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HPR-Bericht März 2017

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Johanna Markl

Gesundheitsmanagement +++ Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung liegen vor +++ Telearbeit beim Landesamt für Finanzen +++

Gesundheitsmanagement

Gesundheitsbericht 2015
Die Steuerungsgruppe des Finanzministeriums zum Gesundheitsmanagement hat sich Anfang des Jahres insbesondere mit der Mittelverteilung an die Dienststellen und der Gesundheitsberichtserstattung 2015 der Dienststellen befasst. Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Zahl der durchgeführten Maßnahmen in 2015 im Ressort gegenüber dem Vorjahr erhöht hat, die Mittel des Gesundheitsmanagements aber gleichgeblieben sind und leider auch im Doppelhaushalt 2017/18 trotz entsprechender Anträge nicht erhöht wurden. In den Finanzämtern haben sich bestimmte Maßnahmen mittlerweile als erfolgreich etabliert. Schwerpunkte waren Gesundheitsförderung, Präventionsmaßnahmen, psychische Erkrankungen und Arbeitsschutz gewesen. Dieses Spektrum ist auch in den anderen Bereichen des Finanzressorts zu finden. Als positiv wurde u.a. angemerkt, dass zunehmend auch Führungskräfte die Angebote wahrnehmen.
Bei der Fehlzeitenstatistik war in 2015 ein leichter Anstieg von 12,3 auf 13,1 Tage zu verzeichnen. Bei der Ursachenforschung stellte sich heraus, dass dies insbesondere auf Erkrankungen mittlerer Dauer zurückzuführen ist. Der Trend war auch bei den Krankenkassen erkennbar, und verantwortlich dafür war wohl die Grippewelle im ersten Halbjahr 2015.
Die Zahl der Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) hat in 2015 zugenommen. Es ist aber nach wie vor eine relativ hohe Ablehnungsquote für dieses Angebot zu verzeichnen. Dies wird insbesondere darauf zurückgeführt, dass es die Beschäftigten in bestimmten Fällen (z.B. Beinbruch) nicht als zielführend ansehen. Vielleicht liegt es aber auch an der immer noch vorhandenen Unkenntnis über diese zum Schutz und zum Wohl der Beschäftigten im Sozialgesetzbuch verankerte Maßnahme. Die in 2016 erstmals durchgeführte Schulung zum BEM ist auf großes Interesse gestoßen, und es ist positiv zu bewerten, dass sie in 2017 erneut angeboten wird. Das Ministerium misst der Durchführung eines ordentlichen BEMs für alle Parteien eine hohe Bedeutung bei.

Frühere Mittelzuweisung für das Gesundheitsmanagement
Der relativ späte Zeitpunkt zur Beantragung und der Verteilung von Mitteln für Maßnahmen des Gesundheitsmanagements führte immer wieder zu Problemen und Unklarheiten mit der haushalterischen Handhabung. Wie soll damit umgegangen werden, wenn Maßnahmen bereits (wieder) zu Jahresbeginn starten sollten, aber noch keine Mittelzusage vorliegt.
Das Ministerium hat aufgrund der letzten Besprechung zugesagt, die Abfrage über Maßnahmen künftig auf voraussichtlich Herbst vorzuziehen und die Zuweisung zeitnah nach Erhalt des Kassenanschlags vorzunehmen. Ausgaben, die vor der Mittelzuweisung entstanden sind, können über ggf. bestehende deckungsfähige Mittel, die bereits zugewiesen wurden, erfolgen. Die Zuweisung für das laufende Jahr 2017 soll zeitnah nach Beantragung erfolgen. Die ursprünglich zusammen mit den Anträgen angeforderten Beiträge zum Gesundheitsbericht 2016 können nachgereicht werden.

