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HPR-Bericht August/September 2020

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Hermann Abele und Florian Köbler

Evaluation der Steuerbeamtenausbildung und Vorgesetztenevaluation / Beamtenanwärter als Unterstützungskräfte für Gesundheitsämter / Steuerfreie Corona Leistungsprämie / Anwärtereinstellung 2021 in der 2. QE Landesamt für Steuern / Anwärtereinstellung 2020 in der 3. QE Landesamt für Finanzen / Anwärtereinstellung 2021 in der 2. QE Landesamt für Finanzen / Fehlzeitenbericht 2019 / Personalverteilung in der 3. QE der Steuerverwaltung

Evaluation der Steuerbeamtenausbildung und Vorgesetztenevaluation

Im September dieses Jahres stünden turnusmäßig sowohl die nächste Evaluation der Steuerbeamtenausbildung mit dem Prüfungsjahrgang 2019 als auch die Vorgesetztenevaluation an.

Das StMFH hat den HPR darüber informiert, dass beabsichtigt sei, beide Evaluationen im Jahr 2020 auszusetzen und erst turnusmäßig im Jahr 2025 mit dem Prüfungsjahrgang 2024 (Einstellungsjahrgänge StIAnw 2021 und StSAnw 2022) wiederaufzunehmen.

Hintergrund für diese Entscheidung ist die Bitte des Bayerische Landesamts für Steuern, im Hinblick auf die aktuellen, durch die Corona-Pandemie verursachten Belastungen an den Dienststellen, beide Evaluationen derzeit auszusetzen, da der hohe personelle und technische Vorbereitungsaufwand momentan nicht in der gewünschten Qualität geleistet werden könne.

Eine Evaluation des Prüfungsjahrgangs 2019 im Jahr 2021 erscheine aufgrund der zu lange zurückliegenden Ausbildung als nicht repräsentativ.

Auch die Befragung der sogenannten Corona-Prüfungsjahrgänge sei nicht zielführend. Die bekannten Einschränkungen in der Ausbildung aufgrund der Corona-Pandemie würden das Ergebnis der Evaluation vermutlich verfälschen, da die derzeitige Ausbildungssituation und die erforderlichen Anpassungen nicht auf eine generell mangelnde Qualität der Ausbildung als solche zurückzuführen, sondern der derzeitigen Situation geschuldet sind.

Beamtenanwärter als Unterstützungskräfte für Gesundheitsämter

Wie bereits im letzten HPR-Bericht dargestellt erfolgt seit 1. Juli 2020 die sukzessive Rückkehr der bislang zur Unterstützung der Contact-Tracing-Teams an den Gesundheitsämtern im Einsatz befindlichen Anwärterinnen und Anwärter in die Ausbildung. Aufgrund der erforderlichen Teilnahme der Anwärterinnen und Anwärter der Fachrichtungen Steuer und Staatsfinanz des Ausbildungsjahrgangs 2019 (3. QE) am anstehenden Studienabschnitt 2A wurde nun die erfolgte Zuweisung an die Gesundheitsämter mit Ablauf des 31. August 2020 aufgehoben. Zum selben Termin endet auch die befristete Zuweisung der Anwärterinnen und Anwärter des Prüfungsjahrgangs 2018 (2. QE), deren Ausbildung endet.

Steuerfreie Corona Leistungsprämie

Der HPR wurde vom StMFH darüber informiert, dass die Anwendung des neu geschaffenen § 3 Nr. 11a ESTG auch bei den Beschäftigten des Freistaats Bayern möglich ist. Der neu geschaffene § 3 Nr. 11a EStG besagt, dass zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise an seine Beschäftigten in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei bleiben. Sofern und soweit die Voraussetzungen von § 3 Nr. 11a EStG vorliegen, ist eine mit der Corona-Krise begründete Leistungsprämie an Beamte und Beamtinnen (Art. 67 BayBesG) bzw. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (§ 18 Abs. 3 i.d.F. des § 40 Nr. 6 TV-L, außertarifliche Regelung) steuerfrei. Die Begründung ist in geeigneter Form zu dokumentieren.

