
Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im August/September 2023
Erhöhung der Zahlen für die Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der 2. Qualifikationsebene // Einstellungsermächtigung für die Anwärtereinstellung in der 2. Qualifikationsebene (Staatsfinanz) // Einstellungsermächtigung für die Anwärtereinstellung in der 2. Qualifikationsebene (Steuer) // Bayerisches Ermäßigungsticket für Auszubildende und Studierende kommt auch für Anwärter // Sensibilisierung aller Beschäftigten im Bereich der IT-Sicherheit // HPR nimmt Stellung zum Verordnungsentwurf zur Änderung der Bayerischen Zulagenverordnung // Ressortinterne Steuerungsgruppe Gesundheitsmanagement // Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Erhöhung der Zahlen für die Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der 2. Qualifikationsebene
Das Finanzministerium hat auf Grund der Anregung des Hauptpersonalrats die Zulassungszahlen für die Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der zweiten Qualifikationsebene geprüft und das Anliegen des Hauptpersonalrats umgesetzt. Dadurch können in den Jahren 2023 bis 2025 insgesamt 13 Personen zur Ausbildungsqualifizierung zugelassen werden.
Einstellungsermächtigung für die Anwärtereinstellung in der 2. Qualifikationsebene (Staatsfinanz)
Das Finanzministerium teilte dem Hauptpersonalrat mit, dass das Landesamt für Finanzen für das Jahr 2024 ermächtigt ist, aus dem Teilnehmerkreis der Auswahlprüfung 96 Bewerberinnen und Bewerber als Anwärterinnen und Anwärter einzustellen. Die Ausbildung der Regierungssekretäranwärterinnen und Regierungssekretäranwärter beginnt am Montag, 2. September 2024.
Einstellungsermächtigung für die Anwärtereinstellung in der 2. Qualifikationsebene (Steuer)
Das Finanzministerium teilte dem Hauptpersonalrat mit, dass das Landesamt für Steuern für das Einstellungsjahr 2024 ermächtigt wird, insgesamt 950 Bewerberinnen und Bewerber aus dem Teilnehmerkreis an der Auswahlprüfung für den Einstieg in der 2. Qualifikationsebene in die Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuern einzustellen. Die Ausbildung der Steuersekretäranwärterinnen und Steuersekretäranwärter 2024 beginnt am Montag, 2. September 2024.
Bayerisches Ermäßigungsticket für Auszubildende und Studierende kommt auch für Anwärter
Der Ministerrat hat am 18.04.2023 beschlossen, das Deutschlandticket ab dem 01.09.2023 als ,,Bayerisches Ermäßigungsticket‘‘ für Auszubildende und Studierende ermäßigt für 29 Euro anzubieten. Davon können ab September 2023 auch Beamtenanwärter profitieren. Beim Ermäßigungsticket handelt es sich um ein reguläres Deutschlandticket, das heißt der Öffentliche Nahverkehr kann in ganz Deutschland flexibel genutzt werden. Somit eignet es sich für alle Ausbildungs-, Arbeits- und Freizeitwege. Der Freistaat Bayern übernimmt 20 Euro des Ticketpreises, sodass die Ticketnutzer nur 29 Euro zu tragen haben. Das Ticket wird als digitales Abo ausgegeben und ist jeden Monat kündbar. Zum Erwerb des Ermäßigungstickets sind alle Anwärter der 1. und 2. Qualifikationsebene in der Ausbildungszeit nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 bis 2 Leistungslaufbahngesetz (LlbG), deren gemeldeter Hauptwohnsitz oder Ausbildungsort in Bayern liegt, sowie alle Anwärter der 3. Qualifikationsebene in der Ausbildungszeit nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 LlbG berechtigt. Ebenso berechtigt sind Bundesbeamtenanwärter, die an der HföD studieren. Der Studienort muss in allen Fällen in Bayern liegen.
Sensibilisierung aller Beschäftigten im Bereich der IT-Sicherheit
Anlässlich der stetig steigenden Bedrohungslage im Bereich der IT Sicherheit beabsichtigt das Finanzministerium, dass alle Beschäftigten im Geschäftsbereich den BayLern-Kurs ,,IT-Sensibilisierung Grundkurs‘‘, sowie die Zusatzmodule jeweils in einem Turnus von maximal drei Jahren wiederholen. Im Beteiligungsverfahren teilt der Hauptpersonalrat die Auffassung, dass eine Wiederholung der Kurse alle drei Jahre durchaus sinnvoll ist, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Inhalte des BayLern-Kurses fortlaufend angepasst werden.
HPR nimmt Stellung zum Verordnungsentwurf zur Änderung der Bayerischen Zulagenverordnung
Dem Hauptpersonalrat wurde ein Entwurf zur Änderung der Bayerischen Zulagenverordnung zugeleitet. Im Zuge der Änderungen soll eine Zulage für die Justizwachtmeister an Gerichten und Staatsanwaltschaften geschaffen werden. Der Hauptpersonalrat erkennt an, dass die Schaffung einer solchen Zulage auf Grund der zunehmenden Gefährdung bei der Ausübung der Tätigkeit an den Gerichten und Staatsanwaltschaften gerechtfertigt ist. Allerdings sieht der Hauptpersonalrat auch bei der Steuerprüferzulage Verbesserungsbedarf. Diese bleibt laut dem vorgelegten Entwurf bei 20,65 Euro für die Besoldungsstufen A6 bis A8 und 46,42 Euro für die Besoldungsstufen A9 bis A13. Die Prüferinnen und Prüfer der Finanzämter sind in ihrer täglichen Arbeit ebenfalls immer höheren Belastungen ausgesetzt. Der Hauptpersonalrat fordert daher, die Steuerprüferzulage anzupassen, um den geänderten Verhältnissen Rechnung zu tragen.
Ressortinterne Steuerungsgruppe Gesundheitsmanagement
Am Finanzministerium traf sich die ressortinterne Steuerungsgruppe Gesundheitsmanagement zu einer Sitzung. Thema war unter anderem die Vorstellung des Gesundheitsberichts durch das Finanzministerium. Erfreulich ist vor allem, dass das Gesundheitsmanagement nach der Corona-Pandemie wieder langsam angelaufen ist. Insgesamt wurden im Geschäftsbereich über 250 Veranstaltungen unter Teilnahme von fast 8.000 Beschäftigten durchgeführt. Diese Maßnahmen- und Teilnehmerzahl liegt zwar noch deutlich unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie, jedoch sind die Zahlen im Vergleich zu 2021 wieder gestiegen.
Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Der Hauptpersonalrat hat in seiner Sitzung den Hauptwahlvorstand beim Finanzministerium bestellt. Zum Vorsitzenden des Hauptwahlvorstands wurde der stellvertretende HPR-Vorsitzende David Dietz ernannt. Als Beisitzer fungieren Stefan Schierbel von der Spielbank Garmisch-Partenkirchen, sowie die Vorsitzende der HJAV Nina Gürster vom Finanzamt München. Als Ersatzmitglieder wurden Stefan Bloch, Hermann Abele und Cornelia Drischberger bestellt. In seiner ersten Sitzung legte der Wahlvorstand den Wahltermin fest. Der Wahltermin ist entsprechend dem Vorschlag des Finanzministeriums der 28.11.2023.