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HPR-Bericht Januar-Februar 2017

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Johanna Markl

Überarbeitung Leitfaden Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz +++ Beurteilung psychischer Belastungen bei der Arbeit +++ Haushaltsmittel für Gesundheitsmanagement in 2017 +++ Bildungsportal BayLern auf „neuen Füßen“ - Dienstvereinbarung zu BayLern wird aktualisiert +++ Leitlinien Personalentwicklung beim Landesamt für Finanzen +++ Handlungshilfen zum Umgang mit Gruppierungen wie „Reichsbürgern“ +++ Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Freistaat Bayern in 2015

Überarbeitung Leitfaden Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz

Seit 2004 gibt es in der Finanzverwaltung, wie in vielen Betrieben schon weit länger, Handlungshilfen zum Umgang mit Alkohol am Arbeitsplatz und Leitlinien bei Alkoholmissbrauch. Der HPR hatte sich seinerzeit sehr dafür eingesetzt, dass derartiges auch für unsere Verwaltung entwickelt wird. Der Leitfaden des Finanzministeriums richtet in erster Linie an Vorgesetzte. Deren Aufgabe ist es, aus Gründen der Fürsorge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch aus dienstlichem Interesse, Gefährdungen zu erkennen und in konkreten Fällen Maßnahmen einzuleiten.
Der Leitfaden wurde nun überarbeitet, er wurde an die aktuelle Rechtslage angepasst, und es wurden Begrifflichkeiten und das veraltete Literaturverzeichnis aktualisiert. Insbesondere wird auch auf die neu eingerichtete Psychologische Beratungsstelle beim Landesamt für Finanzen verwiesen.
Darüber hinaus gibt es ein Faltblatt, in dem die Problematik dargestellt und erläutert und für „offene Augen“ seitens der Vorgesetzten wie der Kolleginnen und Kollegen geworben wird, typische Merkmale genannt werden und letztlich auf den Leitfaden hingewiesen wird.
Das Faltblatt und der Leitfaden werden in Kürze bekannt gegeben.

Beurteilung psychischer Belastungen bei der Arbeit

In einer Besprechung aller Verwaltungsbereiche unseres Ministeriums wurden die Erfahrungen bei der Durchführung der ersten psychischen Gefährdungsbeurteilung erörtert und über das weitere Vorgehen beraten.
Der HPR hatte im Vorfeld die örtlichen Personalräte gebeten, ihm über deren Erfahrungen im Rahmen der Durchführung vor Ort zu berichten.
Wie im Erfahrungsbericht der Besprechungsteilnehmer berichteten auch die Personalräte über Interpretationsschwierigkeiten bei einzelnen Fragen der Checkliste. Man hätte sich auch mehr Vorinformationen für dieses völlig neue Instrument gewünscht. Darüber hinaus wurden der Zeitpunkt und der Zeitraum der Befragung als ungünstig betrachtet.
Als Ergebnis der Besprechung werden die Checkliste, das Handbuch und das Auswertungsprogramm überprüft bzw. ergänzt und den Ämtern zur Verfügung gestellt. Die Ämter sollen nun anhand ihrer Ergebnisse einen Katalog mit Handlungsvorschlägen erarbeiten und die vor Ort möglichen Maßnahmen in Angriff nehmen. Bis voraussichtlich Ende 2017 soll dem Minisiterum über den Stand berichtet werden. Soweit es um Forderungen nach zusätzlichen Mitteln geht, müssten diese in die nächsten Haushalte eingebracht werden.
Die Beschäftigten werden – unter Berücksichtigung des Datenschutzes –
über die Ergebnisse informiert.
Die Maßnahmen sollen in einem gewissen Zeitabstand überprüft werden.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist in Zukunft insbesondere bei Umstrukturierungen der Arbeitsplätze und bei tiefgreifenden organisatorischen oder technischen Änderungen vorgesehen.

Haushaltsmittel für Gesundheitsmanagement in 2017

Das Ministerium hat die jährliche Abfrage zum Mittelbedarf für Maßnahmen des Gesundheitsmanagements für 2017 auf den Weg gebracht und gebeten, über die verausgabten Mittel und die durchgeführten Maßnahmen im abgelaufenen Jahr 2016 zu berichten. In dem Zusammenhang wurde auch der Gesundheitsbericht für das Kalenderjahr 2016 angefordert. Dabei geht es insbesondere um die Fehlzeiten, die Fälle des Betrieblichen Eingliederungsmanagements, aber auch um die Darstellung von durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten.

