Dieser Artikel ist älter als ein Jahr. Enthaltene Informationen, Regelungen oder Gesetze könnten sich in der Zwischenzeit geändert haben.

HPR Bericht Mai 2017

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Hermann Abele

Florian Köbler zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt +++ Verbesserung der Mindestbewährungszeiten für Beförderungen nach A10 im Bereich der Landesfinanzschule Bayern +++ Kinderbetreuungsmöglichkeiten am Standort München +++ Anpassung der Einstellungsermächtigungen für das Jahr 2017 in der Steuer- und Staatsfinanzverwaltung +++ Änderung der Verfahrensweise bei Verdienstausfall der Begleitperson bei Kinderheilbehandlung im Bereich TV-L +++ Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2017/2018

Florian Köbler zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt

Nach dem Ausscheiden von Johanna Markl wurde Florian Köbler zu ihrem Nachfolger als stellvertretender Vorsitzender des Hauptpersonalrats gewählt. Dessen bisherige Funktion als stellvertretender Vorsitzender der Beamtengruppe übernimmt Hermann Abele (Finanzamt München, Abt. Bp). In den Hauptpersonalrat nachgerückt ist das bisherige erste Ersatzmitglied der bfg-Beamtenliste, Christoph Werwein vom Finanzamt Erlangen.

Verbesserung der Mindestbewährungszeiten für Beförderungen nach A10 im Bereich der Landesfinanzschule Bayern

Um auch in Zeiten immenser Einstellungszahlen eine Ausbildung auf höchstem Niveau garantieren zu können, werden weiterhin motivierte Kolleginnen und Kollegen benötigt, die an der Landesfinanzschule Bayern als hauptamtliche Dozentinnen und Dozenten für die theoretische Ausbildung verantwortlich sind.
Der HPR regte daher an, den Einsatz als hauptamtliche/r Dozent/in attraktiver zu gestalten. Ab sofort erhalten daher Beschäftigte, die an der LFS als hauptamtliche Dozenten/Dozentinnen tätig sind, eine Verkürzung der Mindestbewährungszeit für eine Beförderung nach A10 um ein Jahr.
Das Staatsministerium informierte den Hauptpersonalrat darüber, dass die Auswahl- und Beförderungsgrundsätze dementsprechend geändert werden.

Kinderbetreuungsmöglichkeiten am Standort München

Die Kinderbetreuung erweist sich in München als große Herausforderung. Mit der unter Vorbehalt der Genehmigung des 2. Bauabschnittes geplanten Kinderbetreuungseinrichtung am Standort Deroystraße könne lt. Ministerium frühestens im Jahr 2023 gerechnet werden.
Um den Beschäftigten des Finanzamtes, des Landesamtes für Steuern und des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat am Standort München jedoch zeitnah Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren bieten zu können, ist eine Großtagespflegestätte mit 10 Betreuungsplätzen in der Karlstraße 9-11 geplant. Diese soll Anfang 2018 eröffnet werden und wird durch einen externen Träger betrieben.

Anpassung der Einstellungsermächtigungen für das Jahr 2017 in der Steuer- und Staatsfinanzverwaltung

Die Einstellungsermächtigungen wurden durch das Finanzministerium den aktuellen Entwicklungen angepasst. Für die 2.QE im Bereich der Steuerverwaltung werden die Einstellungszahlen um 10 auf 651 Anwärterinnen und Anwärter gehoben. Der Bedarf an Nachwuchskräften in der QE 3 wird im Bereich der Steuerverwaltung um 20 auf 587 angepasst.
Im Bereich der Staatsfinanz können für die 3. QE nunmehr insgesamt 42 Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden.

Änderung der Verfahrensweise bei Verdienstausfall der Begleitperson bei Kinderheilbehandlung im Bereich TV-L

Das Staatsministerium unterrichtete den HPR darüber, dass der TV-L keine Regelung zur Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts für Beschäftigte, die als Begleitpersonen an einer Kinderkur teilnehmen, enthält. Daher wird den Beschäftigten in diesen Fällen ab sofort nur noch Sonderurlaub unter Verzicht auf das Entgelt gewährt. Die Entschädigungszahlung für den Verdienstausfall kann künftig gem. §53 SGB IX nur noch über den Rentenversicherungsträger direkt an den Beschäftigten erfolgen. Die bisher praktizierte Abrechnung des Verdienstausfalles über den Arbeitgeber könne seitens der Versicherungsträger leider nicht mehr aufrecht gehalten werden.

Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2017/2018

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 25.04.2017 den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2017/2018 beschlossen und dem Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet. Der Gesetzentwurf sieht folgende Bezügeerhöhungen für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter vor: Ab 1.1.17 um 2% mindestens 75 Euro und ab 1.1.18 um 2,35 %. Im Gesetzentwurf wird auf die Begrenzung des Mindestbetrags von 75 Euro auf einen Grundgehaltsbetrag von bis zu 3.200 Euro verzichtet. Wäre die durch die bfg und BBB geforderte Korrektur des Entwurfes unterblieben, hätten verschiedene Stufen der Besoldungsgruppen A10, A11 und A12 eine Gehaltsanpassung unter 75 Euro erfahren. Der nunmehr beschlossene Gesetzentwurf sieht somit einen Mindesterhöhungsbetrag i.H.v. 75 Euro für alle Beamtinnen und Beamte vor. Die Anwärterbezüge werden lt. Entwurf ab 1.1.17 um 35 Euro und ab 1.1.18 erneut um 35 Euro erhöht.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus Einmalzahlungen für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter i.H.v. 500 Euro, für Anwärterinnen und Anwärter i.H.v. 150 Euro und für Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger i.H.v. 90 Euro vor. Die lineare Bezügeerhöhung wurde bereits im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss durch den bayerischen Landtag mit den Bezügen für Zahltag Mai 2017 ausbezahlt. Die Einmalzahlung wird dagegen erst mit Verkündung des Gesetzes ausbezahlt.