Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im Juni 2023

AG Konsens trifft sich in Düsseldorf // Finanzministerium gibt Berechnungsgrundlage für das Zuteilungssoll 2023 bekannt // Projekt ,,Digitale Personalakte – Implementierung und Pilotierung (DiPA-IP)‘‘ wird verlängert // LfSt gibt Zeitplanung für die Qualifikationsprüfung der 2.QE für das Jahr 2024 bekannt // HJAV im Gespräch mit Frau Dr. Firgau // Einstellungsermächtigung für die 3. Qualifikationseben am Landesamt für Finanzen erhöht

AG Konsens trifft sich in Düsseldorf!

Anfang Juni traf sich die AG Konsens zu einer Präsenzsitzung im Finanzministerium der Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Die AG Konsens setzt sich aus den Stufenpersonalräten der Steuerungsländer des Konsensverbunds zusammen. Themen der Sitzung waren unter anderem der aktuelle Sachstand zum Verfahren Biene, sowie zur OZG Plattform. Außerdem wurde über die Anforderungen an einen KONSENSStyle- Guide aus Sicht der Personalvertretung gesprochen. Darüber hinaus gab es eine Diskussion mit Frau Hesse. Diese ist für NRW Teil der KONSENS Gesamtleitung. Alle Anwesenden waren sich einig darüber, dass der enge Austausch der Personalräte auch länderübergreifend beim Thema Konsens enorm wichtig ist.

Finanzministerium gibt Berechnungsgrundlage für das Zuteilungssoll 2023 bekannt

Seit dem Jahr 2015 wird bei der Berechnungsgrundlage für das Zuteilungssoll die Anzahl der den Finanzämtern zur Verfügung stehenden Stellen um anderweitig besetzte und gesperrte Stellen reduziert, Das Finanzministerium hat jetzt die Berechnungsgrundlage für das Jahr 2023 bekannt gegeben. Basis für die Berechnungsgrundlage zum Zuteilungssoll 2023 ist die Anzahl der Stellen bei den Finanzämtern für das Jahr 2023 ausgehend vom Kassenanschlag 2023 zum 01.10.2023. Auch die Änderungen aus dem Haushalt 2023, einschließlich der zum 01.06.2023 vorgehsehenen Stellenhebungen des Artikel 6i HG 2023, sind berücksichtigt. Im Vergleich zum Vorjahr bewegt sich die Berechnungsgrundlage für das Jahr 2023 in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

Projekt “Digitale Personalakte – Implementierung und Pilotierung (DiPA-IP)” wird verlängert

In einer Sitzung des Lenkungsausschusses DiPa wurde eine Verlängerung des Projekts “Digitale Personalakte – Implementierung und Pilotierung (DiPA-IP)” beschlossen. Das Projekt DiPA-IP startete am 01.07.2029 und hat den Auftrag, bis Mitte 2023 die Digitale Personalakte auf der Basis der eGov-Suite Bayern zu implementieren. Pilotiert wird das Projekt an den Landesämtern für Finanzen, dem Landesamt für Sicherheit und dem Landesamt für Digitalisierung umgesetzt werden. Dem Landesamt für Finanzen wurde zugesichert, die DiPA im Versorgungsbereich erst nach der Digitalisierung der Prozesse im Versorgungsbereich einzuführen. Diese Prozesse können allerdings erst im Oktober 2023 zum Einsatz gebracht werden. Daher wird das Projektende der DiPA-IP auf den 30.11.2023 verschoben. Der Hauptpersonalrat wurde während des gesamten Projekts intensiv eingebunden und war auch Teil des Lenkungsausschusses. Das zuständige Referat 72 hat das Projekt erst vor kurzem nochmal umfassend in einer HPR Sitzung vorgestellt und die Ergebnisse der letzten Monate präsentiert. Aktuell arbeiten HPR und Finanzministerium bereits an einer Dienstvereinbarung für die Zeit nach dem Projektende.

LfSt gibt Zeitplanung für die Qualifikationsprüfung der 2.QE für das Jahr 2024 bekannt

Das Landesamt für Steuern hat die Terminplanung für die Qualifikationsprüfung der 2. Qualifikationsebene für das Prüfungsjahr 2024 bekannt gegeben. So finden die schriftlichen Qualifikationsprüfungen an der Landesfinanzschule Bayern voraussichtlich vom 11.04.2024 bis 18.04.2024 statt. Der 19.04.2024 wird noch als Puffertag bereitgehalten. Die mündlichen Prüfungen werden dann voraussichtlich vom 15.07.2024 bis 29.07.2024 stattfinden. Der schriftliche Teil der Wiederholungsprüfungen läuft vom Breitband und Vermessung mit den zugehörigen Ämtern für Digitaliseriung, Breitband und Vermessung. Die DiPA soll unter anderem in den Bezügereferaten (Besoldung, Arbeitnehmer und Versorgung des Landesamts für Finanzen eingeführt werden. Bei der DiPA handelt es sich um ein Ablagesystem. Prozesse müssen grundsätzlich außerhalb der DiPA von den jeweiligen Behörden 11.10.2024 bis 18.10.2024. Hier ist der 21.10.2024 als Puffertag vorgesehen. Die mündlichen Wiederholungsprüfungen sind vom 19.11.2024 bis 25.11.2024 terminiert.

HJAV im Gespräch mit Frau Dr. Firgau

Die Hauptjugendvertretung hat sich Anfang Mai zu einem ihrer regelmäßig stattfindenden Erörterungsgespräche mit der Fachbereichsleiterin der Hochschule für den öffentlichen Dienst, Fachbereich Finanzen, Dr. Firgau und ihrer Vertreterin Dr. Lechner getroffen. Thema war unter anderem das Leistungsniveau der Anwärter des Grundstudiums 1, da die Leistungen der Anwärter in den Klausuren nicht zufriedenstellend waren. Die möglichen Methoden zur Leistungssteigerung wurden der HJAV vorgestellt und gemeinsam besprochen. Die finalen Vorschläge wurden an das Landesamt für Steuern und das Finanzministerium weitergegeben. Weitere Gesprächsinhalte waren außerdem die überarbeiteten Richtlinien zur Kommentierung der Gesetzestexte, die weitere Entwicklung des Blended Learnings und die Planungen für die Gesetztestexte über das Jahr 2024 hinaus.

Einstellungsermächtigung für die 3. Qualifikationseben am Landesamt für Finanzen erhöht

Das Landesamt für Finanzen wird ermächtigt, 10 weitere Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung in der 3. Qualifikationseben einzustellen. Insgesamt dürfen somit 57 Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden. 49 davon werden für das Landesamt für Steuern eingestellt. Die Übrigen für die Immobilien Freistaat Bayern, das Landesamt für Digitalisierung Breitband und Vermessung und die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung.