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Das Jahr fängt ja gut an ...

Seite 3 - Januar/Februar 2020

In seiner ersten "Seite 3" des neuen Jahres beschäftigt sich der bfg-Vorsitzende mit den von Ministerpräsidenten Söder angekündigten Aufgaben- und Behördenverlagerungen und der Hysterie um die "Bon-Pflicht". „Das Jahr fängt ja gut an …“ – zu diesem Seufzer setzte ich an, als ich von der Absicht des Ministerpräsidenten erfahren habe, für die kommenden zehn Jahre weitere Behörden- und Aufgabenverlagerungen auf den Weg zu bringen. Nicht dass ich grundsätzlich gegen solche Maßnahmen wäre – dazu haben verschiedene Verlagerungen der letzten drei Jahrzehnte viel zu viel Positives bewirkt; letztlich ja immer dann, wenn die Aufgaben dorthin gekommen sind, wo die Beschäftigten herkommen und gerne leben wollen!

Nein, mein Seufzer war mehr dem Erstaunen über den Zeitpunkt dieser Ankündigung geschuldet, befinden wir uns doch noch mitten in der Umsetzung der „Heimatstrategie“ aus dem Jahr 2015. Und er galt dem Wissen um die Herausforderungen und Belastungen, die neuerliche Maßnahmen mit sich bringen. Denn es wird natürlich eine Herkulesaufgabe werden, die Hochschule von Herrsching nach Kronach zu verlagern, ohne dass die Qualität leidet – und ohne dass die Herrschinger Beschäftigten die Zeche dafür zahlen müssen. Und es wird selbstverständlich auch nicht einfach, rund Dreiviertel der Dienststelle München des Landesamts für Finanzen nach Weiden zu verlagern. Denn diese Verlagerung kann ausschließlich über die Altersfluktuation erfolgen!
Sehr befremdlich empfand ich in den letzten Wochen die öffentliche Hysterie um die Verpflichtung zur Ausgabe von Kassenbons! – Man konnte den Eindruck gewinnen, als hätte es in Deutschland bisher nie einen Kassenbon gegeben! Ich dagegen erinnere mich nicht, wann ich beim Bäcker oder Metzger in den letzten Jahren einmal keinen Bon erhalten hätte. Deshalb halte ich das Umweltargument mit dem angeblich so gesteigerten Papierverbrauch für völlig konstruiert. Es sollte doch auch allen, die sich gegen die Bon-Ausgabepflicht positionieren, bewusst sein, dass sie damit Steuerhinterziehung begünstigen! Der Bundesrechnungshof hat wiederholt darauf hingewiesen, dass durch Kassenbetrügereien im Jahr zehn Milliarden Steuern hinterzogen werden. Was könnte man damit für die Gesellschaft nicht alles tun!
Um endlich wirksam gegen Kassenbetrügereien vorzugehen, hat der Gesetzgeber nach langem Gezerre schon 2016 die jetzt in Kraft getretenen Vorschriften erlassen. Zum einen die Verpflichtung zum Einsatz nicht manipulierbarer Kassen und zum anderen zur Ausgabe von Kassenbons als Beleg dafür, dass ein Umsatz auch tatsächlich boniert wurde. – Denn in der Vergangenheit wurde ja fröhlich boniert, die Kasse hinterher aber vielfach frisiert! Dem Bonieren kommt damit erstmalig wirklich Bedeutung zu. Deshalb – und nicht wegen der Umwelt! – laufen interessierte Kreise jetzt Sturm!
Für mich geht es hier aber auch darum, für Chancengleichheit zu sorgen. Denn bisher sind die ehrlichen Unternehmer die Dummen gegenüber denjenigen, die bei ihren Bareinnahmen betrügen! Diese haben im Wettbewerb das Nachsehen! Dass es in der Politik gegen die Herstellung von Kassensicherheit derartige Widerstände gibt, ist umso erstaunlicher, stehen hier ja nicht etwa die „geknebelten“ deutschen Unternehmen gegen ausländische Konkurrenz, die leichtere Bedingungen hätte. Nein, hier geht es um eine rein lokale, allenfalls regionale Frage! Kein deutsches Unternehmen gerät gegen ein ausländisches ins Hintertreffen! Allenfalls verschlechtern sich die Verhältnisse derjenigen, die bisher betrogen haben, gegenüber denjenigen, die schon bisher ehrlich unterwegs waren! Diesen Zustand herbeizuführen, sollte in einem Rechtsstaat aber eine Selbstverständlichkeit sein!
Es ist traurig, dass jetzt sogar eine Landtagsmehrheit mit einem Dringlichkeitsbeschluss die Staatsregierung auffordert „Spielräume bei der Befreiung von der Bon-Pflicht aus Zumutbarkeitsgründen zu nutzen, um bürokratische Auswüchse für den bayerischen Mittelstand zu vermeiden.“ – Das Ganze unter der martialischen Überschrift: „Keinen bürokratischen Knebel für kleine und mittlere Unternehmen – Lockerung der Belegausgabepflicht (Bon-Pflicht)“. Auch wenn wir auf dem Foto friedlich miteinander diskutieren: Bei der Klausurtagung hat die bfg-Landesleitung ihr Befremden über diesen Beschluss auch dem Ausschussvorsitzenden Wolfgang Fackler gegenüber deutlich zum Ausdruck gebracht.
Zum 01.01.20 sind neben der Bon-Pflicht freilich weitere steuerrechtliche Änderungen in Kraft getreten. Auch dies wahrlich ein Anlass für einen Seufzer. Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern sind die Leidtragenden!
Aber eigentlich hatte das Jahr ja so gut begonnen: Die Einkommenserhöhungen ab Januar 2020 waren längst beschlossen. Für die Beamtinnen und Beamten genau 3,2 Prozent, für die Tarifbeschäftigten 3,2 Prozent durchschnittlich. Und nicht zu vergessen: Mit dem Wegfall der ersten Stufe war es für einige noch deutlich mehr, genauso für die Anwärterinnen und Anwärter!