Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im Juli 2023

Entwurf zur Änderung der Wahlordnung zum BayPVG liegt vor // Verordnungsentwurf zur Änderung der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) // Förderkonzept für die Steuerinspektoranwärter 2022 // HPR spricht sich für eine Erhöhung der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der zweiten Qualifikationsebene aus // Mündliche Prüfung der zweiten Qualifikationsebene in München, Nürnberg und Zwiesel // JobBike Bayern nochmals in der ARGE HPR vorgestellt // Sitzung der ressortinternen Steuerungsgruppe Gesundheitsmanagement

Entwurf zur Änderung der Wahlordnung zum BayPVG liegt vor

Die nächsten regelmäßigen Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen im Anwendungsbereich des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) finden im Geschäftsbereich des Finanzministeriums voraussichtlich am 28. November 2023 statt. Daher wurde nur ein Verordnungsentwurf der Wahlordnung zum BayPVG vorgelegt. Insbesondere die aufgrund einer Änderungsverordnung vom 10. November 2020 eingeführten Sonderregelungen zur Sicherstellung der Wahlen angesichts der Corona-Pandemie, welche bis 31. Juli 2023 befristet sind, sollen dauerhaft in die Wahlordnung zum BayPVG übernommen werden. Es handelt sich hier beispielsweise um die Möglichkeit des Wahlvorstands, sich zu nicht-öffentlichen Sitzungen per Videokonferenz zu treffen, oder auch um die Erleichterung der schriftlichen Stimmabgabe.

Verordnungsentwurf zur Änderung der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO)

Da die Rechtsprechung im Prüfungsrecht, als grundrechtssensibler Bereich, zunehmend höhere Anforderungen stellt, ist eine Konkretisierung der Ermächtigungsgrundlage für die APO in Art. 22 Abs. 7 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) geplant. Außerdem ist eine Normierung einer dauerhaften Rechtsgrundlage für elektronische Fernprüfungen im Llbg geplant. Der Gesetzentwurf hierzu befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren. Diese Änderungen sollen nach ihrem Inkrafttreten auch in der APO nachvollzogen werden. Durch den Verordnungsentwurf werden die grundlegenden Prüfungsformen am Kriterium der Beaufsichtigung definiert. Außerdem werden die Zulässigkeit digitaler Prüfungsformate und elektronischer Fernprüfung ausdrücklich normiert.

Förderkonzept für die Steuerinspektoranwärter 2022

In ihrer letzten Sitzung beschäftigte sich die Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung mit einem Förderkonzept für die StIAnw 2022. Dieses wurde bereits vor den offiziellen Zwischenprüfungsergebnissen in Grundzügen verfasst, da die Klausurergebnisse bereits auf große Lerndefizite hinwiesen. Zielgruppe des Konzepts sind insbesondere alle Anwärter, die im Durchschnitt unter 6 Punkte erreicht haben. Allerdings ist die Teilnahme an sämtlichen Fördermaßnahmen nicht verpflichtend, da man nur diejenigen fördern will, die wirklich die Prüfungen bestehen wollen. Inhalte des Konzepts sind unter anderem Kurse zur Prüfungsbesprechung. Diese werden an mehreren Nachmittagen online durchgeführt. Des Weiteren werden im HP I mehr Studiernachmittage angeboten und zudem Lernpläne für die einzelnen Fächer erstellt und den Anwärtern zur Verfügung gestellt werden. Ebenfalls im Konzept enthalten ist wieder das Modell der Lerntandems.

HPR spricht sich für eine Erhöhung der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der zweiten Qualifikationsebene aus

Der Hauptpersonalrat ist mit dem Vorschlag an das Finanzministerium herangetreten, die Zulassungszahlen zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der zweiten Qualifikationsebene zu prüfen und zu erhöhen. Die Zahlen der Ausbildungsqualifizierung sind bisher auf die Beschäftigten der ersten Qualifikationsebene aus den Bereichen Hausmeister und Posteingangs- und Absendestellen abgestimmt. Die Zahlen der entsprechenden Beamtinnen und Beamten aus dem Datenerfassungs- und Scanzentrum sind bisher anscheinend nicht berücksichtigt. Von aktuell 107 Beamtinnen und Beamten des Scanzentrums befinden sich derzeit drei Scankräfte mit guten Leistungen in der Ausbildungsqualifizierung. Mit einer Erhöhung der Zulassungszahlen besteht die Chance qualifiziertes Personal für die zweite Qualifikationsebene zu gewinnen und dem Personalmangel in diesem Bereich entgegenzuwirken. Im Datenerfassungs- und Scanzentrum Wunsiedel besteht zudem aktuell die Möglichkeit, über die zusätzlich eingestellten Scankräfte für die Grundsteuer, Personalersatz zu generieren und damit auch dort Perspektiven aufzuzeigen.

Mündliche Prüfung der zweiten Qualifikationsebene in München, Nürnberg und Zwiesel

Vom 17. Juli bis 26. Juli finden wieder die mündlichen Prüfungen der zweiten Qualifikationsebene im Landesamt für Steuern in München, Nürnberg und Zwiesel statt. In insgesamt neun Prüfungsausschüssen werden alle Anwärterinnen und Anwärter aus dem Bereich Steuer geprüft, welchen den schriftlichen Teil der Qualifikationsprüfung bestanden haben. An jeder mündlichen Prüfung nimmt ein Mitglied des Hauptpersonalrats als Beobachter teil. Die mündliche Prüfung ist für die Anwärterinnen und Anwärter der zweiten Qualifikationseben die letzte Hürde zum Bestehen ihrer Ausbildung. Der Hauptpersonalrat wünscht an dieser Stelle allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Erfolg!

JobBike Bayern nochmals in der ARGEHPR vorgestellt

In der letzten Sitzung der ARGEHPR wurde nochmals über das Thema JobBike gesprochen. Das Bauministerium und das Finanzministerium informierten hierbei, dass die Vorbereitungen nahezu abgeschlossen sind. Mit der nächsten Besoldungsmitteilung sollen die Beschäftigten über das JobBike informiert werden. Die Beantragung des JobBikes wird über das Mitarbeiterportal laufen und vollständig digital erfolgen. Ein genauer Starttermin kann allerdings noch nicht genannt werden.

Sitzung der ressortinternen Steuerungsgruppe Gesundheitsmanagement

Im Finanzministerium tagte die ressortinterne Steuerungsgruppe Gesundheitsmanagement. Themen waren unter anderem die Vorstellung des Gesundheitsberichts für das Jahr 2022, ein Erfahrungsaustausch zur steuerlichen Behandlung von Zuschüssen und zu deren Aufzeichnungen im Lohnkonto, sowie ein Erfahrungsaustausch zur Durchführung des Gesundheitsmanagements während der Corona-Pandemie und ggf. erforderliche Anpassungen nach der Corona-Pandemie. Hierbei wurde klar, dass beim Thema Gesundheitsmanagement auch die verstärkte Inanspruchnahme von Homeoffice eine Rolle spielt. So bietet es sich an, Maßnahmen auch weiterhin ggf. online anzubieten, um möglichst vielen Beschäftigten ein Angebot zum Gesundheitsmanagement machen zu können. Ziel ist es nach der Corona- Pandemie, die Zahl der Angebote und der teilnehmenden Beschäftigten wieder auf das Niveau vor der Pandemie zu bringen.