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HPR Bericht Dezember 2017

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Florian Köbler

Leitfaden Alkoholmissbrauch +++ Anwärtereinstellung Steuer +++ Anwärtereinstellung 3. QuE Staatsfinanz +++ Ausbildungsqualifizierung +++ Beschäftigung schwerbehinderter Menschen +++ Cyberabwehrzentrum LSI +++ Prüfungen 2018

Leitfaden Alkoholmissbrauch

Alkoholismus und ähnliche Suchtkrankheiten sind in der gesamten Gesellschaft weit verbreitete Krankheiten. In der Arbeitswelt sind sie in allen Bereichen und auf allen Hierarchieebenen anzutreffen. Statistiken zufolge sind beispielsweise rund 5 Prozent der arbeitenden Bevölkerung alkoholkrank oder alkoholgefährdet. Fälle von Alkoholmissbrauch können die Betroffenen oft über lange Zeit verbergen. Die Betroffenen neigen häufig zu einer Verharmlosung oder sogar Verleugnung des Problems.
Vorrangiges Ziel nach der Erkennung eines Alkoholproblems durch den/die Vorgesetzte(-n) oder Kollegen/-innen sollte stets die Genesung des Beschäftigten sein. Eines der Hauptprobleme ist jedoch die Unkenntnis um den richtigen Umgang mit derartigen Fällen.
Vor wenigen Jahren wurde daher der Leitfaden Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz erstellt, um Fragen zu beantworten und Handlungsfelder aufzuzeigen. Der Leitfaden enthält neben allgemeinen Erläuterungen und Ausführungen zu möglichen dienst- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen und Folgen auch Verhaltensleitlinien für Vorgesetzte (sog. Fünf-Stufen-Plan).
Nun wurden dieser Leitfaden und die dazugehörigen Faltblätter durch das StMFLH überarbeitet. Insbesondere wurden die Ausführungen an den derzeit geltenden Rechtstand angepasst und die seit 2014 beim Betriebsärztlichen Dienst angesiedelte Psychosoziale Beratungsstelle als Ansprechpartner für die Beschäftigten des Finanzressorts aufgenommen.
Für den Hauptpersonalrat ist die Gesundheit der Beschäftigten von großer Bedeutung. Bitte lesen Sie den neuen Leitfaden und handeln Sie in entsprechenden Fällen. Die Betroffenen werden es Ihnen danken.

Anwärtereinstellung Steuer

Das Bayerische Landesamt für Steuern wurde ermächtigt, für die Einstellung in die Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuern mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene im Einstellungsjahr 2018 insgesamt 833 Bewerber/innen (davon 93 eingliederungsberechtigte Soldaten/innen auf Zeit sowie mindestens 5 schwerbehinderte Bewerber/innen bei sonst gegebenen Voraussetzungen als Steuerinspektoranwärter/innen einzustellen. Die geplanten 833 Einstellungen werden damit den bisherigen Spitzenwert der jüngsten Vergangenheit bilden. Auf der einen Seite notwendig, um die Altersabgänge zu ersetzen, auf der anderen Seite eine enorme Herausforderung für alle mit der Ausbildung betroffenen Bereiche.

Anwärtereinstellung 3. QuE Staatsfinanz

Der Hauptpersonalrat wurde darüber informiert, dass das Landesamt für Finanzen ermächtigt wurde, für die Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Staatsfinanz, im Jahr 2018 insgesamt 37 Bewerber (davon 4 Vorbehaltsstellen) einzustellen.

Ausbildungsqualifizierung

Im Frühjahr 2018 wird die Zulassungsprüfung zur Teilnahme an der Ausbildungsqualifizierung durchgeführt. Diese findet alle drei Jahre statt. Der Hauptpersonalrat wurde nun informiert, es sei beabsichtigt, aufgrund der angestiegenen Einstellungszahlen die jährliche Zulassungszahl für die Ausbildungsqualifizierung mit der Bekanntmachung für das Zulassungsverfahren 2018 von 30 auf 35 Beamtinnen und Beamte pro Jahr zu erhöhen.

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Dem Hauptpersonalrat wurde der Bericht an den Bayerischen Landtag betreffend der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Freistaat Bayern und Erreichung der Beschäftigungsquote vorgelegt. Für das Jahr 2016 ist festzustellen, dass die Beschäftigungsquote erneut leicht gesunken ist und nun 5,67 Prozent beträgt. Im Bereich des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat betrug die Quote 8,29 Prozent.
Positiv zu vermeldet ist, dass der Anteil an Werkstattaufträgen, der auf die Arbeitsleistung schwerbehinderter Menschen entfällt, im Jahr 2016 rund 1,11 Millionen Euro betrug und damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 92.800 Euro gestiegen ist.

Cyberabwehrzentrum LSI

Anfang Dezember 2017 wird mit dem Gesetz zur Errichtung des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) die neue Landesbehörde gegründet. Kernaufgabe des LSI ist der Schutz und die Gefahrenabwehr der staatlichen Infrastruktur. Darüber hinaus wird das LSI Kommunen aktiv unterstützen und für Bürger als kompetente Beratungsstelle zur Verfügung stehen. Bürger, Kommunen und Unternehmen müssen darauf vertrauen können, dass Ihre Daten sicher aufgehoben sind.
Das Aufgabenportfolio des LSI umfasst u.a.:
Netzüberwachung und Angriffsanalyse
Bayern-CERT
Penetrationstests
Beratung und aktive Unterstützung der Kommunen
Beratung öffentlicher Stellen
Kontaktstelle für öffentliche Kritis-Betreiber
Beratungsstelle für Bürger
Umsetzung und Fortschreibung von Sicherheitsrichtlinien
Durchführung von Audits
Innovationszentrum
Unterstützung anderer Behörden (z.B. forensische Tätigkeiten)
Nationale und internationale Kooperationen
Im Nachtragshaushaltsgesetz 2018 wird hierzu ein eigenes Kapitel (06 20) ausgebracht und mit Stellen und Sachmitteln ausgestattet. Das Gebäude des LSI (Keßlerstr. 1, Nürnberg) wird voraussichtlich Mitte Januar 2018 bezugsfertig sein. Das künftige LSI-Personal setzt sich zu Beginn aus dem bisherigen CERT-Personal des Landesamts für Finanzen und – nach aktuellen Stand – aus weiteren 17 Personen zusammen. Die Betroffenen werden zunächst mit ihrem Einverständnis an das LSI zugewiesen und nach Verkündung des Nachtragshaushaltsgesetzes 2018 dorthin versetzt. Die ehemaligen Bayern-CERT-Standorte bleiben als Außenstellen des LSI erhalten.

Prüfungen 2018

Der Hauptpersonalrat wurde über folgende Prüfungstermine informiert:
12. bis 19. April 2018: Qualifikationsprüfung 2. QuE Staatsfinanz
13. bis 20. April 2018: Zwischenprüfung 3. QuE Staatsfinanz
28. bis 05. Juli 2018: Qualifikationsprüfung 3. QuE Staatsfinanz