Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im Mai 2023

HPR nimmt Stellung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes // Sitzung des Lenkungsausschusses Grundsteuer // Erneute Erörterung zur Änderung der Betriebsgrößenklassen ab 01.01.2024 im HPR // Überarbeitung des Anforderungsprofils für Einstellungen im Bereich IT in der 4.QE abgeschlossen // Ergebnisvorstellung - Wissenschaftliche Untersuchung des Strukturierten Interviews für den Einstieg in der 3. QE in der Steuerverwaltung // „Telearbeit“ im Mittelpunkt der Amtsleitertagung Steuer

HPR nimmt Stellung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes

Dem Hauptpersonalrat wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes vorgelegt. Die Änderung betrifft die Erhöhung der Eingangsbesoldung der Grund- und Mittelschullehrer nach A13. Begründet ist diese Erhöhung mit den zunehmenden Personalengpässen in diesem Bereich, welche nicht zuletzt auch durch die Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung verursacht werden. Die Gesetzesbegründung nennt zudem die seit Inkrafttreten des neuen Dienstrechts deutlich gestiegenen Anforderungen im Bereich der Grund- und Mittelschulen. Der Hauptpersonalrat erkennt diese Entwicklung an und hält die vorgesehenen Verbesserungen in der Lehrerbesoldung für einen begrüßenswerten Ansatz. Allerdings sieht der Hauptpersonalrat eben auch eindeutig vergleichbare Entwicklungen im Finanzressort. So hat sich die Nachwuchsgewinnung innerhalb der letzten Jahre zu einem enormen Problem entwickelt. Im vergangenen Herbst konnten erstmals aufgrund der Bewerberlage nicht alle Anwärterstellen in der 2. und 3. Qualifikationsebene besetzt werden. Zudem haben sich auch in unseren Bereich die Anforderungen an die Beschäftigten qualitativ und quantitativ deutlich erhöht. Daher regt der Hauptpersonalrat an, vergleichbare Verbesserungen auch für die Beamtinnen und Beamten in der Finanzverwaltung herbeizuführen.

Sitzung des Lenkungsausschusses Grundsteuer

Im Finanzministerium tagte erneut die Lenkungsgruppe Grundsteuer. Hierbei treffen sich die zuständigen Bearbeiter des Ministeriums und des Landesamts für Steuern, um den aktuellen Stand der Grundsteuerreform zu evaluieren. Abteilungsleiter Norbert Rossmeisl dankte hierbei allen Beteiligten sowohl im Landesamt, aber besonders in den Ämtern für die bisher geleistete Arbeit. Ein weiteres Thema war der aktuelle Stand der Grundsteuerreform. Insgesamt sind in den Ämtern bisher 86% der einzureichenden Grundsteuererklärungen eingegangen. Erfreulicherweise konnte auch mitgeteilt werden, dass es wieder geschafft wurde, die zu scannenden Erklärungen zeitnah in Wunsiedel zu erfassen. Dadurch kann das anstehende Erinnerungsverfahren problemlos gestartet werden. Des Weiteren soll an sechs Finanzämtern der Einsatz von Beschäftigten der BP und der BNV als Unterstützung in den Bewertungsstellen pilotiert werden.

