
Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im Oktober 2023
Verordnung zur Änderung der Ergänzungsausbildungsverordnung Steuer // Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung für die dritte Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachliche Schwerpunkte Steuer bzw. Staatsfinanz aufgrund der Einstellung des Drucks des Einkommensteuer-Handbuchs durch den Bund // JobBike kommt auch für die Tarifbeschäftigten des Freistaates Bayern // 8. Sitzung der Lenkungsgruppe Grundsteuerreform // Mündliche Prüfung in der 3. Qualifikationsebene // Vorläufiges Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2023 2. QE
Vehrordnung zur Änderung der Ergänzungsausbildungsverordnung Steuer
Dem Hauptpersonalrat wurde ein Verordnungsentwurf zur Änderung der Ergänzungsausbildungsverordnung Steuer vorgelegt. Schwerpunkt der Änderung ist das Zulassungsverfahren zur Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer. Hier wird den Prüfungsteilnehmern und Prüfungsteilnehmerinnen bisher nach §6 Abs. 2 Nr. 2 der Ergänzungsausbildungsverordnung Steuer (EStBAPO) die Möglichkeit eröffnet, aus zwei alternativen Fachaufgaben zu wählen (Bereich ,,Steuerrecht‘‘ und Bereich ,,Steuererhebung‘‘). Die beiden Prüfungsaufgaben unterscheiden sich jedoch stark sowohl hinsichtlich des Vorbereitungsaufwandes als auch hinsichtlich der durchschnittlich erreichten Gesamtpunktzahlen in den letzten Prüfungsjahrgängen zugunsten des Bereichs ,,Steuererhebung‘‘. Zudem ist der Anteil der Finanzämter, an denen Beamtinnen und Beamte im Bereich ,,Steuererhebung‘‘ eingesetzt werden, sehr gering. Trotzdem stieg der Anteil der Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen, die sich für den Fachbereich ,,Steuererhebung‘‘ entschieden haben, deutlich an. Dies spreche dafür, dass der Schwierigkeitsgrad der Fachaufgaben nicht miteinander vergleichbar sei. Daher soll die Ergänzungsausbildungsverordnung Steuer dahingehend geändert werden, dass das Zulassungsverfahren zur Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene keine Wahlmöglichkeit der Fachaufgabe mehr bietet. Künftig sollen alle Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen eine Fachaufgabe aus dem Bereich ,,Steuerrecht‘‘ ablegen, da dies für alle Teilnehmenden gleichermaßen Inhalt der zugrundeliegenden Ausbildung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene ist.
Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung für die dritte Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachliche Schwerpunkte Steuer bzw. Staatsfinanz aufgrund der Einstellung des Drucks des Einkommensteuer-Handbuchs durch den Bund
Das Bundesministerium der Finanzen wird im Jahr 2024 letztmalig das Einkommensteuerhandbuch mit dem Rechtsstand 2023 drucken. Das amtliche Einkommensteuerhandbuch bzw. die Handausgabe wurden bislang im Unterricht, sowie in den Prüfungen als Hilfsmittel verwendet. Zukünftig werden die Anwärterinnen und Anwärter der dritten Qualifikationsebene neben der NWB-Textausgabe ,,Wichtige Steuergesetzte mit Durchführungsverordnungen‘‘, die bereits seit vielen Jahren als Hilfsmittel zugelassen ist, die Beck’schen Textausgaben ,,Steuerrichtlinien‘‘ sowie ,,Steuererlasse‘‘ nutzen. Durch die Kombination werden alle für die Ausbildung relevanten Vorschriften abgedeckt. Somit werden nicht nur das Einkommensteuerhandbuch, sondern auch die restlichen amtlichen Handbücher bzw. Handausgaben ersetzt. Da die Kosten der Beck’schen Textausgaben die Kosten für die amtlichen Handbücher bzw. Handausgaben übersteigen, werden die Steuergesetze sowie Steuerrichtlinien zukünftig