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HPR-Bericht August-September 2016

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Johanna Markl

Dienstvereinbarung zum Verfahren VIVA erweitert +++ Einführung EDV-Sachgebiete +++ Gleichstellung +++ e-Akte Bayern künftig unter Federführung des Finanzministeriums

Dienstvereinbarung zum Verfahren VIVA erweitert

Hauptpersonalrat und Finanzmini-sterium haben Änderungen und Ergänzungen an der bestehenden Dienstvereinbarung zum integrierten Personalwirtschaftssystem bei der Bezügeabrechnung sowie dem Personal- und Stellenverfahren – kurz genannt VIVA – vereinbart.
Gründe für die Änderungen waren insbesondere die vorgesehene Einführung von VIVAPSV auch bei den Finanzämtern. Die Geschäftsstellen einiger Finanzämter haben die Anwendungen für die Steuerverwaltung mit weiterentwickelt und pilotiert. Nach einigen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit acustig lief das Verfahren durchaus positiv. Wegen der ohnehin hohen Belastung der Ämter wurde beschlossen, zunächst den lesenden Zugriff der Finanzämter flächendeckend auszurollen und die Pilotierung des vollen Zugriffs nur auf zwei weitere Finanzämter auszudehnen. Vor dem flächendeckenden Vollzugriff erfolgt eine weitere Beteiligung des HPR.
Weiter wurde vereinbart, dass in dem Verfahren künftig auch lesende Zugriffe auf Daten protokolliert werden. Hier ist jedoch erst eine Programmierung erforderlich.
Schließlich spielt bei allen neuen Verfahren auch die Frage der Barrierefreiheit eine Rolle. Diese wurde schon bei der Einführung des Verfahrens VIVA intensiv diskutiert und auch zugesagt. Sie werde, so das Finanzministerium, auch eingehalten. Lediglich bei einigen ganz speziellen Anwendungen stoße man an Grenzen. Für den Hauptpersonalrat und die Schwerbehindertenvertretung war es ein Anliegen, die Einhaltung der BITV (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung) in der Dienstvereinbarung zu verankern. Auch darüber wurde Einigkeit erzielt.
Die Dienstvereinbarung geht den Dienststellen und den Personalräten zu. Sie ist im Behördennetz auf den Seiten des Hauptpersonalrats unter http://stmf.bybn.de/hpr/Dienstvereinbarungen/Dienstvereinbarung.htm abrufbar.

Einführung EDV-Sachgebiete

Zum 1. August dieses Jahres werden bei den Finanzämtern sog. EDV-Sachgebiete eingerichtet. Der organisatorische und personelle Aufbau soll bis Ende des Jahres erfolgen. Ziel der Maßnahme ist, die zunehmenden EDV-Aufgaben in einem Sachgebiet zu bündeln. Das SG EDV soll zentraler und verantwortlicher Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit Hard- und Software werden. Unter Leitung des HSL Automation sollen die EDV-Betreuer als Hauptansprechpartner der Benutzerinnen und Benutzer bei technischen Fragen fungieren. Neu installiert werden EDV-Bearbeiter, die bei (fach-)verfahrensspezifischen Fragen Beratung und Unterstützung leisten oder bei der Einführung neuer Verfahren Informationen und Schulungen vorbereiten und durchführen sollen. Voraussetzung sind dafür deshalb Interesse an IT-Verfahren und umfangreiche Kenntnisse im gesamten Veranlagungsprozess. Die Auswahl erfolgt aus dem Kreis der AVSt-Bearbeiterinnen und –bearbeiter der 3. QE. Um die Vertretung sicherzustellen, sind zwei Beschäftigte vorgesehen, die anteilig als EDV-Bearbeiter und mit dem verbleibenden Anteil weiter als AVSt-Bearbeiter tätig sind. Damit soll das aktuelle Praxiswissen in der Veranlagung erhalten bleiben. Die Dienstposten „EDV-Bearbeiter“ sind nach A 11 bewertet.

Gleichstellung

Mit Schreiben vom 06.07.2016 hat das Finanzministerium den HPR über den Bericht zum Gleichstellungsgesetz informiert. Der Bericht ist im Internet abrufbar unter https://www.stmas.bayern.de/.

e-Akte Bayern künftig unter Federführung des Finanzministeriums

Die Federführung für das Projekt e-Akte Bayern (früher ELDORA und eGov-Suite), die seit den ersten Erprobungen in den Jahren 2004 und 2005 an beim Innenministerium lag, ist auf das Finanzministerium übergegangen. Bereits Anfang 2015 war schon der technische Betrieb zum Finanzministerium gewandert. Konkret wurden die Aufgaben dem IT-Dienstleistungszentrum beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung übertragen.
Die bisherige Stabsstelle bei der Regierung von Schwaben bleibt als Abteilung des IT-DLZ am bisherigen Standort in Augsburg bestehen. Die bisher dort Beschäftigten werden übernommen, die Stellen und entsprechende Haushaltsmittel gehen auf das Finanzressort über. Die e-Akte Bayern ist derzeit u.a. beim LfSt, der Zentralabteilung des LFF, dem Finanzministerium und der Fachhochschule im Einsatz.