Bildungsportal BayLern auf „neuen Füßen“ – Dienstvereinbarung zu BayLern wird aktualisiert

BayLern ist das „Gemeinsame Bildungsportal bayerischer Behörden“ und stellt eine der gemeinsamen Basiskomponenten dar. Das Landesamt für Finanzen ist – wie bei nahezu allen dieser Basiskomponenten – federführend für die Entwicklung und Weiterentwicklung zuständig.
Mit BayLern sollen Aus- und Weiterbildung elektronisch unterstützt werden. Das wohl bekannteste Angebot war das Lernprogramm zum AGG, dem Allg. Gleichbehandlungsgesetz.
Nun gibt es eine neue Standardsoftware als technische Basis für BayLern.
Diese wird vor allem größere Flexibilitäten im Einsatz bieten und soll die umfangreichen neuen technischen Möglichkeiten, wie z. B. Nutzung mit W-LAN, berücksichtigen. Vorstellbar sind über das klassische Durcharbeiten von E-Learning-Kursen hinaus auch die Einbeziehung in die klassische Ausbildung und die Nutzung von virtuellen Klassen- und Teamräumen zum Austausch oder Nachschlagen von Wissen.
Dies war Anlass, die zwischen Finanzministerium und Hauptpersonalrat geschlossene Dienstvereinbarung über den Einsatz, die Rahmenbedingung und die Regelungen zum Umgang mit den anfallenden Daten zu überarbeiten.
Über die Änderungen wurde Einvernehmen erzielt. Die geänderte Dienstvereinbarung wird in nächster Zeit formal unterzeichnet und anschließend den Dienststellen bekannt gegeben.

Leitlinien Personalentwicklung beim Landesamt für Finanzen

Neue und verbesserte Dienstpostenbewertung in verschiedenen Bereichen des LfF
Die Bewertung der Dienstposten im Bereich des Landesamts für Finanzen wurde überarbeitet. Zum Teil liegt dies in veränderten oder neuen Aufgabenstellungen begründet. Dies gilt insbesondere für die Scanstellen, bei denen nach den vorliegenden Erfahrungen und Erprobungen der Leitungsfunktion eine wichtige Rolle zukommt. Eine verbesserte Bewertung soll aber auch für jüngere Kolleginnen und Kollegen Vorteile bringen. Der HPR hat sich mit den vorgesehenen Änderungen befasst und ihnen zugestimmt.

Handlungshilfen zum Umgang mit Gruppierungen wie „Reichsbürgern“

In der Steuerverwaltung sind Schwierigkeiten mit sogenannten „Reichsbürgern“ im Umfeld des Steuervollzugs schon seit einigen Jahren bekannt. Das Landesamt für Steuern hat zum Umgang dann auch Hinweise herausgegeben. Die Behinderungen der Amtsausübung, Drohungen, Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bis hin zu Gewalt sind seit der der schweren Verletzung und der Tötung eines Polizisten auch der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt geworden. Das hat zur Erarbeitung einer gemeinsamen Handreichung der Ministerien für Gerichte und Verwaltungen geführt, die um die Jahreswende den Dienststellen bekanntgegeben wurden. Das Landesamt für Steuern hat in einer weiteren Verfügung ergänzende Hinweise gegeben. Darüber hinaus sind nun auch einschlägig bekannte oder bekannt werdende Personen polizeilich zu melden. Dort werden weitere Überprüfungen angestellt.

Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Freistaat Bayern in 2015

Dem Landtag ist ein jährlicher Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vorzulegen, der auch dem Hauptpersonalrat übermittelt wird. Danach waren Ende 2015 im Freistaat 8,92 % der Bevölkerung schwerbehindert. Liegt die Zahl der schwerbehinderten Kinder unter 6 Jahren bei 0,6 %, beträgt sie bei Erwachsenen im Alter von 45 bis 55 Jahren schon 6,5 % und steigt von da an stetig und deutlich auf bis 24,4 % der 65-jährigen und Älteren.
Der Anteil angeborener Behinderung liegt bei 4,9 %, durch Unfall bei 2,5 %, und die meisten Schwerbehinderungen sind mit 90,5 % Folgen von Erkrankungen. Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen beim Freistaat lag Ende 2015 bei 5,69 % und damit erneut über der sogenannten Pflichtquote von 5 %.
Unser Ressort, das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, liegt mit einer Beschäftigungsquote von 8,49 % deutlich über dem Schnitt.
Mit der Vergabe von Aufträgen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen soll insbesondere eine Förderung der behinderten Menschen erfolgen, die am sogenannten ersten Arbeitsmarkt schlechte oder keine Chancen haben. Das Finanzministerium legt besonderen Wert auf eine Steigerung dieser Aufträge. Das gesamte Auftragsvolumen hat sich von 2014 auf 2015 auf gut eine Mio. Euro verbessert. Das Finanzministerium liegt dabei zahlenmäßig deutlich an der Spitze.
Das Finanzministerium als Berichterstatter an den Bayerischen Landtag versichert den weiteren Einsatz für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderungen.