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HPR Bericht März 2016

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Johanna Markl

Integriertes Haushaltsverfahren IHV - Dienstvereinbarung abgeschlossen +++ In Nachwuchswerbung intensivieren kostet – auch Geld +++ Dienstunfallschutz bei Maßnahmen des Gesundheitsmanagements +++ Organisationsuntersuchung im Bereich der IuK-beim Landesamt für Finanzen +++ Förderpreise für innovative Ideen vergeben +++ Keine Mitbestimmung bei Erstfestsetzung von Erfahrungsstufen im Beamtenbereich

Integriertes Haushaltsverfahren IHV – Dienstvereinbarung abgeschlossen

Das Integrierte Haushaltsverfahren IHV wurde vor mehreren Jahren als zentrales Verfahren, als sog. Basiskomponente im Bereich der Haushaltsaufstellung und -bewirtschaftung für die gesamte Staatsverwaltung eingeführt. Diese Einführung unterlag aufgrund der damaligen Rechtslage keiner Beteiligung einer Personalvertretung. Hauptpersonalrat und Finanzministerium haben nach Verhandlungen nun eine Rahmendienstvereinbarung abgeschlossen, in der insbesondere Regelungen zum Umgang mit anfallenden personenbezogenen Daten getroffen wurden.
Besonders sensibel ist die Anwendung von IHV in Bereichen mit Massenauszahlungen wie dem Beihilfeverfahren und Reisekosten zu sehen, wo typischerweise fast die Bearbeitung eines Falles zu einer Zahlungsanweisung führt, die vom Referatsleiter im Verfahren IHV anzuordnen ist. Damit besteht grundsätzlich die Möglichkeit zu einer personenbezogenen Leistungsüberwachung der Bearbeiter. In der Dienstvereinbarung wurde festgehalten, dass für Anordnungen das 4-Augen-Prinzip zwingend vorgeschrieben ist und die vorhandenen Daten aus Gründen der Kassensicherheit (nur dafür) vorzuhalten und zu verwenden sind. Mit den Daten in IHV werden keine Persönlichkeits- und Leistungsprofile der Beschäftigten erstellt. Die anfallenden Daten dürfen nicht zu anderen Zwecken genutzt werden. Insbesondere dürfen sie nicht als Mittel der individuellen Verhaltens- und Leistungskontrolle verwendet werden. Die getroffenen Schutzregelungen der Dienstvereinbarung zur Beihilfebearbeitung sind bei der Anordnung der Auszahlung im Verfahren IHV zu beachten. Ein Verstoß gegen diese Regelungen würde eine Verletzung dienstlicher Pflichten darstellen.

In Nachwuchswerbung intensivieren kostet – auch Geld

Die Personalvertretungen haben sich seit längerem auf verschiedenen Ebenen mit der Frage der Gewinnung qualifizierter Nachwuchskräfte befasst. Die Jugendvertretungen haben Vorschläge unterbreitet, Arbeitsgruppen haben Leitfäden erstellt – nun hat auch die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte zu der Thematik Stellung bezogen:
Die Altersabgänge in nahezu allen Verwaltungen des Freistaats sind schon heute enorm und sie werden in den kommenden Jahren noch weiter steigen. Auch wenn die Teilnehmerzahlen bei den Auswahlprüfungen des Landespersonalausschusses noch beruhigend klingen, ist diese Bewerberlage trügerisch. Es sind viele Mehrfachbewerbungen darunter, viele springen vorher ab, weil vielleicht ein besseres Angebot vorliegt, oder doch ein externer Studienplatz frei wurde. So wird bei Einstellungen oft bis weit in die hinteren Platzziffern zurückgegriffen. Oft auch auf schwächere Bewerberinnen und Bewerber.
Die Arbeitsgemeinschaft hält viele Ansätze für notwendig, um in den nächsten Jahren qualifizierten Nachwuchs in der Konkurrenz zur Privatwirtschaft zu gewinnen:

