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Staatliche Leistungen – Die Seite 3 im September 2022

Die Seite 3

In der April-Ausgabe hatte ich mich an gleicher Stelle mit den „Fahrten für den Staat“ beschäftigt und dabei aufgezeigt, wie mehr als fünf Millionen Beschäftigten der Privatwirtschaft Dienstwagen zur Verfügung stehen, während die Beschäftigten des Freistaats Bayern selbst für Fahrten, die „aus triftigen Gründen“ mit dem PKW zu unternehmen sind, ihr privates Auto nutzen (müssen).

Anlass für meine Ausführungen waren die in der Folge des Ukraine-Kriegs geradezu explodierten Benzinpreise. Ich habe damals aufgezeigt, wie seit der letzten Anpassung der Wegstreckenentschädigung 2008 auch die Anschaffungskosten für PKW um mindestens 25 % gestiegen sind. Das Thema haben wir alsdann mit dem Minister besprochen, mit diversen Vertretern des Ministeriums und mit Landtagsabgeordneten. Der Landtag hatte sogar einen Prüfauftrag an die Staatsregierung beschlossen. Der ist nun offenbar abgeschlossen. Das Finanzministerium teilt jedenfalls mit, dass es eine Erhöhung des Kilometersatzes von 0,35 Euro pro gefahrenen Kilometers nicht für erforderlich hält. Unter Klimaaspekten sollen Anreize zur Durchführung nicht notwendiger Fahrten mit Kraftfahrzeugen vermieden werden. Zudem machten die Treibstoffkosten bei der „großen Wegstreckenentschädigung“ (also für Fahrten aus triftigen Gründen) nicht mehr als 50% aus, so dass zur Abdeckung der weiteren Mehrkosten noch ausreichend Raum bleibe.

Ich bedauere diese Auskunft sehr und appelliere an die Staatsregierung sie zu überdenken. Denn unsere Beschäftigten im Außendienst üben einen Beruf aus, der die Nutzung eines privaten PKW erfordert!

Diese Entscheidung des Finanzministeriums ist nicht nur bedauerlich, ich halte sie vor dem Hintergrund all der Leistungen, die „der Staat“ zur Abfederung der Inflation und der – im Wesentlichen – drohenden Energiepreisentwicklungen gegenüber Bürgern und Unternehmen erbringt, auch für irritierend.

Nach wochenlangem medialem „Das reicht noch lange nicht aus!“ hat die Bundesregierung nun ein drittes Entlastungspaket beschlossen, mit dem sie „die Bürgerinnen und Bürger um 65 Milliarden Euro entlasten“ will.

Ich bin froh, dass darin endlich auch eine Zahlung für die Rentnerinnen und Rentner enthalten ist, sowie für die Ruhestandsbeamten des Bundes. Jetzt ist es an der Bayerischen Staatregierung eine entsprechende Leistung auch für „ihre“ Ruhestandsbeamten auf den Weg zu bringen, zumal diese keine Einmalzahlung bei der Besoldungsanpassung erhalten haben.

Ich begrüße es auch, dass der Versuch der Bundesregierung, eine Abfederung der Belastungen herbeizuführen, breit angelegt ist. Denn zum einen glaube ich, dass der Staat nicht in der Lage ist tatsächlich zu überblicken, wer wirklich in welchem Maße bedürftig ist. Dazu mangelt es ihm beispielsweise an Vermögensdaten. Zum anderen, und das ist mir als Gewerkschafter ein besonderes Anliegen, muss sich das Arbeiten lohnen. Und das schließt für mich aus, dass die einen staatliche Ausgleichszahlungen bekommen, die anderen aber allein für die Belastungen aufkommen müssen.

Den Grundgedanken, dass der Arbeitende mehr haben muss, hat das Bundesverfassungsgericht vor mehr als dreißig Jahren in seine Rechtsprechung zur Beamtenalimentation aufgenommen und seither weiter präzisiert. Im Kern fordern die Karlsruher Richter einen Mindestabstand von 15% zum Grundsicherungsniveau auch für die Beamten der untersten Besoldungsebene. In ihren Entscheidungen vom Mai 2020 fordern sie zudem eine Berücksichtigung der tatsächlichen Wohnkostenverhältnisse.

An diese Rechtsprechung anknüpfend liegt seit Kurzem ein sogenannter Referentenentwurf vor, der die Verfassungswidrigkeit in der Alimentation der bayerischen Beamtinnen und Beamten beseitigen soll. – Denn für diese Frage spielt jetzt die Mietstufe der Kommune die entscheidende Rolle, in der jemand lebt. Und von den Menschen, die bundesweit in Gebieten der teuersten Mietstufe 7 daheim sind, leben weit mehr als 95% in Bayern!

Bayern ist aber nicht nur beim Mietniveau Spitze, sondern auch beim Einkommensniveau der Privatwirtschaft. Das beweisen auch wieder die Zahlen über die mittleren Brutto-Monatsgehälter in Deutschland, die ZEIT-online gerade veröffentlicht hat. Danach liegen die beiden führenden Großstädte mit Erlangen und München in Bayern, und aus einer Deutschland-Grafik sticht der Großraum München wegen seines Gehaltsniveaus hervor.

Diese bayerische Spitzenstellung spiegelt sich seit Langem auch in den bayerischen Steuerdaten wider, was der Steuerverwaltung viel Arbeit, dem Freistaat aber eben auch die entsprechenden Einnahmen beschert: in den ersten acht Monaten des Jahres mit über 82 Mrd. wieder 9% mehr als 2021 und 13% mehr als 2019!

Vor diesem Hintergrund sind Nachbesserungen des Entwurfs möglich und dringend nötig!