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HPR-Bericht Oktober 2016

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Johanna Markl

Neubau für die Fachhochschule am Standort Kornach +++ Verbeamtung amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger +++ Probleme in den Finanzämtern nach der Übernahme der Kfz-Steuerverwaltung durch den Zoll +++ Weitere Aufgaben für das Datenerfassungs- und Scanzentrum Wunsiedel +++ Nachwuchsgewinnung, Nachwuchswerbung +++ Mitarbeiterbefragung in den Finanzämtern

Neubau für die Fachhochschule am Standort Kronach

Der Fachbereich Finanzwesen der Fachhochschule bekommt einen weiteren Standort in Kronach. Dort sollen künftig 200 Studierende ausgebildet werden.
Auf einem ca. 15.000 qm umfassenden Areal ist ein Neubau mit Wohn- und Lehrsaalbereich, Mensa, Sportmöglichkeiten, Aula und den notwendigen Verwaltungs-, Technik- und Versorgungsbereichen vorgesehen. Die dort derzeit noch vorhandenen Gebäude sollen abgerissen werden. Es wurde mittlerweile der Flächenbedarfsplan erstellt und die Planungsfreigabe durch das Finanzministerium erteilt. Die Oberste Baubehörde ist beauftragt, einen Architektenwettbewerb auszuschreiben und die Haushaltsunterlage Bau erstellen zu lassen.

Verbeamtung amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger

Amtlich landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) können künftig verbeamtet werden. Im Doppelhaushalt 2017/18 ist eine kostenneutrale Umwandlung der bisherigen Arbeitnehmerstellen in entsprechende Planstellen der BesGr. A 10 bis A 12 vorgesehen. Damit könnten aktuell maximal die Hälfte der Dienstposten nach A 12 bewertet werden. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden informiert und können nach ihrer persönlichen Situation entscheiden, ob eine Verbeamtung in Frage kommt und für sie vorteilhaft ist. Haushaltsrechtliche Verrechnungsmöglichkeiten lassen eine Verbuchung von Beschäftigten, für die eine Verbeamtung nicht in Frage kommt, auf Planstellen zu.

Probleme in den Finanzämtern nach der Übernahme der Kfz-Steuerverwaltung durch den Zoll

Die Verwaltung der Kfz-Steuer ist 2014 von den Finanzämtern auf den Zoll übergegangen. Dennoch haben die Finanzämter noch mit der Thematik zu tun.
Zum einen die Vollzieher, die die Abmeldungsbescheide der Zulassungsbehörden wegen nicht entrichteter Kfz-Steuer zu vollstrecken haben. Die Vollzieher dürfen keine Zahlungsmittel annehmen; sie können auch nicht nachvollziehen, wenn kurzfristig doch Zahlungen geleistet wurden. Dadurch kommt es zu (eigentlich) unberechtigten Zwangsentstempelungen und natürlich zu Konflikten und Ärger mit den Steuerpflichtigen.
Das Finanzministerium hat dazu mitgeteilt, dass die Zahl der Zwangsabmeldungen seit 2013 drastisch rückläufig ist und es in 2015 bayernweit insgesamt nur 370 Zwangsentstempelungen gab. Eine Verlagerung der Zuständigkeit auf die Zulassungsbehörden oder Landratsämter bzw. kreisfreien Städte sei nicht vorgesehen, der Verbleib bei den Finanzämtern aus gesamtstaatlicher Sicht die effizienteste Lösung.
Für eine weitere leidige Problematik im Zusammenhang mit der Verlagerung der Zuständigkeit gibt es leider immer noch keine Lösung – den Zugriff, vor allem aus dem Bereich der Außendienste, auf Kfz-Steuerdaten. Hier würden, so das Finanzministerium seit geraumer Zeit Möglichkeiten geprüft um „schnellstmöglich“ Abhilfe zu schaffen. Es ist immer noch nicht gelungen, dass sich der Bund und die Länder für diese sinnvolle und bewährte Prüfmöglichkeit der Finanzämter eine einvernehmliche Lösung einfallen zu lassen.

Weitere Aufgaben für das Datenerfassungs- und Scanzentrum Wunsiedel

Im Datenerfassungs- und Scanzentrum Wunsiedel sollen bis Ende 2017 alle auf Papier eingehenden Steuererklärungen der Arbeitnehmerstellen gescannt werden. Voraussetzung dafür ist die stufenweise Einführung der Zentralen Eingangsbearbeitungsstelle bei allen Finanzämtern.
Darüber hinaus wurde kürzlich eine Kooperation mit dem Land Rheinland-Pfalz getroffen, wonach die Steuererklärungen dieses Landes ab Anfang 2017 sukzessive in Wunsiedel digitalisiert werden. Dafür sind zusätzliche 30 Arbeitsplätze vorgesehen. Die Kosten werden dem Freistaat erstattet.
Mit diesen Maßnahmen soll die Auslastung der Scanstelle auch angesichts steigender ELSTER-Quoten langfristig sichergestellt werden.
Die bfg hat gefordert, im Haushalt unbefristete Stellen bereitzustellen, um das dafür notwendige qualifizierte Personal gewinnen zu können.

Nachwuchsgewinnung, Nachwuchswerbung

Die neugewählte Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV) hat die Werbung und Gewinnung von Nachwuchskräften zu einem ihrer Schwerpunktthemen gemacht. Angesichts der vielen Personalabgänge wegen Ruhestandsversetzungen und der notwendigen Einstellungen eine lohnenswerte Aufgabe. Für eine Art Bestandsaufnahme hat die HJAV aktuell die örtlichen Jugendvertretungen in einem Fragebogen gebeten im Zusammenwirken mit den Ausbildungsleitungen mitzuteilen, welche Maßnahmen im Bereich Werbung bereits vor Ort erfolgen.

Mitarbeiterbefragung in den Finanzämtern

Nach 2010 findet in allen am Projekt Controlling beteiligten Ländern wieder eine Mitarbeiterbefragung statt. Die Fragen des Teil A wurden daher auch länderübergreifend abgestimmt und waren vom HPR auf bayerischer Ebene nicht beeinflussbar. Sie orientieren sich an den bisherigen Fragen; damit soll eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse ermöglicht werden. Zu jedem Themenkomplex ist nun eine Freitexteingabe möglich. Im landesspezifischen Teil B erwartet das Finanzministerium ein Feedback zu den Entwicklungen in Bayern.
Dem HPR wurde in einer Erörterung mit dem Finanzministerium zugesagt, dass die Anonymität der Befragung oberste Priorität habe. Ziel sei eine hohe Beteiligung, um Ergebnisse auf möglichst breiter Basis zu erhalten. Die Mit-arbeiter könnten sich auf die streng vertrauliche Behandlung der sensiblen Daten verlassen. Rückschlüsse auf die Antworten einzelner Person seien organisatorisch nicht möglich. Für die einzelnen Sachgebiete ist wieder eine Auswertung vorgesehen, wenn mindestens 5 Wertungen abgegeben wer-den. Die Angabe des Sachgebiets erfolgt freiwillig. Um die Anonymität aufrecht zu erhalten, ist eine maschinelle Zuordnung der Sachgebietszugehörigkeit nicht möglich.
Bis Anfang 2017 sollen die Ergebnisse den einzelnen Finanzämtern zugehen, dort in den örtlichen Qualitätsteams ausgewertet und je nach Zuständigkeit Maßnahmen auf örtlicher Ebene beschlossen oder Verbesserungsvorschläge dem Landesamt vorgelegt werden. Die Personalvertretungen werden die Ergebnisse genau betrachten.