Erneute Erörterung zur Änderung der Betriebsgrößenklassen ab 01.01.2024 im HPR

Nachdem bereits Anfang des Jahres mit dem zuständigen Fachreferat über die Änderungen der Betriebsgrößenklassen ausgiebig diskutiert wurde, fand zu diesem Thema erneut ein Erörterungsgespräch im Rahmen einer Sitzung des Hauptpersonalrats statt. Hierbei konnten der Referatsleiter des Referats 33, Dr. Arnd Weißgerber, sowie der Leiter des Referats 35, Hans Jürgen Rosenlehner die vom Hauptpersonalrat aufgeworfenen Bedenken zur Überbelastung des Innendienstes durch die Herabstufung der G3-Betriebe in M-Betriebe aufklären. Ziel der Umstrukturierung sei es nicht, in den Betriebsprüfungsstellen weniger zu prüfen, sondern vielmehr Prüfungen gezielter durchzuführen. So werden sicherlich weiterhin viele Fälle, die vorher G3-Betriebe waren, weiterhin geprüft. Nach Aussage des Finanzministeriums beträgt die zusätzliche Belastung des Innendienstes laut der vom Landesamt für Steuer durchgeführten Personalbedarfsberechung (PersBB) bayernweit lediglich 7,89 MAK. Nachdem weitere Einzelheiten besprochen wurden, sieht der Hauptpersonalrat die Änderung der Betriebsgrößenklassen als unkritisch.

Überarbeitung des Anforderungsprofils für Einstellungen im Bereich IT in der 4.QE abgeschlossen

Nach wenigen Wochen und durch gute Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten konnte das Anforderungsprofil für Einstellungen in der 4. Qualifikationsebene im IT-Bereich erfolgreich abgeschlossen werden. In den Arbeitsgruppen wurden diverse Fallbeispiele und weitere Fragen erarbeitet, die künftig im Einstellungsverfahren angewandt werden.

Ergebnisvorstellung – Wissenschaftliche Untersuchung des Strukturierten Interviews für den Einstieg in der 3. QE in der Steuerverwaltung

Am 02.05.2023 wurden an der Ludwig- Maximilian-Universität die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Untersuchung der Strukturierten Interviews für den Einstieg in der 3. QE in der Steuerverwaltung vorgestellt. Professor Bühner hat gemeinsam mit zwei Studentinnen die Strukturierten Interviews intensiv untersucht. Sowohl allgemein, als auch im Hinblick auf Unterschiede hinsichtlich eines digitalen Interviews oder eines Interviews in Präsenz. Insgesamt bewertet die wissenschaftliche Untersuchung die Strukturierten Interviews als sehr gut. Es wurde festgestellt, dass durch das Verfahren alle Geschlechter gleich behandelt werden. Eine Abweichung in den Ergebnissen hinsichtlich der Durchführung in Präsenz und Online konnte nicht festgestellt werden. Professor Bühner stellte zudem heraus, dass die Untersuchung eine großer wissenschaftlicher Erfolg sei, da die Datenlage für eine solche Untersuchung sehr geeignet und zahlreich war.

„Telearbeit“ im Mittelpunkt der Amtsleitertagung Steuer

Pandemiebedingt konnten sich die Leiterinnen und Leiter der Finanzämter drei Jahre lang nicht mehr in Präsenz treffen. Jetzt fand am 3. und 4. Mai erstmals wieder eine „richtige“ Amtsleitertagung statt, und zwar an der Landesfinanzschule in Ansbach. Im Mittelpunkt stand dabei das Thema „Telearbeit“, dem mit zwei Vorträgen, einer Podiumsdiskussion und einer Fragerunde der ganze zweite Tag gewidmet war. Als Vorsitzender des Hauptpersonalrats war Gerhard Wipijewski einer der Teilnehmer der Podiumsdiskussion, die von den beiden Amtsleiterinnen Daniela Schwer und Susan Richter souverän geleitet wurde. Mit Verweis auf die Grundsätze der Dienstvereinbarung zur Telearbeit legte der HPR-Vorsitzende im Rahmen der Diskussion Wert auf die Gleichwertigkeit des Arbeitens in der Dienststelle und von daheim aus. Seit der Einführung der Zeiterfassung seien Zielvereinbarungen für Beschäftigte mit Telearbeitsanteil weder erforderlich, noch zulässig. Daneben sehe er keinen Grund die erfolgreiche Praxis der Arbeitserledigung als Team/Arbeitseinheit in Frage zu stellen. Die Nachteile wären erheblich. Die persönliche Eignung zur Telearbeit (§ 4 DV des HPR) sei jedoch von Vorgesetzten wie von Personalräten zu prüfen.