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Steuern

Seite 3 Juli 2019

„In diesem Jahr zahlt ein durchschnittlicher Arbeitnehmerhaushalt 53,7 Prozent seines Einkommens als Steuern und Abgaben an den Staat. Damit fällt der diesjährige Steuerzahlergedenktag auf den 15. Juli 2019.“ Und: „Ab 21:56 Uhr arbeiten die Bürger wieder für ihr eigenes Portemonnaie“. Just an dem Tag, an dem ich diese Seite 3 in Angriff nehme, wartet der Bund der Steuerzahler mit dieser Meldung auf. Im Grunde ja wie jedes Jahr einmal. Heuer jedoch ärgere ich mich, gerät doch unser Gemeinwesen eh schon immer stärker durch Populisten und Extremisten unter Druck. Ich meine, man muss die Staatsverdrossenheit nicht noch weiter anheizen, da könnte sich doch auch der Bund der Steuerzahler ruhig etwas seriöser äußern!

Denn es ist natürlich eine ganze Menge Populismus mit im Spiel, wenn von einem „Gedenktag“ gesprochen wird. Und in besorgniserregender Weise auch, wenn die Behauptung aufgestellt wird, 53,7 Prozent des „Einkommens“ zahle der durchschnittliche Arbeitnehmerhaushalt (2,3 Personen) „an den Staat“! – Denn bei genauerem Hinschauen wird deutlich, dass es sich hier um einen arg seltsamen Einkommensbegriff handelt, nämlich ein um die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung erhöhtes Bruttomonatseinkommen! Dies hat zur Folge, dass auf der Abgabenseite die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung mit 1.097 Euro vor den Arbeitnehmerbeiträgen (841 Euro) und der Einkommensteuer (806 Euro, inkl. Soli) den größte Posten darstellen. Der „Charme“ an der Einbeziehung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung liegt darin, dass die Steuer- und Abgabenquote damit um 12,28 Prozent bzw. 10 Prozentpunkte höher liegt, eben bei besagten 53,7 Prozent – gegenüber 43,7 Prozent, die sich sonst ergäben!
In den 573 Euro an „indirekten Steuern und Quasisteuern“ ist dann selbst noch der Rundfunkbeitrag enthalten. Den zahlt man freilich genauso wenig „an den Staat“ wie die Sozialversicherungsbeiträge. Die Fragwürdigkeiten beginnen aber schon damit, dass als Grundlage für das Ganze „repräsentative Haushaltsumfragen“ des Statistischen Bundesamts dienen. – Umfragen zu Einkommen und Vermögen haben mich seit jeher fasziniert! Soviel Sachverstand und Aufrichtigkeit! Unglaublich!
Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich teile mit dem Bund der Steuerzahler den Wunsch nach Steuervereinfachungen, nach einem verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern oder auch den nach steuerlicher Entlastung. Das sollte aber doch auch erreicht werden können, ohne den Verdruss in der Bevölkerung mit populistischen Nachrichten weiter anzuheizen!
Und dann gehört zu diesem Thema doch untrennbar auch die Tatsache, dass wir in einem der höchst entwickelten Staaten der Welt leben, dessen Infrastruktur und Bildungssystem genauso aus diesen Steuern und Abgaben finanziert werden wie die Gesundheitssysteme, die Alterssicherung, das Rechtssystem oder die innere wie äußere Sicherheit!
Die Sicherung dieser Einnahmen ist für unsere Gesellschaft deshalb von größter Bedeutung! Dabei mag man in der Steuerpolitik unterschiedlicher Meinung sein; das gehört zu einem pluralistischen System, zu einer Demokratie. Der Vollzug der Steuergesetze nach Recht und Gesetz sollte aber eigentlich außer Frage stehen. Wir wissen, dass es nur bedingt so ist, weil der Vollzug in einem direkten Verhältnis zur Personalausstattung steht. Und wenn dieser Tage aus Hamburg die – reichlich verkürzte – Meldung für Furore sorgte, der Finanzsenator habe wegen Personalmangels eine „Atempause“ bei Betriebsprüfungen angekündigt, so bedeutet das letztlich nichts anderes, als das, was wir seit Jahren machen: die stetig steigende Zahl an Steuerfällen (rund 2 Prozent pro Jahr!) und all die zusätzlichen Aufgaben bei erwiesen großer Unterbesetzung irgendwie zu bearbeiten.
Ich bin deshalb froh, dass Staatsminister Albert Füracker im Spitzengespräch mit der bfg-Landesleitung keinen Zweifel daran gelassen hat am Ziel eines Personalaufbaus festzuhalten – in der Steuerverwaltung also nicht nur alle Personalabgänge zu ersetzen, sondern darüber hinaus die Unterbesetzung abzubauen!
Erfreulicherweise hat der Finanzminister weiterhin sehr deutlich gemacht, dass wir zur Umsetzung der Grundsteuerreform in erheblichem Umfang zusätzliche Stellen benötigen. – Und zwar auch bei einer bayerischen Lösung, wie er betont! Millionen wirtschaftlicher Einheiten bleiben eben Millionen an Feststellungen! Dass es zu einer bayerischen Lösung kommen könnte, erscheint nach der Einigung der Koalitionspartner in Berlin etwas wahrscheinlicher. Dazu bedarf es freilich noch in diesem Jahr einer Grundgesetzänderung. Danach würde Bayern sicherlich im Anfang 2020 ein eigenes Gesetz auf den Weg bringen.