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HPR Bericht Januar-Februar 2018

Der monatliche Bericht aus dem HPR

Anwärtereinstellungen in der Steuerverwaltung 3. QE +++ Strukturiertes Interview +++ Vollzug der Leitlinien Personalentwicklung in der Steuerverwaltung +++ Telearbeit in der Steuerverwaltung +++ Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2017-2. QE Steuerverwaltung - Wiederholungsprüfung +++ Termine der mündlichen Qualifikationsprüfung 2018 +++ Anpassung der Messzahl für die Sachbearbeiter der Bezügestelle Beihilfe +++

Anwärtereinstellungen in der Steuerverwaltung 3. QE

Wie bereits berichtet erhielt das Landesamt für Steuern eine Einstellungsermächtigung für das Jahr 2018, die gegenüber der bisher vorgesehenen Einstellungszahl eine Steigerung um 195 auf insgesamt 833 Bewerber/innen ausweist.
Der Hauptpersonalrat begrüßt die Erhöhung der Einstellungszahlen. Diese ist Ausfluss der erfolgreichen Bemühungen um Anwärterstellen im Doppelhaushalt 2017/2018 und ermöglicht es, die Ist-Besetzung der Finanzämter nachhaltig zu verbessern.
Das Gremium erkennt allerdings auch die damit zusammenhängenden Herausforderungen, die alle Bereiche der Steuerverwaltung – allen voran die Finanzämter – extrem fordern werden.
Der HPR erörterte daher mit den Vertretern des Finanzministeriums, wie die Aufgabe der Ausbildung in den kommenden Jahren bewältigt werden kann.
Bezüglich der Detailplanung stehen Landesamt für Steuern, Bildungseinrichtungen und das Finanzministerium derzeit in engem Kontakt. Während die Planungen zur berufspraktischen Ausbildung noch nicht abgeschlossen sind, können hinsichtlich der theoretischen Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter bereits folgende Eckpunkte vermeldet werden:
Da die Standorte Herrsching und Kaufbeuren für die Unterbringung des Einstellungsjahrgangs 2018 alleine nicht ausreichen, sollen die rund 200 zusätzlichen Anwärterinnen und Anwärter an der Landesfinanzschule Bayern ausgebildet werden.
Durch die planmäßige Fertigstellung der dortigen Neubauten stünden rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn der 3. QE ausreichend Lehrsäle, Unterkunfts- und Verpflegungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Die haupt- und nebenamtlichen Dozenten/innen werden von der HföD gestellt. Während sich der Einstellungsjahrgang 2018 in der berufspraktischen Ausbildung an den Finanzämtern befindet, unterrichten die hauptamtlichen Dozenten an den Standorten Herrsching oder Kaufbeuren. Sie erhalten die Möglichkeit, nach Kronach zu wechseln, sobald dieser neue Hochschul-standort seinen Betrieb aufnimmt.
Zur Bewältigung der erhöhten Studierendenzahlen erhalten die Verwaltungen der HföD, der LFS und das LfSt personelle Unterstützung.
Die Erhöhung der Einstellungsermächtigungen führt zu einer Erhöhung der Anzahl der durchzuführenden strukturierten Interviews. Die Zusammensetzung der Auswahlkommissionen wird daher dahingehend geöffnet, dass das LfSt künftig nur noch fakultativ zu beteiligen ist.

Strukturiertes Interview

Änderung hinsichtlich der Einstellungsentscheidung
In der Abschlusssitzung der Arbeitsgruppe „Einstellungsverfahren für den Einstieg in der 3. Qualifikationsebene“ wurde folgende Modifizierung beschlossen: Künftig gilt das strukturierte Interview nur noch als nicht bestanden, wenn alle drei Mitglieder des Prüfungsgremiums einstimmig feststellen sollten, dass der/die Bewerber/in nicht geeignet erscheint.

