Dieser Artikel ist älter als ein Jahr. Enthaltene Informationen, Regelungen oder Gesetze könnten sich in der Zwischenzeit geändert haben.

Mit Schwung ins neue Jahr ...

Seite 3 Dezember 2018

Jedenfalls bräuchte es den. Stattdessen scheint das Murmeltier zu grüßen: Steuerkriminalität in der Finanzwirtschaft und eine Steuerreform, die wieder auf keinen Bierdeckel passt. Da ist das Bekanntwerden eines neuerlichen Cum-Ex-Skandals, bei dem es dieses Mal darum geht, dass Kapitalertragsteuern antragsgemäß erstattet worden sind, die vorher nie bezahlt wurden, weil es die Aktien nie gegeben hat. Nach Informationen von SZ und WDR wurden hierfür am amerikanischen Markt Zertifikate auf ausländische (hier also deutsche) Aktien gehandelt, sogenannte ADR, ohne dass die Banken dafür wie vorgeschrieben echte Aktien hinterlegt hatten. Allem Anschein nach hat man sich hier wieder einmal allzu sehr auf die Seriosität und Gesetzestreue von Banken verlassen, indem man ihnen – ausländischen Banken! – die Möglichkeit eingeräumt hatte, Sammelerstattungsanträge zu stellen, ohne dafür Steuerbelege einreichen zu müssen.

Ich wundere mich über die Naivität, über diesen Irrglauben, es reiche aus, mit Gesetzen etwas zu regeln, und dann werde das schon so vollzogen. Gibt es so viel Naivität wirklich? Ja, dieser Irrglaube, man könne in Gesetzen alles wirksam regeln, selbst wenn der Vollzug nicht zu überprüfen ist. Dieser Irrglaube, mit Compliance ließe sich wirklich alles organisieren!
Wie als Beleg dieser Tage eine Großrazzia bei der Deutschen Bank in Frankfurt am Main: Um Offshore-Machenschaften, Schwarzgeld und Geldwäsche soll es dabei gegangen sein.
Und dann die Grundsteuer: Was mag den Bundesfinanzminister dazu veranlassen, dem Land ein solches Konzept zu unterbreiten? – Ein Vorschlag, der den maximalen Aufwand für die Steuerverwaltung bedeutet! Für unbebaute Grundstücke ein Bewertungsverfahren, bei dem sich der Grundstückswert durch Multiplikation der Fläche mit dem aktuellen ortsbezogenen Bodenrichtwert ergibt(!) und für bebaute Grundstücke eine Art Ertragswertverfahren, das es in sich hat. Nettokaltmieten und Statistikmieten nebeneinander als Ausgangsgrößen, Restnutzungsdauern, abgezinste Bodenwerte … Ein Wahnsinn! Von der Verfassungswidrigkeit, die hier schon wieder schlummert und der (un)sozialen Fehlsteuerung, die vorprogrammiert ist, abgesehen: Die Steuerverwaltungen in Bayern und anderswo haben NULL Personal für eine derartige Neubewertung der Grundstücke. Und daran lässt sich noch auf Jahre hinaus nahezu nichts ändern!
Wie auch immer: 2019 muss es zu einer Neuregelung kommen, soll die Grundsteuer nach dem Verfassungsgerichtsurteil erhalten bleiben …
Aber was wird das neue Jahr noch bringen?
Nachdem die Regierung gebildet und im Bayerischen Landtag der Geschäftsbetrieb angelaufen ist, wird in den nächsten Wochen die Arbeit am Doppelhaushalt 2019/2020 wieder in Gang kommen. Hier muss es darum gehen, dass weiter in den Abbau der Unterbesetzung und die Verbesserung der Beförderungssituation in der Finanzverwaltung investiert wird.
Dann wartet Anfang des Jahres die Einkommensrunde, die mit den Tarifverhandlungen zum TV-L beginnt. – Nachdem die Bayerische Staatsregierung sich im Koalitionsvertrag zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Ergebnisses auf den Beamtenbereich verpflichtet hat, muss es jetzt für ALLE Beschäftigten darum gehen, ein möglichst gutes Tarifergebnis zu erreichen. Die Möglichkeit, sich in Kundgebungen und Demonstrationen zu engagieren, wird sich sicherlich bieten!
Aber auch verwaltungsintern wartet eine Menge Arbeit. Es muss darum gehen, die Arbeitsbelastung für die Beschäftigten zu senken, ohne dass die Qualität weiter leidet. Und es muss darum gehen, den Beschäftigten nicht nur ein technisch zeitgemäßes Arbeiten zu ermöglichen, sondern ein auch der persönlichen Situation entsprechendes: Um die Flexibilisierung von Arbeit und Arbeitszeit muss es gehen, um Satellitenarbeitsplätze, Telearbeit, auch um Flexitage. Es gilt, auch hier zukunftsfähig zu werden!
Das sind Themen, die auch beim 22. bfg-Gewerkschaftstag eine Rolle spielen werden, der am 18. und 19. März in Augsburg stattfinden wird. Es muss um die Menschen gehen; dafür steht auch das Motto: „Der Mensch bestimmt den Prozess!“
Um den Menschen gehen sollte es uns auch in der Weihnachtszeit – um den Nächsten, aber auch uns selbst. Rücksicht nehmen, sich Zeit nehmen, zur Ruhe kommen, Mensch sein und werden nach all der Hektik eines Arbeitsjahres. Dass Ihnen das über Weihnachten gelingt, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserinnen und Leser, das wünsche ich Ihnen!

Und dann mit Schwung in ein gutes, gesundes
und glückliches neues Jahr 2019!