Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im März 2023

Anpassung der Dienstvereinbarung Telearbeit für die Finanzämter // Homeoffice-Regelungen anlässlich der Energiesparmaßnahmen bis 15.04.2023 verlängert // Aufstellung des Gleichstellungskonzepts für die Jahre 2023-2028 im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen hat begonnen // Versammlung der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen // Prüfungsstatistik für die Qualifikationsprüfung 2022 im Studiengang Verwaltungsinformatik // Verlagerung der Zentralstelle Feststellungsverfahren nach §151 BewG // ARGE HPR im Gespräch mit dem Digitalministerium! // HJAV begrüßt Verlängerung der Geltungsdauer des Ergebnisses des Auswahlverfahrens beim LPA

Anpassung der Dienstvereinbarung Telearbeit für die Finanzämter

Die Dienstvereinbarung Telearbeit für die Finanzämter wird fortlaufend geprüft und angepasst. Aufgrund dieser fortlaufenden Prüfung wurde entschieden, weitere geeignete Arbeitsgebiete für die Telearbeit mit sozialen Gründen in die Anlage 2 der Dienstvereinbarung und Ziffer 9.2 des Leitfadens aufzunehmen. Hierzu gehören die Einheitsbewertung im Bereich der 2. Qualifikationsebene und die Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle. In der Einheitsbewertung sind grundsätzlich mindestens zwei Anwesenheitstage pro Woche im Amt vorgesehen, in der Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle grundsätzlich mindestens ein Anwesenheitstag. Eine Aufnahme der ZEB-Stelle der Bewertung und der Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer ist vorgemerkt und wird nach der Grundsteuerreform fachlich geprüft. Für diese beiden Arbeitsgebiete besteht allerdings bis zum Abschluss der Grundsteuerreform eine Ausnahmegenehmigung auf erweiterte flexible Telearbeit.

Homeoffice-Regelungen anlässlich der Energiesparmaßnahmen bis 15.04.2023 verlängert

Bereits im Oktober wurde ein FMS erlassen, welches besondere Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Homeoffice während der verpflichtenden Umsetzung von Energiesparmaßnahmen ermöglichte. Aufgrund der vom Bund beschlossenen Verlängerung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) bis zum 15. April und der dadurch bis dahin weiterhin bestehenden Pflicht zur Absenkung der Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden werden auch die im Oktober getroffenen Homeoffice-Regelungen bis einschließlich 15. April verlängert.

Aufstellung des Gleichstellungskonzepts für die Jahre 2023-2028 im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen hat begonnen

Aufgrund Art. 4 Abs. 2 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes sind alle Dienststellen verpflichtet, alle fünf Jahre für ihren Zuständigkeitsbereich ein Gleichstellungskonzept zu erstellen. Erstmals wurde solch ein Konzept im Bereich des Finanzministeriums zum 01. Juli 1997 erstellt und zuletzt zum 01. Juli 2018 neu gefasst. Die Grundlage des Gleichstellungskonzepts ist eine Beschreibung der Situation der weiblichen Beschäftigten im Vergleich zu den männlichen Kollegen. So sind für das kommende Gleichstellungskonzept 2023-2028 beispielsweise die Unterschiede im Vergleich der Anteile von Frauen und Männern bei Voll- und Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung, Einstellung, Beförderung etc. aufzuzeigen. Diese Vergleiche werden anschließend analysiert und bewertet. Abschließend sollen Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils, zur Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entwickelt werden. Hierbei kann auch auf bewährte Maßnahmen aus dem Gleichstellungskonzept der Jahr 2018-2023 zurückgegriffen werden. Die Fortschreibung des Gleichstellungskonzeptes soll zum 01. Juli 2023 erfolgen!

Versammlung der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

Am 28.02.2023 trafen sich die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen im Geschäftsbereich des Finanzministeriums zu einer Versammlung. In der digital stattfindenden Sitzung gab die Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, Wolfgang Kurzer, einen umfassenden Tätigkeitsbericht ab. In diesem betonte er auch die gute und enge Zusammenarbeit mit dem HPR. Für den HPR nahm der stellvertretende Vorsitzende David Dietz an der Versammlung teil, welcher ebenfalls herausstellte wie wichtig die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist. Darüber hinaus stellten sich die Kandidaten für die Wahl der Hauptschwerbehindertenvertretung kurz vor. Als Hauptvertrauensperson wird wieder Kollege Wolfgang Kurzer kandidieren. Der HPR möchte auch auf diesem Wege allen Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen für ihren Einsatz und ihr Engagement danken!

Prüfungsstatistik für die Qualifikationsprüfung 2022 im Studiengang Verwaltungsinformatik

An der Qualifikationsprüfung 2022 im Studiengang Verwaltungsinformatik haben insgesamt 77 Studierende teilgenommen. Von diesen haben 74 bestanden. Dies ergibt eine Durchfallquote von lediglich 3,90%, welche damit im Vergleich zum Vorjahr (9,38%) wieder deutlich gesunken ist. Die Durchschnittspunktzahl lag mit 10,98 Punkten im Mittelfeld der letzten Jahre. Wir gratulieren allen Absolventen ganz herzlich!

Verlagerung der Zentralstelle Feststellungsverfahren nach §151 BewG

Die Zentralstelle für Feststellungsverfahren nach §151 BewG wird vom Finanzamt München an das Finanzamt Kaufbeuren verlagert. Das Finanzministerium hat nach intensiver Abwägung entschieden, dass die Vorteile der räumlichen Nähe zwischen Zentralstelle und Erbschafts- und Schenkungsteuerstelle, die Nachteile durch die Trennung von der Betriebsprüfung überwiegen. Die Verlagerung ist für den 01.11.2023 vorgesehen.

ARGEHPR im Gespräch mit dem Digitalministerium!

Am 01.08.2022 ist das bayerische Digitalgesetz in Kraft getreten. Die ARGE hat sich daher das Gesetz noch einmal genauer vorstellen lasse. Hierfür besuchte Ministerialrat Dr. Wolfgang Denkhaus aus dem Digitalministerium mit seinen Kollegen die letzte Sitzung der ARGEHPR und stellte in einem interessanten Vortrag das BayDiG vor. Das Gesetz ist in dieser Form einzigartig in Deutschland und setzt die Pflichten aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) um.

HJAV begrüßt Verlängerung der Geltungsdauer des Ergebnisses des Auswahlverfahrens beim LPA

Die Geltungsdauer des LPA-Testergebnisses gilt künftig für 3 Jahre rückwirkend. Das heißt, dass für den Einstellungsjahrgang 2023 nicht mehr nur der Prüfungsjahrgang 2022, sondern auch die drei vorangegangenen Prüfungsjahrgäng (2021, 2020, 2019) herangezogen werden. Dadurch erhöht sich der Pool der möglichen Bewerber deutlich. Die Jugendvertretung hat eine solche Maßnahme schon seit vielen Jahren gefordert. Allerdings ist die Verlängerung bis 2027 befristet, um den Folgen des ausfallenden Abiturjahrganges 2025 entgegenzuwirken. Der LPA wird nun alle potentiellen Bewerber anschreiben.