Die aufgrund der Corona-Krise gewährten Leistungsprämien müssen bis zum 31. Dezember 2020 ausbezahlt sein. Für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11a EStG ist nicht ausreichend, wenn die Leistungsprämie lediglich bis 31. Dezember 2020 bewilligt wird, die Auszahlung aber erst im Jahr 2021 erfolgt.

Abschließend weist das StMFH darauf hin, dass Leistungsprämien für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes – auch aufgrund der Corona-Krise – nur im Rahmen der im Haushalt vorhandenen Mittel gewährt werden können.

Anwärtereinstellung 2021 in der 2. QE Landesamt für Steuern

Das Bayerische Landesamt für Steuern wurde ermächtigt, für das Einstellungsjahr 2021 insgesamt 493 Bewerberinnen und Bewerber (davon 82 eingliederungsberechtigte Soldaten/Soldatinnen auf Zeit sowie zehn schwerbehinderte Bewerber/innen) bei sonst gegebenen Voraussetzungen als Steuersekretäranwärter/innen einzustellen.

Anwärtereinstellung 2020 in der 3. QE Landesamt für Finanzen

Das Landesamt für Finanzen wurde ermächtigt, aus dem Teilnehmerkreis der Auswahlprüfung für den Einstieg in der 3. Qualifikationsebene sieben weitere Bewerber einzustellen. Dadurch erhöht sich die Zahl der gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SVG für Inhaber eines Eingliederungsscheins oder Zulassungsscheins vorzubehaltenden Stellen auf insgesamt sechs. Insgesamt dürfen somit 55 Bewerber, davon 47 für das Landesamt für Finanzen, eingestellt werden.

Anwärtereinstellung 2021 in der 2. QE Landesamt für Finanzen

Das Landesamt für Finanzen wurde ermächtigt, 96 Bewerberinnen und Bewerber für den Ausbildungsbeginn im Jahr 2021 als Regierungssekretäranwärterinnen und -anwärter einzustellen. Von diesen Einstellungsmöglichkeiten sind 16 für Inhaberinnen und Inhaber eines Eingliederungsscheins oder Zulassungsscheins vorzusehen.

Fehlzeitenbericht 2019

Ausgewertet wurden die Fehlzeiten der staatlichen Beschäftigten des Freistaates Bayern im Kalenderjahr 2019. Zur Ermittlung der durchschnittlichen Fehltage wurden alle Beschäftigten gezählt, die am 30. Juni 2019 in einem aktiven Dienstverhältnis standen. Nicht mitgezählt wurden dementsprechend Beurlaubte und Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit.

Im Jahr 2019 sind die durchschnittlichen Fehlzeiten um 0,2 auf 10,5 Tage gesunken. Im Geschäftsbereich des Finanzministeriums sind die durchschnittlichen Fehlzeiten um 0,1 Tage auf 12,9 Tage angestiegen.

Die durchschnittlichen Fehlzeiten der staatlichen Beschäftigten liegen damit unterhalb des Krankenstands der bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse Bayern versicherten Personen und heben sich weiterhin von den Zahlen der übrigen Ortskrankenkassen für das gesamte Bundesgebiet positiv ab.

