Munde. Und die Steuergerechtigkeit scheint dabei eine zentrale Rolle zu spielen.
Dabei herrscht unter den wesentlichen Akteuren eine seltsame Einigkeit, dass die seit Jahren starke Belastung bereits durchschnittlicher Einkommen bei der Einkommensteuer und das frühe Hineinwachsen in den Spitzensteuersatz nicht gerecht sind. Auch die bfg sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Wenn Bundesfinanzminister Schäuble davon spricht, der Spitzensteuersatz greife „absurd früh“, dann ist ihm uneingeschränkt zuzustimmen. Wer mit rund 4.500 Euro im Monat dem Spitzensteuersatz unterliegt, kann sich in München und in manch anderer Stadt noch nicht einmal eine ordentliche Mietwohnung leisten!
Neben der Frage der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, die man als Konkretisierung des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 des Grundgesetzes versteht, muss das Thema Steuergerechtigkeit meines Erachtens jedoch breiter gesehen werden. Dazu gehört immer wieder auch die Frage nach einfachen, verständlichen und vollziehbaren Steuergesetzen. Deutschland frönt der Detailverliebtheit im Steuerrecht bekanntlich seit Jahrzehnten exzessiv, manchmal freiwillig, manchmal gezwungenermaßen, weil die Gerichte dem Wahnsinn noch das i-Tüpfelchen aufsetzen. Aber gerecht kann nur sein, was auch ein einfacher Steuerzahler erkennen kann, wovon auch er profitieren kann, wenn er etwa mit Elster seine Einkommenserklärung selbst erstellt. Es gibt definitiv Bereiche, wo hier mit etwas gutem Willen erhebliche Vereinfachungen zu erreichen wären.
Gerade im Zeitalter der Digitalisierung kommt man hier auch zur Vollziehbarkeit als einer Frage der Gerechtigkeit! Waren es in der Vergangenheit „nur“ die Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern, die bei der Anwendung der Steuergesetze an ihre Grenzen gestoßen sind, so ist es jetzt zunehmend auch das Risikomanagementsystem (RMS)! – Wenn nicht dort, wo es möglich ist, für Vereinfachungen in den Steuergesetzen gesorgt wird, wird das RMS nie zur gewünschten Quote an automatisch veranlagten Fällen kommen. – Es sei denn natürlich, man öffnet die Risikoschraube immer weiter.
Steuergerechtigkeit aber bedingt insbesondere auch die Gerechtigkeit im Vollzug. Das erfordert weiterhin und auf Dauer gesehen das entsprechende Personal. Das aber ist in den bayerischen Finanzämtern unverändert extrem knapp, wie unsere Titelgeschichte deutlich macht. Angesichts der hohen Fallzahlen, die auf jeden Bearbeiter und jede Bearbeiterin entfallen, ist es eben nicht möglich, die Risikohinweise in der Weise zu bearbeiten, wie es das Ziel des RMS ist und sein muss. Und angesichts der geradezu existenziellen Not im Innendienst kann es nicht in Frage kommen, die Außendienste zulasten des Innendiensts zu stärken. Um aber im Bereich der Außenprüfungen mehr Gerechtigkeit und damit mehr Chancengleichheit zwischen den Unternehmen herzustellen, wäre eine Stärkung dringend geboten. Von der Schaffung gesellschaftlicher Gerechtigkeit durch die Steuerfahndung ganz zu schweigen.
Gelegenheit, etwas für die Verbesserung der Steuergerechtigkeit zu tun, bietet sich in diesem Jahr ganz konkret auch wieder in Bayern. Denn es wird einen Nachtragshaushalt 2017 geben. Dabei sollten Staatsregierung und Landtag zusätzliche Stellen für neu hinzugekommene Aufgaben in der Steuerverwaltung bereitstellen und damit dem permanenten Fallzahlenwachstum Rechnung tragen. Das ist der Preis für die grandiose wirtschaftliche Entwicklung, die unser Land nimmt!
Der Gerechtigkeitsgedanke erfordert es aber auch, die Arbeitsbelastung für die Menschen nicht immer weiter ansteigen zu lassen! Deshalb gilt diese Forderung insbesondere auch für den Bereich des Landesamts für Finanzen, wo wir ähnlich der Steuerverwaltung ein gewaltiges Aufgabenwachstum sehen, zum Beispiel als Folge der Stellenmehrungen in anderen Ressorts und der Zunahme der Zahl an Ruhestandsbeamten.