Handlungshilfe „Gesund im Finanzamt“
Die Projektgruppe „Gesundheitsmanagement im Bereich des Landesamts für Steuern“ hat eine umfangreiche Handlungshilfe „Gesund im Finanzamt“ erstellt, die als Nachschlagewerk für Beschäftigte, aber insbesondere auch für Führungskräfte dienen soll.
Das Themenspektrum des sehr ansprechenden und übersichtlichen Werkes erstreckt sich von Erläuterungen zum Behördlichen Gesundheitsmanagement über die Motivation der Mitarbeiter zur Beteiligung, das Personalmanagement, also die individuelle Förderung der Mitarbeiter, deren Arbeitseinsatz, Personaleinsatz, organisatorische Maßnahmen, bis zur Fort- und Weiterbildung, das Drum und Dran des Feldes der Gesundheitsförderung, das geistige, psychische und soziale Wohlbefinden, Suchtgefahren, Fehlzeitenmanagement, Arbeitsschutz und last but not least: die Führungsverantwortung. Immer wieder wird deutlich: Der Führungsebene kommt beim Thema Gesundheitsmanagement eine besondere Bedeutung zu. Schließlich gibt es viele Erläuterungen und Beispiele, die zur Nachahmung anregen sollen und zur Vertiefung Literaturempfehlungen.

Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung liegen vor

Vom 10. bis 28. Oktober letzten Jahres waren die Beschäftigten der Finanzämter wieder zur Mitarbeiterbefragung aufgerufen.
Die Auswertung der Fragebögen ist nun abgeschlossen. Teilgenommen haben mit rund 52 % der Beschäftigten gut 3 % mehr als im Jahr 2010. Die Auswertung war aufwendiger als bisher, da die erstmalige Möglichkeit, bei allen Fragenkomplexen Freitexte zu formulieren, umfangreich genutzt wurde. Dies bietet aber auch bessere Möglichkeiten der Analyse.
Diese Analyse ist der wichtige nächste Schritt. Zunächst werden die Finanzamts- und Bayerndurchschnitte im AIS veröffentlicht. Die Amtsleiter erhalten die Ergebnisse ihrer Ämter. Sie sind aufgerufen, diese mit den örtlichen Qualitätsteams zu analysieren und Verbesserungsvorschläge für örtliche sowie überörtliche Maßnahmen zu erarbeiten. Das Landesamt wird die überörtlich anzusiedelnden Vorschläge sammeln und prüfen, wie eine Umsetzung angegangen werden kann. Der länderspezifische Teil wird vom Ministerium analysiert. Die Personalvertretungen sind auf allen Ebenen einzubeziehen.
Wie bei der letzten Befragung werden die Beschäftigten nach Abschluss dieser Arbeiten informiert, wie mit ihren Anregungen verfahren werden soll.

Telearbeit beim Landesamt für Finanzen

Beim Landesamt für Finanzen wird in einem weiteren Arbeitsbereich – Sachbearbeitung Qualitätssicherung Beihilfe – Telearbeit ermöglicht. Dabei handelt es sich um Dienstposten der 2. Qualifikationsebene, die nach A 9Z bewertet sind. Durch die papierlose Bearbeitung über PSB ergeben sich an einem Telearbeitsplatz die selben technischen Möglichkeiten wie in der Dienststelle. Ein Pilotbetrieb, so das Ministerium, habe sich gezeigt, dass die Voraussetzungen für Telearbeit vorliegen, insbesondere, dass sämtliche Aufgaben am Telearbeitsplatz erledigt werden können, dass es dabei kaum Reibungsverluste gibt, dass ein Präsenztag pro Woche in der Dienststelle grundsätzlich ausreichend erscheint zur Sicherung des Arbeitsablaufs und Vertretungsregelungen unproblematisch waren. Im Bereich Qualitätssicherung können je nach IST-Besetzung ein bis zwei Telearbeitsplätze eingerichtet werden. Zur tatsächlichen Genehmigung der Telearbeit müssen die grundsätzlichen organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.