neben der Erstverteilung zu Beginn des Studiums nur noch ein weiteres Mal, zwischen Grundstudium 2B und Hauptstudium, neu verteilt. Dadurch sinkt der Zeit- und Arbeitsaufwand der Anwärterinnen und Anwärter für das Umkommentieren der Gesetzestexte. Die Steuererlasse werden, ebenso wie die weiteren zugelassenen Hilfsmittel, einmalig zu Beginn des Studiums verteilt. Der Zeitpunkt ist dem Erscheinungszeitpunkt geschuldet. Die Hilfsmittelbekanntmachung- Q3 wird entsprechend geändert. Die Änderung gilt erstmals für den Einstellungsjahrgang 2023. Dadurch kann auf eine Umstellung der Vorschriftensammlungen während des Studiums verzichtet werden und die Anwärterinnen und Anwärter haben die gesamte Dauer des Studiums Zeit, sich mit den Hilfsmitteln vertraut zu machen. Die laufenden Ausbildungsjahrgänge können ihr Studium mit den amtlichen Handbüchern bzw. Handausgaben fortführen und abschließen. Die Umstellung in der Ausbildung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene erfolgt erstmalig für den Einstellungsjahrgang 2024, da der Einstellungsjahrgang 2023 die Qualifikationsprüfung im Jahr 2025 mit den letzten gedruckten Einkommensteuer- Handbüchern ablegen kann. Die Hilfsmittelbekanntmachung-Q2 wird zu gegebener Zeit geändert.
JobBike kommt auch für die Tarifbeschäftigten des Freistaates Bayern
Der Freistaat Bayern hat sich auf landesbezirklicher Ebene mit dem dbb beamtenbund und tarifunion und ver.di auf einen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern für die Beschäftigten des Freistaates Bayern (TV-Fahrradleasing Bayern) verständigt. Im Gegenzug hat der Freistaat Bayern zugestanden, dass im Rahmen einer außertariflichen Maßnahme auf die Einarbeitung der 40 Stunden übersteigenden Arbeitszeit verzichtet wird. Beide Maßnahmen treten zum 1. November 2023 in Kraft. Die Beschäftigten werden über die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern in einem Beiblatt zur Bezügemitteilung für den Monat Oktober 2023 informiert. Nach der Verständigung auf den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern für die Beschäftigten des Freistaates Bayern wird der Dienst ,,JobBike Bayern‘‘ zum 1. November 2023 im Mitarbeiterservice freigeschaltet. Die Bestellung der Fahrräder funktioniert genau wie bei den Beamten.
8. Sitzung der Lenkungsgruppe Grundsteuerreform
Im Finanzministerium kam zum inzwischen achten Mal die Lenkungsgruppe Grundsteuerreform zusammen. Themen der Besprechung waren der aktuelle Erklärungseingang, der Bearbeitungsfortschritt an den Finanzämtern sowie der Sachstand von Programmierungen und der EDV. Das Finanzministerium und das Bayerische Landesamt für Steuern sind sich einig, dass die Kolleginnen und Kollegen an den Finanzämtern hervorragende Arbeit leisten und danken hierfür!
Mündliche Prüfung in der 3. Qualifikationsebene
Vom 11. September bis 19. September fanden die mündlichen Prüfung der 3.Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer in München, Nürnberg und Zwiesel statt. Der Hauptpersonalrat und die Schwerbehindertenvertretung nahmen wie üblich an den mündlichen Prüfungen teil und gratulieren allen erfolgreichen Prüfungsteilnehmern und -teilnehmerinnen zur bestandenen Prüfung.
Vorläufiges Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2023 2. QE
Steuer An der Qualifikationsprüfung 2023 für den Einstieg in der 2. QE haben 500 Anwärterinnen und Anwärter, bzw. Beamte in der Ausbildungsqualifizierung teilgenommen. Davon haben 414 Teilnehmer und Teilnehmerinnen bestanden. Die Durchfallquote liegt damit bei 17,20% und somit rund 3% niedriger als im Vorjahr (20,19%).