  • Attraktive Besoldung und Bezahlung und Aufstiegsmöglichkeiten bieten, Bereitstellung preisgünstigen Wohnraums in den Ballungsräumen, Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen im Öffentlichen Dienst.
  • Ein Bewusstsein für den Öffentlichen Dienst als Dienstherrn schaffen und seine Stärken betonen.
  • Die vielfältigen Aufgabenbereiche offensiv und zeitgemäß präsentieren. Junge Nachwuchskräfte müssen mit den Berufschancen in unserer Verwaltung auf den Wegen konfrontiert werden, die für sie zeitgemäß sind und die von ihnen genutzt werden. Von immer größerer Bedeutung bei jungen Menschen, sind wohl die sogenannten Sozialen Medien. Das Finanzministerium ist mittlerweile auf Facebook vertreten ist.
  • Die Mittel für Werbemaßnahmen deutlich erhöhen. Das Engagement in den Ämtern für Nachwuchswerbung ist außerordentlich positiv zu bewerten und es ist sehr hoch. Derzeit scheitern engagierte Werbeteams oft schon an finanziellen Mitteln, um z.B. Gebühren für Werbestände bei Ausbildungs- und Berufsmessen zu finanzieren, geschweige denn mit einer attraktiven Präsentation der Stände auf sich aufmerksam zu machen.
  • Vor allem in den technischen Bereichen sollte die Verwaltung auch auf ein stärkeres Engagement im Bereich eines „Dualen Studiums“ setzen.
  • Schließlich müssen ausreichend zusätzliche Anwärterstellen geschaffen werden.

Dienstunfallschutz bei Maßnahmen des Gesundheitsmanagements

In der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte wurde das Thema Dienstunfallschutz für Beamtinnen und Beamte bei der Teilnahme an Maßnahmen des Gesundheitsmanagements mit Vertretern der Verwaltung erörtert.
Es wurde betont, dass der Dienstherr bzw. Arbeitgeber zwar verschiedene Maßnahmen anböte und sie auch finanziell unterstütze, weil Gesundheitsvorsorge auch im dienstlichen Interesse läge. Ein Schutz im Sinne der Dienstunfallfürsorge läge dagegen nur vor, wenn eine Veranstaltung ausdrücklich als dienstliche Veranstaltung anerkannt sei. Dies könne bei den sogenannten „Gesundheitstagen“ angenommen werden, wenn sie als dienstliche Veranstaltungen organisiert sind. Die Gewährung von Dienstbefreiung für diverse Veranstaltungen sei der Dienstzeit nicht gleich zu stellen. Der Unfallschutz ist zwischen den Statusgruppen unterschiedlich geregelt. Arbeitnehmer erhalten nach einem Unfall bei Arbeitsunfähigkeit – neben der gesetzlichen Entgeltfortzahlung – Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Beamten stehen nach den besoldungs- und versorgungsrechtlichen Bestimmungen Leistungen bereits aus dem Dienstverhältnis zu: Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall, Beihilfe und ggf. Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Beamte auf Widerruf und auf Probe haben allerdings statusrechtlich einen etwas geringeren Schutz. Man müsse im Falle eines Falles dennoch immer den Einzelfall sehen. Eine Schutzlücke, so das Ministerium, liege jedoch nicht vor.

