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Ärger mit der Telearbeit

Die Seite 3 Juni 2022

Endlich hat sich die pandemische Situation so entspannt, dass die Schutzmaßnahmen, die unser Leben über mehr als zwei Jahre bestimmt hatten, aufgehobenen werden konnten. Endlich hat damit Anfang Juni auch die Dienstvereinbarung zwischen Hauptpersonalrat und Finanzministerium ihre Wirkung entfaltet, die ja schon zum 1.1.2021 in Kraft getreten war. – Und schon gibt es aus unterschiedlichen Gründen Ärger mit der Telearbeit!

Als sich der Hauptpersonalrat im Sommer 2020 mit dem Finanzministerium über die Inhalte einer neuen Dienstvereinbarung ausgetauscht hatte, war schnell klar geworden, dass es angesichts der unterschiedlichen Entwicklungen in den verschiedenen Verwaltungen über die zurückliegenden 20 Jahre keine einheitliche Regelung geben kann. Deshalb wurde die Idee geboren und in eine Dienstvereinbarung gegossen, eine Basis-Regelung für alle Bereiche des Finanzressorts zu schaffen, die in den einzelnen Verwaltungen ergänzt werden kann. Dieser Gedanke war unterstützt worden von einer groß angelegten Umfrage der bfg mit über 7.000 Beschäftigten des Finanzressorts, deren Ergebnisse die großen Unterschiede in den Erwartungen und den Möglichkeiten zwischen den verschiedenen Verwaltungsteilen, Abteilungen, ja sogar Arbeitsgebieten aufgezeigt hatte.

Der Gedanke hinter dem neuen Ansatz war auch, dass die Personalräte in den nachgeordneten Bereichen zusammen mit ihren Verwaltungen im Detail sehr viel besser wissen, wo wie viel Telearbeit möglich und nötig ist. Denn Hauptpersonalrat und Ministerium waren sich darin einig, dass für bestimmte Dienstposten und Verwaltungsbereiche die Möglichkeit bestehen sollte, erfolgreiche Telearbeit fortzuführen, auch wenn sie den Umfang übersteigt, der nach der HPR-Dienstvereinbarung bei flexibler Telearbeit bis zu 40 Prozent und bei sozialer Telearbeit bis zu 60 Prozent in allen Bereichen des Ressorts beträgt. Diese weitergehenden Regelungen ermöglicht die Öffnungsklausel des § 10 der Dienstvereinbarung. Davon haben inzwischen das Landesamt für Finanzen im Wege einer Dienstvereinbarung und das Landesamt für Steuern mit einer Dienstvereinbarung mit den Bezirkspersonalräten für die Finanzämter sowie einer Dienstvereinbarung mit dem örtlichen Personalrat für das eigene Haus Gebrauch gemacht. Daneben gibt es eine Dienstvereinbarung am Ministerium selbst, die weitgehend den Regeln der HPR-Dienstvereinbarung entspricht, und es gibt weitergehende Regelungen auch für das LSI und den Bereich des LDBV bzw. der Vermessungsverwaltung.

Der § 10 der Dienstvereinbarung erfordert in all diesen Fällen, dass sowohl das Ministerium wie auch der Hauptpersonalrat einer solchen „abweichenden Regelung“ zustimmen. Der Hauptpersonalrat ist hier aber kein direkter „Verhandlungspartner“ mehr: Er kann einer vorgelegten Dienstvereinbarung (oder einer sonstigen von der Dienstvereinbarung des HPR abweichenden Regelung) zustimmen – oder eben nicht. Hätte der Hauptpersonalrat einer ihm zur Zustimmung vorgelegten ergänzenden Regelung nicht zugestimmt, hätte für die Beschäftigten in diesem Bereich bis auf Weiteres ohne jede Abweichung die Dienstvereinbarung des HPR mit dem Ministerium gegolten, also mit den Obergrenzen von 40 Prozent bzw. 60 Prozent hinsichtlich des Umfangs möglicher Telearbeit.
Das gilt es zu bedenken, wenn jetzt etwa im Bereich des Landesamts für Steuern eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen Ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck bringen, weil sie nach eigener Darstellung nach den neuen Regelungen einen erheblich geringeren Teil ihrer Arbeitszeit in Telearbeit erledigen können, als sie es seit vielen Jahren gewohnt sind. Gerade für solche Fälle sieht die Dienstvereinbarung eine Evaluation der Regelungen nach einem gewissen Zeitraum vor. Davon sollten Personalrat und Verwaltung dringend Gebrauch machen.

Ärger mit der Telearbeit aber auch dort, wo sich Vorgesetzte weiterhin ganz der Telearbeit verweigern. Hier appelliere ich an das Finanzministerium, sein Versprechen einzulösen, dass man dies nicht mehr akzeptieren wird.

Und Ärger, weil sich der eine oder andere Amts- und Dienststellenleiter nicht damit anfreunden will, was ihm das Landesamt für Steuern da an Regeln für die Inanspruchnahme der Telearbeit beschert hat. – Ganz deutlich: Wir werden es nicht akzeptieren, wenn einige hier ihre eigenen Regeln zu Lasten der Beschäftigten aufstellen wollen! Das widerspricht den Grundsätzen einer mehrstufigen Verwaltung!

Wir sehen uns hier auch auf einer Linie mit unserem Finanzminister, der erst kürzlich beim BBB-Hauptausschuss ein beeindruckendes Bekenntnis zur Telearbeit abgegeben hat! Denn es geht bei dieser Frage um nichts weniger als die Zukunftsfähigkeit unserer Verwaltung!