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Der Staat darf seine originären Aufgaben nicht hintanstellen!

"Seite 3" Januar Februar 2016

Die Diskussion um den Flüchtlingszustrom dominiert auch die ersten Wochen des Jahres 2016. Nach über einer Million Flüchtlingen und Asylsuchenden im vergangenen Jahr sollen auch im Januar wieder mehr als 50.000 Menschen zu uns gekommen sein. Einen Einschnitt in der Debatte um die Zuwanderung bildeten sicherlich die Ereignisse der Silvesternacht. Die Herausforderungen, die die massenhafte Zuwanderung für den öffentlichen Dienst mit sich bringt, waren dann wenige Tage später – lange geplant – auch eines der beiden Hauptthemen bei der traditionellen Jahrestagung des Deutschen Beamtenbunds in Köln.

Diese Herausforderungen sind immens, und wie sich zunehmend zeigt, sind einzelne Medien schnell darin, es den Verwaltungen zum Vorwurf zu machen, wenn dieses oder jenes im Zusammenhang mit der Flüchtlingsaufnahme nicht funktioniert. Dass diese Verwaltungen personell ausgezehrt sind und oft mit einer Vervielfachung ihrer Aufgaben zurechtkommen sollen, wird dabei gerne verschwiegen. Schwierig scheint mir auch, dass – wie von namhaftesten Verfassungsrechtlern beklagt – durch die Duldung ungebremster Zuwanderung quasi von Staats wegen nationales und EU-Recht außer Kraft gesetzt wird. Denn auf der anderen Seite verlangt der Staat ja selbstverständlich und zurecht, dass die Bürger Recht und Gesetz befolgen. Die Akzeptanz von Verwaltungshandeln wird so jedenfalls nicht gefördert! Über allem aber steht die Frage, „wie“ wir diese Herausforderung der hunderttausendfachen Zuwanderung schaffen sollen, und damit auch die Frage der Finanzierung.
Diese Unsicherheit und der Vorbehalt, dass selbst Bayern derzeit nicht absehen kann, ob es die finanziellen Erfordernisse in den nächsten Jahren wird stemmen können, schweben im Moment über jedem politischen Gespräch. Bei allem Verständnis für eine solche Zurückhaltung bin ich aber doch der festen Überzeugung, dass der Staat trotz der Belastungen durch die Zuwanderung seine originären Aufgaben weder vernachlässigen noch hintanstellen darf. Dies gilt für seine wirtschaftspolitischen und sozialen Aufgaben genauso wie für seine Verantwortung gegenüber dem öffentlichen Dienst!
Eine wichtige Wegmarke stellen dabei heuer die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen dar (TVöD). Der Deutsche Beamtenbund wird seine Forderungen hierzu am 18. Februar bekanntgeben. Auch wenn der TVöD für die Beschäftigten der Länder nicht direkt gilt, steht ein Abschluss doch in einer Art Wechselwirkung zu den traditionell im Jahr darauf stattfindenden Verhandlungen zum TV-L.
Die Steuereinnahmen sollten einem guten Abschluss jedenfalls nicht entgegenstehen. Denn die kürzlich veröffentlichten Zahlen zeigen für das Jahr 2015 hohe Steigerungsraten und neue Rekordwerte: so sind die Steuereinnahmen deutschlandweit um 4,6 % auf über 620 Milliarden Euro gestiegen, allein die Gemeinschaftsteuern legten dabei um den gleichen Prozentsatz auf 490,6 Mrd. zu! In Bayern hält diese Entwicklung trotz der zwischenzeitlichen Finanz- und Euro-Krise seit nunmehr über 10 Jahren an!
Für die Beschäftigten des Freistaats Bayern sowie die Beamtinnen und Beamten der bayerischen Kommunen sind die Einkommenserhöhungen um 2,3 % und mindestens 75 Euro im Monat ab 1.3.2016 freilich längst beschlossen. Der Blick in die anderen Bundesländer zeigt leider, dass dies für die Beamtenschaft keine Selbstverständlichkeit ist. Ich bin froh, dass die Bayerische Staatsregierung vor Jahren ihre Wertschätzung für den öffentlichen Dienst wiederentdeckt hat. Ein wichtiger Schritt hierbei war auch das Neue Dienstrecht Bayern, das vor nunmehr 5 Jahren in Kraft getreten ist. Nach einem holprigen Start – ich erinnere an reichlich überflüssige Sparmaßnahmen – ist daraus inzwischen eine Erfolgsgeschichte geworden. Mehr als 5.000 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten in Steuer- und Finanzverwaltung waren so möglich und haben zusammen mit der einheitlichen Leistungslaufbahn einen positiven neuen Rahmen gesetzt.
Dass es dennoch weiterhin viel zu tun gibt, haben wir bei unserer Klausurtagung den beiden Landtagsabgeordneten Josef Zellmeier und Tobias Reiß aufgezeigt. Die Arbeitsbelastung ist vielfach so hoch wie nie zuvor und die Fallzahlen wachsen weiter, der Abbau des Personalfehlbestands kommt nur langsam voran und bindet in Lehre und Ausbildung viele Kräfte. Und auch die beschlossenen Aufgabenverlagerungen stellen uns vor zusätzliche Herausforderungen.