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Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im November 2022

Amtsangemessene Alimentation auch im HPR ein großes Thema // Haushaltsmittel für Gesundheitsmanagement bleiben auf gleichem Niveau // HPR fordert Erhöhung der Plätze für die Ausbildungsqualifizierung // Vorläufiges Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2022 3. QE Steuer // Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2022 3. QE Staatsfinanz // Abschlussfeier der 2. QE an der Landesfinanzschule in Ansbach // Gasversorgung muss gesichert sein! // Keine Anrechnung auf bestehenden Urlaub aufgrund einer Corona-Infektion

Amtsangemessene Alimentation auch im HPR ein großes Thema

Nicht nur auf Gewerkschaftsebene ist der Entwurf des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile ein großes Thema. Auch der HPR hat den Gesetzentwurf zur Stellungnahme erhalten und sich hierzu auch geäußert. Der HPR begrüßt die Entscheidung der Staatsregierung, Verbesserungen rückwirkend auf den 01.01.2020 vornehmen zu wollen. Allerdings äußert sich auch der HPR kritisch über Verschlechterungen für Beamte. Besonders die Verschlechterung für Beschäftigte in der künftigen ,,Stufe V‘‘ wird negativ gesehen. Hier möchten wir nochmals auf die ausführliche Darstellung zum Gesetzentwurf in der bfg Zeitung 10/2022 verweisen.

Haushaltsmittel für Gesundheitsmanagement bleiben auf gleichem Niveau

Die Mittel für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Gesundheitsmanagements, belaufen sich wie im Vorjahr auf 115.000 Euro. Die Verteilung dieser Mittel erfolgte wie in den Vorjahren entsprechend der Anzahl der Beschäftigten und der Anzahl der gemeldeten bzw. geplanten Maßnahmen.

Gleichzeitig wurde mit der Bekanntgabe der Haushaltsmittel für das Jahr 2022 auch der Bericht über die durchgeführten Maßnahmen im Jahr 2021 vorgelegt. Die Anzahl der durchgeführten Maßnahmen und damit natürlich auch die Teilnehmerzahl sind im Jahr 2021 wie bereits im Vorjahr stark gesunken. Dies ist allerdings auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Insgesamt ist dennoch festzustellen, dass das Bewusstsein für die Bedeutung des Gesundheitsmanagements in den Dienststellen fest verankert ist. So wurde versucht trotz der großen Einschränkungen der Pandemie Gesundheitsmanagement-Maßnahmen in digitaler Form anzubieten.

HPR fordert Erhöhung der Plätze für die Ausbildungsqualifizierung

Aufgrund der Umstellung von G8 auf G9 fällt im Jahr 2025 nahezu ein kompletter Abiturjahrgang in Bayern weg. Um dem Mangel an Bewerbern für den Einstellungsjahrgang 2025 entgegenzutreten, plant das Finanzministerium die Einstellungszahlen der 3. QE in den Jahren 2023, 2024 und 2026 zu erhöhen. Aus Sicht des Hauptpersonalrats wird diese Maßnahme allerdings nicht ausreichen, um den Personalbedarf zu decken. Zum einen fällt es der Finanzverwaltung bereits heute schwer, die geplanten Ausbildungszahlen zu erreichen und zum anderen planen natürlich auch die Unternehmen in der freien Wirtschaft, bereits in den Vorjahren mehr Auszubildende einzustellen.

Daher fordern der HPR und die HJAV (Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung) eine Erhöhung der Plätze für die Ausbildungsqualifizierung möglichst ab der nächsten Zulassungsprüfung im Jahr 2024 für 3 Jahre zu erhöhen. Aus Sicht des HPR hat dies gleich mehrere Vorteile. Die Motivation der Beschäftigten in der 2. QE könnte durch die verbesserten Aufstiegsmöglichkeiten erhöht werden. Des Weiteren ist die Leistung der Aufstiegsbewerber in der Regel sehr gut, sodass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, das Studium zu bestehen. Eine solche Erhöhung der Plätze für die Ausbildungsqualifizierung sollte natürlich nicht nur im Bereich der Steuer erfolgen, sondern auch im Bereich der Staatsfinanz.

Vorläufiges Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2022 3. QE Steuer

An der Qualifikationsprüfung 2022 für den Einstieg in der 3. QE Steuer haben insgesamt 407 Anwärter teilgenommen, davon 36 Beamte in der Ausbildungsqualifizierung. Insgesamt haben 340 bestanden. Daraus folgt eine Durchfallquote von 16,5%. Diese liegt erfreulicherweise deutlich unter der Durchfallquote des Prüfungsjahrgangs 2021, welche mit 28,6% bedeutend höher war. Auch die Durchschnittspunktzahl erhöhte sich von 6,67 im Jahr 2021 auf 8,24 im aktuellen Jahr.

Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2022 3. QE Staatsfinanz

Auch für den Bereich der Staatfinanz liegen die Ergebnisse der Qualifikationsprüfung in der 3.QE mittlerweile vor. Insgesamt nahmen hier 56 Laufbahnbewerber und Beamte in Ausbildungsqualifizierung an der Prüfung teil. Davon haben 50 die Prüfung erfolgreich abgelegt. Dadurch ergibt sich auch im Bereich der Staatsfinanz eine gesunkene Durchfallquote von 10,71% (Vorjahr 13,72%). Im Gegensatz zur Steuer ist hier aber die Durchschnittspunktzahl von 8,98 im Vorjahr auf 8,68 im aktuellen Jahr gesunken.

Abschlussfeier der 2. QE an der Landesfinanzschule in Ansbach

Nachdem die Abschlussfeier der 2. Qualifikationsebene Pandemie bedingt 2 Jahre in Folge ausfallen musste, freute sich die Leiterin der Landesfinanzschule, Andrea Knoll, am 28.10.22 die Absolventen wieder zum Festakt in der Turnhalle der LFS begrüßen zu dürfen. Auch die Vertreter des HPR freuten sich, dass man den Kollegen in einem großartigen Rahmen wieder ihre Zeugnisse überreichen konnte.

Gasversorgung muss gesichert sein!

Rund 30 Finanzämter haben momentan keinen Gasversorger. Das Finanzministerium ist bemüht Gasversorger zu finden. Aber auch die Amtsleiter sind gefragt, hier tätig zu werden. Feststeht, kein Amt muss die Heizung abschalten. In einem Gespräch mit Referat 35 wurde klargestellt, dass notfalls der Grundversorger gewählt werden muss – auch wenn dieser das Vielfache kostet.

Keine Anrechnung auf bestehenden Urlaub aufgrund einer Corona-Infektion

Durch das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16. September 2022 wurde geregelt, dass Tage an denen man sich wegen einer Corona-Infektion in Isolation befindet, nicht auf einen bestehenden Urlaub angerechnet werden dürfen. Wer sich also während seines Urlaubs aufgrund des oben genannten Gesetztes absondern muss und dies der zuständigen personalverwaltenden Stelle mitteilt, erhält seine Urlaubstage zurück.