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Kopfschütteln, mindestens

Seite 3 Januar-Februar 2018

Die ersten Wochen des Jahres werden weiter beherrscht von den Bemühungen um eine Regierungsbildung im Bund. Zwar konnten die Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD Mitte Januar zu einem Abschluss gebracht werden, doch ist die Republik damit immer noch weit entfernt vom Zustandekommen einer neuen Bundesregierung. Denn innerhalb der potentiellen Regierungspartei SPD herrscht geradezu ein Kulturkampf zwischen denen, die eine große Koalition dem Land und der Sachpolitik willen bereit sind einzugehen, und denen, die eine solche ablehnen und mit allen Mitteln zu verhindern suchen. Das war am Sonderparteitag vor wenigen Wochen so und wird so weitergehen, sollten, da Sie diesen Text lesen, die Koalitionsverhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen sein; denn dann müsste das Vertragswerk innerhalb der Sozialdemokratie einem Mitgliederentscheid unterworfen werden.

Als neutraler Betrachter möchte man einfach den Kopf schütteln … Die Situation im Land aber ist viel ernster. Denn mit ihrem Verhalten seit der Bundestagswahl – und im Grunde seit Jahren – schafft die SPD die Unzufriedenheit geradezu selbst. Die Unzufriedenheit der Menschen im Land, die Unzufriedenheit mit „denen da oben“ und nicht zuletzt mit der SPD selbst. Anstatt ihre beachtlichen Erfolge herauszustellen – die in der Sondierung, die in der letzten Regierung, und ja, auch die der Regierung Schröder –, ergehen sich die Protagonisten im Wehklagen, was man alles nicht erreicht hat. Es mag ja sein, dass man auf diese Art ein Maximum bei den Koalitionsverhandlungen herausschlagen kann, aber zu welchem Preis?! Ich halte die gesellschaftlichen „Kollateralschäden“ jedenfalls für beträchtlich!
Bis ganz zum Schluss ist es bei den Koalitionsverhandlungen um das Thema einer Einheitsversicherung im Gesundheitswesen gegangen. Sie wird der Bevölkerung ja seit Jahren unter dem euphemistischen Begriff der „Bürgerversicherung“ schmackhaft gemacht. Obwohl nicht in den Sondierungsergebnissen enthalten, hatte die SPD-Spitze von ihrem Parteitag den Auftrag erhalten hier noch nachzuverhandeln…
Die Vehemenz, mit der dieses Thema gewissermaßen zur Grundvoraussetzung für das Zustandekommen einer erneuten Koalition gemacht wird, stimmt mich sehr nachdenklich. Denn bis zuletzt konnte niemand aus der SPD erklären, welchen Vorteil die Abschaffung des PKV-Systems bringen würde (außer der Erwartung einer gleichmäßigeren Terminvereinbarung, aber selbst das ist angesichts drohender Zusatzversicherungen ja Spekulation!). Die SPD fühlte sich noch nicht einmal bemüßigt sich mit dem Vorwurf auseinanderzusetzen, die Gesundheitsversorgung würde durch eine „Bürgerversicherung“ insgesamt schlechter und für die heutigen Kassenpatienten auch erheblich teurer! Hauptsache alle gleich, dann ist’s gerecht, dann ist es gut. Welch eine Logik, welch eine politische Maxime!
Um eine ähnliche Qualität von „Gerechtigkeit“ geht es bei den von der GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft im DGB) unterstützten Verfassungsbeschwerden zum Streikrecht für Beamte. Am Bundesverfassungsgericht hat hierüber am 17. Januar die mündliche Verhandlung stattgefunden. Der Verhandlungsverlauf lässt vermuten, dass die Verfassungsrichter weder zweierlei Beamtenstatus (einen mit und einen ohne Streikrecht) begründen, noch eine Einschränkung der Verbeamtung auf einen wie auch immer gearteten Kernbereich staatlicher Aufgaben fordern werden.
Für mich steht fest: Streikrecht und Berufsbeamtentum schließen sich aus. Ein funktionierender Staat braucht streikfreie Räume, und das sehr wohl auch über den engsten hoheitlichen Bereich hinaus! Die Vorstellung Beamter zu sein und zugleich ein Streikrecht zu besitzen, mag oberflächlich betrachtet verlockend sein. Aber klar ist doch: kein Dienstherr würde irgendjemanden nach einem solchen Modell mehr beschäftigen. Die Verhandlung hat auch gezeigt, dass niemand weiß, wie ein solches Modell überhaupt aussehen könnte. Denn die Angelegenheiten der Beamten werden nun mal durch Gesetz geregelt – wer also wäre der Adressat eines Streiks und mit welchen Folgen?
Nein, das Streikverbot ist für den Bestand des Berufsbeamtentums essentiell. Das wissen auch die, die ein solches Verfahren angestrengt haben. Und dass die Abschaffung der Privaten Krankenversicherung als Teil des Versorgungssystems der Beamten dem Berufsbeamtentum einen heftigen Schlag versetzen würde, dürfte den Lauterbachs im Land auch klar sein.
Man darf vermuten: darum geht es ja gerade!