
Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im Dezember 2022
Neukonzeption des Einstellungsverfahrens bei den Verwaltungsinformatikern // Einstellungsermächtigung für die 3. QE Steuer und Staatsfinanz weiterhin auf hohem Niveau! // Aufwandsvergütung für Referenten von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen an der LFS erhöht! // Mündliche Prüfung der 2. QE Steuer für Wiederholer erfolgreich verlaufen! // Überarbeitung des Anforderungsprofils für Informatiker in der 4. QE // HJAV (Haupt-Jugend- und Ausbildungsvertretung) im Gespräch mit der Leiterin des Fachbereichs Finanzen an der HföD
Neukonzeption des Einstellungsverfahrens bei den Verwaltungsinformatikern
Im Rahmen der Optimierung und Modernisierung des Studiengangs Verwaltungsinformatik wird auch das Einstellungsverfahren überarbeitet. Künftig soll ein digitaler EDV-Test an der HföD (Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern) am Fachbereich Innere Verwaltung in Hof in Kooperation mit der HAW Hof (Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof)durchgeführt werden. Des Weiteren soll sich die künftige Konzeption der Einstellungsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik an das besondere Auswahlverfahren für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich anlehnen. Daher sollen auch die schulischen Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber mit einbezogen werden.
Einstellungsermächtigung für die 3. QE Steuer und Staatsfinanz weiterhin auf hohem Niveau!
Das Bayerische Landesamt für Steuern wird für das Einstellungsjahr 2023 ermächtigt, insgesamt 630 Bewerberinnen und Bewerber als Steuerinspektoranwärterinnen und Steuerinspektoranwärter einzustellen (davon 70 eingliederungsberechtige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit). Im Vorjahr lag die Einstellungsermächtigung bei 498 Steuerinspektoranwärterinnen und Steuerinspektoranwärtern. Das Bayerische Landesamt für Finanzen ist für das Einstellungsjahr 2023 ermächtigt 47 Bewerberinnen und Bewerber als Regierungsinspektoranwärterinnen und Regierungsinspektoranwärter einzustellen.
Aufwandsvergütung für Referenten von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen an der LFS (Landesfinanzschule) erhöht!
Für Reisen zur Wahrnehmung einer Lehrnebentätigkeit an der Landesfinanzschule in Bayern (LFS) erhalten nebenamtliche Dozentinnen und Dozenten Reisekosten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz. Für volle Anwesenheitstage wird anstelle des Tagegeldes eine Aufwandsvergütung gemäß Art. 18 BayRKG gewährt. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den erfahrungsgemäß anfallenden Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Für die LFS richtet sich daher die Vergütung nach den Preisen des Verpflegungsbetriebes. Die Kosten wurden bereits im September von 12,50 € auf 15,00 € erhöht. Daher wurde nun auch die Aufwandsvergütung rückwirkend zum 01.09.2022 entsprechend angepasst.
Mündliche Prüfung der 2. QE Steuer für Wiederholer erfolgreich verlaufen!
Am 16. und 17.11. fanden am Landesamt für Steuern die mündlichen Prüfungen für die 2. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, Schwerpunkt Steuer für Wiederholer statt. Der HPR nahm auch diesmal wieder mit mehreren Vertretern an den Prüfungen teil. Es kam zu keinerlei Unregelmäßigkeiten und alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben ihre Prüfungen bestanden. Einziger Kritikpunkt war, dass einige Teilnehmer erst sehr kurzfristig von der genauen Terminierung ihrer Prüfung erfahren hatten. Der HPR wird hier das Gespräch suchen, um dies künftig zu vermeiden.
Überarbeitung des Anforderungsprofils für Informatiker in der 4. QE
Am Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat soll zeitnah eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, um sich mit dem Anforderungsprofil für Informatiker zu beschäftigen. Der Auftrag der Arbeitsgruppe ist, das bestehende Anforderungsprofil im Hinblick auf die Anforderungen an Führungskräfte im IT-Bereich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Neben ausgewählten Führungskräften und Nachwuchsführungskräften aus dem IUK-Bereich (Bereich für Informations- und Kommunikationstechnik), Vertretern des Finanzministeriums und des bayerischen Landesamt für Steuern, wird auch der HPR an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teilnehmen.
Erhöhung der Wegstreckenentschädigung kommt zum 01.01.2023
Die sogenannte große Wegstreckenentschädigung für dienstliche Fahrten, also für Fahrten aus triftigen Gründen mit dem privaten PKW, wird zum 01.01.2023 deutlich von 35 auf 40 Cent pro Kilometer erhöht. Der HPR hatte immer wieder betont, wie wichtig dieser Schritt, gerade für die Finanzverwaltung mit der hohen Zahl an Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfern ist. Diese Kolleginnen und Kollegen können auf Grund ihrer benötigten Unterlagen und ihrer EDV-Hardware in der Regel nicht den öffentlichen Personennahverkehr nutzen und müssen daher für ihre Prüfertätigkeit das private Kfz nutzen. Der HPR begrüßt es daher sehr, dass diese Anpassung jetzt kommt und die Kolleginnen und Kollegen entlastet.
HJAV im Gespräch mit der Leiterin des Fachbereichs Finanzen an der HföD
In regelmäßigen Abständen führt die Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung Erörterungsgespräche mit dem Fachbereich Finanzen der HföD. Im letzten Gespräch mit der Leiterin des Fachbereichs Finanzen Dr. Fiergau und ihrer Stellvertreterin Dr. Lechner standen vor allem die Auswirkung der Energiekrise auf die Hföd, sowie die ersten Erfahrungen mit dem neu eingeführten Blended Learning im Bereich der Ertragsteuer im Mittelpunkt. Die HJAV (Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung) und die Fachbereichsleitung sind sich einig, dass ein regelmäßiger Austausch sehr wichtig ist und freuen sich auf das nächste Erörterungsgespräch.