Der Vergleich der einzelnen Verwaltungsbereiche des Finanzressorts zeigt, dass im Bereich Staatsfinanzverwaltung und Staatsbetriebe die Fehlzeiten weiterhin am höchsten sind. Der Bereich Steuer, der durch seine Größe den Gesamtdurchschnitt des Geschäftsbereichs prägt, weist hingegen einen geringen Rückgang und in der Tendenz insgesamt nur geringe Schwankungen auf. Im Bereich Staatsfinanzverwaltung (Landesamt für Finanzen, Schlösserverwaltung, Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern) und Staatsbetriebe (Hauptmünzamt, Lotterieverwaltung, Staatliches Hofbräuhaus, Zentrum Staatsbäder Bayern, Staatsbad Bad Brückenau) sind die Fehlzeiten mit 15,4 Tagen am höchsten. Der Verwaltungsbereich Vermessung/Digitalisierung und IT-Sicherheit (Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) weist bei einem Anstieg um 0,4 Tage ebenfalls überdurchschnittlich hohe Fehltage auf (13,7 Tage). In der Steuerverwaltung (Bayer. Landesamt für Steuern mit Finanzämtern, Finanzgerichte) haben die Fehlzeiten gegenüber 2016 um 0,1 Tage auf 12,2 Tage leicht abgenommen. Das Finanzministerium selbst hat zwar den höchsten Zuwachs (+ 1,2 Tage) zu verzeichnen, stellt mit 9,0 Tagen allerdings nach wie vor den Bereich mit den geringsten Fehlzeiten dar. Der vollständige Fehlzeitenbericht 2019 ist auf den Internetseiten des StMFH abrufbar.

Personalverteilung in der 3. QE der Steuerverwaltung

Ende August wurden die Bezirkspersonalräte über das Konzept zur Personalverteilung in der 3. QE informiert und einbezogen. 527 Bewerberinnen und Bewerber hatten an der Qualifikationsprüfung teilgenommen, 485 erfolgreich. Davon sind acht für die IuK eingeplant. Nach Abzug von absehbaren Beurlaubungen und Abordnungen an andere Behörden bleiben 477 Beschäftigte, die den Finanzämtern zugeführt werden können. Das entspricht 458,26 MAK. Die Ist-Besetzung gegenüber dem Zuteilungssoll verbessert sich dadurch auf + 4,26 Prozent in der Allgemeinen Verwaltung (AV), auf -3,81 Prozent in der Betriebsprüfung (Bp) und auf +3,21 Prozent in der Steuerfahndung (SteuFa). Das sieht auf den ersten Blick gar nicht schlecht aus, ist aber zu relativieren. Das Zuteilungssoll bildet ja nicht den tatsächlichen Bedarf ab, sondern lediglich die aktuell besetzbaren Planstellen. Die Lücke beträgt je nach Berechnungsmuster 15 bis 20 Prozent, sodass auch nach der Personalzuführung 2020 eine gravierende Unterbesetzung in allen Dienstzweigen bestehen bleibt. Die Verstärkung der AV war dabei den Bezirkspersonalräten besonders wichtig, weil sich hier der Arbeitszugang nicht steuern lässt. Der Personalmangel schlägt voll auf den Fortgang und die Arbeitsqualität durch. Sind aber Grunddaten nicht ausreichend gepflegt und Veranlagungen nicht zeitgerecht erfolgt, ist auch die Arbeit der Außendienste erheblich beeinträchtigt. Die Basis muss stimmen, und die Basis ist die AV! Deshalb begrüßten es die Bezirkspersonalräte, dass auch sämtliche der 36 Bewerberinnen und Bewerber, die den Crashkurs bestehen, für diesen Dienstzweig vorgesehen sind.

Positiv ist darüber hinaus zu vermerken, dass Anwärterinnen und Anwärtern mit gravierenden sozialen Gründen durchgängig ein heimatnaher Einsatz ermöglicht werden konnte. Außerdem ist festzustellen, dass im Rahmen dieser Personalverteilung 222 Kolleginnen und Kollegen versetzt werden, die meisten davon Richtung Heimat. Alle Wünsche gehen hier zwar nicht in Erfüllung – manche Zielämter sind heiß begehrt und eine Versetzung dorthin ist ohne soziale Gründe nach wie vor kaum zu erreichen –, aber die Situation ist zuletzt merklich besser geworden. Auch deshalb zeigten sich die Bezirkspersonalräte mit dem Ergebnis der Personalverteilung 2020 alles in allem zufrieden und zollten der Personalabteilung des LfSt Respekt für die gewaltige Aufgabe, die wieder einmal innerhalb kürzester Zeit bewältigt werden musste.