Vollzug der Leitlinien Personalentwicklung in der Steuerverwaltung

Änderung aufgrund der Mitarbeiterbefragung
Gemäß Nr. 9.2 der Leitlinien Personalentwicklung ist in der Steuerverwaltung für die Beförderung in die Ämter der Besoldungsgruppen A9, A9Z, A12, A13, A15 und A16 die Teilnahme an allgemeinen nichtfachlichen Fortbildungsveranstaltungen Voraussetzung.
Im Rahmend der Mitarbeiterbefragung äußerten etliche Kolleginnen und Kollegen gegen diese verpflichtende Regelung Kritik. Dies nahm das StMFLH zum Anlass, die Notwendigkeit dieser Voraussetzung zu überprüfen.
Da mittlerweile im Rahmen der Ausbildung bzw. des Studiums die Schulung der Sozialkompetenzen einen festen Bestandteil darstellt, stuft das StMFLH die verpflichtende Teilnahme an allgemeinen nichtfachlichen Fortbildungsseminaren als nicht mehr zweckmäßig ein. Die Regelung wird ab sofort ausgesetzt.

Telearbeit in der Steuerverwaltung

Ausweitung auf die Allgemeine Veranlagungsstelle
Der HPR wurde darüber unterrichtet, dass die Pilotierung der Telearbeit in der AVSt im Zeitraum vom 1.2.2016 bis 31.7.2017 an acht Finanzämtern mit insgesamt 19 Teilnehmern erfolgte. Die Rückmeldungen waren durchwegs positiv, so dass sich die Finanzämter und das LfSt für eine Öffnung der AVSt für die Telearbeit aussprachen. Diese erfolgt unter folgenden Einschränkungen:

  • Die elektronischen Speichermöglichkeiten (FnD; MÜSt) sind zu nutzen
  • Die jeweilige Arbeitseinheit, in der Telearbeit beantragt wird, muss teamfähig sein
  • Es sind eindeutige organisatorische Regelungen (z.B. hinsichtlich Anwärterbetreuung, Erledigung zeitkritischer Vorgänge) zu treffen.
  • Die Telearbeiter müssen grundsätzlich an zwei Tagen in der Woche Dienst im Amt leisten.
  • Die Verantwortung für die Personalauswahl und die Entscheidung, ob einem Antrag auf Telearbeit in der AVSt entsprochen werden kann, liegt bei den Amts- und Sachgebietsleitungen.

Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2017

2. QE Steuerverwaltung
– Wiederholungsprüfung
An der Wiederholungsprüfung 2017 haben in der 2. QE der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen – fachlicher Schwerpunkt Steuer 32 Kolleginnen und Kollegen teilgenommen. Hiervon haben 17 die Wiederholungsprüfung erfolgreich bestanden.
Die Gesamtdurchfallquote beträgt unter Berücksichtigung der Wiederholungsprüfung 6,2 Prozent.

Termine der mündlichen Qualifikationsprüfung 2018

2. QE Steuerverwaltung
Der HPR hat die Planungen für die voraussichtlichen Termine der mündlichen Qualifikationsprüfung 2018 der 2. QE erhalten. Die Erstprüfung soll demnach vom 16. bis 27.07.2018, die Wiederholungsprüfung vom 14. bis 20.11.2018 stattfinden.

Anpassung der Messzahl für die Sachbearbeiter der Bezügestelle Beihilfe

Der HPR konnte erreichen, dass die vorgesehene Anpassung der Messzahl für die Sachbearbeiter der Bezügestelle Beihilfe wegen Wegfalls des AMNOG-Erfassungsaufwands bis zum erfolgreichen Abschluss der Stufe 2 des Projekts Papierlose Sachbearbeitung der Beihilfe (PSB) der Computergestützten Rechnungsprüfung (CRP) verschoben wurde. Erst nach erfolgreichem Abschluss der CRP werde eine Entscheidung darüber getroffen, wie viele Belege und Bescheide im neuen Verfahren verarbeitet bzw. erstellt werden können.