Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im April 2023

Änderung der Leitlinien Personalentwicklung für die Beamtinnen und Beamten beim Landesamt für Finanzen // Änderung der Stellenbewirtschaftung im Bereich der Besoldungsgruppe A9 bei den Finanzämtern // Deutschlandticket kommt nicht als rabattiertes Jobticket // HJAV froh über Auszahlung der Energiepauschale für Studierende // Wissenschaftliche Untersuchung des strukturierten Interviews für den Einstieg in der 3. Qualifikationsebene abgeschlossen // Termin für Zulassungsprüfung zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der zweiten Qualifikationsebene bekanntgegeben

Änderung der Leitlinien Personalentwicklung für die Beamtinnen und Beamten beim Landesamt für Finanzen

Wegen der Gründung der Gesamt-IUK beim Landesamt für Finanzen an der Dienststelle Regensburg zum 01.10.2022 ist eine Änderung der Leitlinien Personalentwicklung (LPE) beim Landesamt für Finanzen notwendig geworden. Das bisherige Referat Z4 der Zentralabteilung wird in das neue Referat 3ITL umgewandelt. Daraus folgt eine entsprechende Änderung in der LfFGO, welche einige Änderung der Leitlinien Personalentwicklung nach sich zieht.

Änderung der Stellenbewirtschaftung im Bereich der Besoldungsgruppe A9 bei den Finanzämtern

Die Stellenbewirtschaftung für die Planstellen der BesGr. A9 bei den Finanzämtern soll zum 01.01.2024 geändert werden. Durch das bisherige Bewirtschaftungssystem der ämtergebundenen Stellen, können im Gültigkeitszeitraum der periodischen Beurteilung 2023, trotz Durchführung von Stellenleihen nicht alle Beförderungsmöglichkeiten genutzt werden und auch nicht alle beförderungsreifen Beamtinnen und Beamten befördert werden. Dies gilt voraussichtlich auch für den Folgezeitraum. Durch die Umstellung der Stellenbewirtschaftung auf die Beförderung nach bayernweiter Beförderungsrangliste (unabhängig von einer Stellenbindung an die einzelnen Finanzämter) können die Beförderungsmöglichkeiten bestmöglich genutzt werden. Zum Beurteilungsstichtag 31.05.2023 werden dieses Jahr die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A8 beurteilt. Jene Beurteilungen werden zum 01.01.2024 wirksam.

Für die Bewirtschaftung der Planstellen der BesGr. A9 werden zwei Stellenpools gebildet. Der Pool A umfasst die Finanzämter München (ohne BASten), Starnberg, Fürstenfeldbruck, Dachau, Freising, Erding und Ebersberg. Alle übrigen Dienststellen bilden den Pool B. Durch den Pool A wir sichergestellt, dass die guten Beförderungsaussichten für die Ämter im Großraum München erhalten bleiben, auch wenn die Anzahl an Beförderungsmöglichkeiten auf Grund von Altersfluktuation künftig bayernweit wieder geringer werden sollte. Sowohl im Pool A, als auch im Pool B, werden die Stellen der einzelnen Finanzämter zusammengefasst. Innerhalb der beiden Pools wird die Auswahl der Beförderungskandidaten nach den Auswahlkriterien in den Auswahl- und Beförderungsgrundsätzen getroffen. Durch die Umstellung werden alle Beschäftigten grundsätzlich nach den gleichen Leistungskriterien befördert, was zu einer deutlichen Transparenz führt und das Verfahren insgesamt bedeutend vereinfacht wird.

Deutschlandticket kommt nicht als rabattiertes Jobticket

Zum 01.05.2023 wird das Deutschlandticket für den bundesweiten Nahverkehr eingeführt. Anders als bei den zwischen Verkehrsunternehmen und dem Freistaat Bayern bestehenden Jobticketverträgen setzt der Erwerb des Deutschlandtickets als rabattiertes Jobticket die Zahlung eines Zuschusses durch den Arbeitgeber voraus. Ein solcher Zuschuss kann jedoch vom Freistaat Bayern mangels haushaltsrechtlicher Grundlage und Finanzierbarkeit nicht gewährt werden. Daher gibt es keine Möglichkeit das Deutschlandticket als rabattiertes Jobticket zu erwerben. Die aktuellen Jobticketverträge bleiben unverändert bestehen. Somit können weiterhin rabattierte Jobtickets, deren Preis unter dem des Deutschlandsticket liegen, erworben werden.
HJAV froh über Auszahlung der Energiepauschale für Studierende
Die neue Regelung des EPPSG sieht vor, dass Studierende einen Pauschalbetrag von 200€ erhalten sollen. Anspruchsberechtigt sind alle Studierenden, die zum 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind. Eine Doppelzahlung bei doppelter Immatrikulation (bspw. bei den Verwaltungsinformatikern ist durch das Gesetz ausgeschlossen.

Der Pauschalbetrag muss über einen Online-Plattform beantragt werden. Die Beantragung, ist seit dem 15.03.2023 möglich. Die HföD stellen hierfür einzelne Codes zur Verfügung mit denen sich die Studierenden auf der Website verifizieren können. Die Studierenden wurden bereits am 09.03.2023 über das Prozedere durch die Hochschule informiert.

Wissenschaftliche Untersuchung des strukturierten Interviews für den Einstieg in der 3. Qualifikationsebene abgeschlossen

In Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Markus Bühner an der Ludwig-Maximilians-Universität sowie zwei Studentinnen wurde in den vergangenen Monaten das strukturierte Interview für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Steuer untersucht. Die Untersuchung ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Ergebnisse werden am 02.05.2023 vorgestellt. Der HPR ist gespannt auf die aus der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse.

Termin für Zulassungsprüfung zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der zweiten Qualifikationsebene bekanntgegeben

Das Finanzministerium beabsichtigt, in den Jahren 2023 bis 2025 jeweils eine Beamtin oder einen Beamten der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen fachlicher Schwerpunkt Steuer mit Einstieg in der ersten Qualifikationsebene zur Ausbildungsqualifizierung zuzulassen. Das Zulassungsverfahren 2023 wird voraussichtlich am 16. Mai am Bayerischen Landesamt für Steuern in Nürnberg durchgeführt. Das Zulassungsverfahren hat Gültigkeit für die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung in den Jahren 2023 bis 2025.