Organisationsuntersuchung im Bereich der IuK-beim Landesamt für Finanzen

Der IuK-Bereich des Landesamts für Finanzen hat sich im Lauf der letzten Jahre immer mehr zum zentralen Dienstleister für nahezu alle Behörden und Beschäftigten des Freistaats entwickelt. Die Anforderungen an die Informations- und Kommunikationstechnik haben sich in den letzten Jahren zunehmend gewandelt und vor allem deutlich erhöht. Die personellen Ressourcen wurden dabei jedoch immer knapper. Auf der anderen Seite, so das Finanzministerium, stammen die Organisationsstrukturen teilweise noch aus der Zeit der Gründung von vor über 10 Jahren. Mit der Erhöhung der Einstellungszahlen beim LfF wurde nun eine Verbesserung der Stellensituation eingeleitet. Das Finanzministerium will aber auch eine Überprüfung der Aufgaben und der Organisation im Bereich der IuK anstellen. Eine interne Arbeitsgruppe soll mit methodischer Unterstützung eines externen Dienstleisters Möglichkeiten zur Optimierung der Organisation und der Geschäftsprozesse untersuchen. Die Arbeitsgruppe soll zügig ihre Arbeit aufnehmen und bis Ende Juli 2016 einen Abschlussbericht vorlegen. Der HPR wird über die Untersuchung am Laufenden gehalten und bei der Umsetzung von Vorschlägen beteiligt.

Förderpreise für innovative Ideen vergeben

Seit knapp 50 Jahren gibt es das Vorschlagswesen in der bayerischen Staatsverwaltung. Seither wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tausende Verbesserungsvorschläge eingereicht, zu einem nicht unerheblichen Teil angenommen, prämiert und in der Praxis erfolgreich umgesetzt. Mit Förderpreisen von insgesamt knapp 60.000 Euro und großem Lob hat Finanzstaatssekretär Füracker im Namen der Bayerischen Staatsregierung herausragende Vorschläge zur Verbesserung der staatlichen Verwaltung besonders gewürdigt. „Die Prämien sind eine zusätzliche Anerkennung und für den Freistaat gut angelegtes Geld. Denn mit Ihren Vorschlägen haben Sie dem Freistaat Geld gespart und die Arbeit für Ihre Kolleginnen und Kollegen leichter gemacht“, betonte Füracker bei der Preisverleihung. Unter den Preisträgern waren auch Beschäftigte der Finanzverwaltung aus dem Bereich des Landesamts für Finanzen und der Steuerverwaltung, die, wenn zum Teil auch spät, für Vorschläge gewürdigt wurden, die erhebliche Verbesserungen und Einsparungen in Euro und Cent für den Dienstherrn, aber auch in Erleichterungen der Arbeitsschritte und des Mitarbeiterservices brachten. Die prämierten Vorschläge sind in einem kleinen Ausschnitt Beispiele für das Mitdenken und das Engagement der Beschäftigten des Öffentlichen Dienst und der Finanzverwaltung. Sie zeigen, auch wenn die Preise auch nicht mit Beträgen, die üblicherweise in der freien Wirtschaft für Innovationen ausgelobt werden, mithalten können, eine Anerkennung dieses Einsatzes.
Wir danken den Preisträgern für Ihre Ideen und gratulieren zur wohlverdienten Anerkennung. Sie können Anregung sein für andere Kolleginnen und Kollegen.

Keine Mitbestimmung bei Erstfestsetzung von Erfahrungsstufen im Beamtenbereich

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem Fall im Geltungsbereichs des Bundespersonalvertretungsgesetzes zu entscheiden, ob die Erstfestsetzung von Erfahrungsstufen bei Beamten der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt. Strittig war, ob dem Personalrat unter dem Gesichtspunkt der Einstellung ein Mitbestimmungsrecht zusteht, wenn bei Beamtinnen und Beamten im Zusammenhang mit der Ernennung zum Beamten auf Probe oder auf Lebenszeit die besoldungsrechtliche Erstfestsetzung der Erfahrungsstufe zusteht. Es kam in seiner Entscheidung vom 24. November 2015 zu dem Ergebnis, dass kein Mitbestimmungstatbestand vorliege. Damit hat es die Beschlüsse der Vorinstanzen geändert. Die Entscheidung ist nach Auffassung des Finanzministeriums auf das Bayer. Personalvertretungsgesetz anwendbar, da der entsprechende Mitbestimmungstatbestand des Bundes dem des Art. 75 (1) Nr. 1 BayPVG entspricht.