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Bericht aus dem HPR November 2018

Der monatliche HPR-Bericht

Scanzentrum Wunsiedel - Übernahme der Scanarbeiten für Thüringen +++ Änderung der Leitlinien Personalentwicklung im Bereich Landesamt für Finanzen +++ Stellungnahme zu Personalanforderungen zum Haushaltsvoranschlag +++ Gesundheitsberichterstattung 2017 +++ Überarbeitung der Durchführungshinweise zum TVL

Scanzentrum Wunsiedel – Übernahme der Scanarbeiten für Thüringen

Wie bereits berichtet werden in Wunsiedel seit 2017 nicht nur die bayerischen, sondern auch die rheinland-pfälzischen Steuererklärungen digitalisiert. Beide Bundesländer sind mit der Kooperation sehr zufrieden.
Im Jahr 2017 haben die 155 Beschäftigten des Scanzentrums ca. 1,7 Millionen Steuererklärungen von Papierform in elektronische Daten umgewandelt. Dies sind beachtenswerte Zahlen. Jedoch darf nicht vergessen werden, dass das Ziel der Zukunft eine hohe Elsterquote ist. Eine langfristige und zukunftssichere Planung für den Standort Wunsiedel erfordert es daher, auch künftig eine Auslastung des Scanzentrums – trotz steigender Elsterquoten – sicherzustellen. Diesem Ziel ist man nun einen großen Schritt näher gekommen. Die Finanzstaatssekretäre der Bundesländer Bayern und Thüringen unterzeichneten eine Kooperationsvereinbarung, die vorsieht, dass Wunsiedel in einer ersten Stufe ab 2019 beginnt, die ca. 255.000 thüringischen Steuererklärungen zu scannen und in der Folge die Arbeiten für Thüringen schrittweise ausbaut.
Der Hauptpersonalrat begrüßt diese Vereinbarung. Sie dient dem Ziel, unseren Beschäftigten in Wunsiedel unbefristete Arbeitsverhältnisse bzw. die Verbeamtung in der 1.QE zu ermöglichen. Er wies jedoch die Verwaltung darauf hin, dass es dadurch nicht zu Verzögerungen beim Scannen der bayerischen Steuererklärungen kommen dürfe.

Änderung der Leitlinien Personalentwicklung im Bereich Landesamt für Finanzen

Der Hauptpersonalrat wurde darüber informiert, dass der Dienstposten “SB Geschäftsstelle als Vertreterin/Vertreter einer Geschäftsstellenleiterin/eines Geschäftsstellenleiters“ künftig einheitlich mit der Besoldungsgruppe A12 bewertet wird. Die Abhängigkeit der Dienstpostenwertigkeit von der Anzahl der Beschäftigten entfällt somit. Außerdem wurde in Referat Z1 für den Bereich der Aus- und Fortbildung der Dienstposten eines weiteren „SB Zentralabteilung mit herausgehobener Funktion und Vertretung der Referentin/des Referenten, für die/den nicht die Befähigung zum Richteramt Voraussetzung ist“ eingerichtet. Dadurch wird auf die gestiegenen Anwärterzahlen im Bereich des LfF reagiert.

Stellungnahme zu Personalanforderungen zum Haushaltsvoranschlag

Vor der Weiterleitung von Personalanforderungen zum Haushaltsvoranschlag ist die Verwaltung verpflichtet, den Personalrat anzuhören. Der Hauptpersonalrat hat daher eine detaillierte Stellungnahme abgegeben und vor allem auf den hohen Personalbedarf in allen Bereichen des Ressorts hingewiesen. Die Abschaffung der Wiederbesetzungssperre und die Verbesserung der Beförderungssituation sind zudem zentrale Anliegen des HPR. Der Doppelhaushalt 2019/2020 wird zu den ersten Aufgaben des neu gewählten Bayerischen Landtages gehören.

Gesundheitsberichterstattung 2017

Dem Hauptpersonalrat wurden der Gesundheitsbericht 2017 und die Verteilung der Haushaltsmittel für das Gesundheitsmanagement 2018 vorgelegt. Für das Gesundheitsmanagement 2018 stehen dem Ressort Mittel in Höhe von 115.000 Euro zur Verfügung. Der angemeldete Mittelbedarf für 1.115 Veranstaltungen liegt bei ca. 358.000 Euro. Angesichts der steigenden Bedeutung des Gesundheitsmanagements fordert der Hauptpersonalrat eine Erhöhung der dafür zur Verfügung stehenden Mittel. Dies wäre eine sinnvolle Investition in die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein Wohlbefinden am Arbeitsplatz trägt dazu bei, die krankheitsbedingten Fehlzeiten auf einem niedrigen Niveau zu halten. Diese lagen im Jahr 2017 im Geschäftsbereich des StMFLH bei 12,96 Tagen pro Beschäftigtem. Dieser Wert liegt geringfügig über dem des Jahres 2016 mit 12,76 Tagen und deutlich unter den von den gesetzlichen Krankenversicherungen jährlich veröffentlichten durchschnittlichen Fehlzeiten.

Überarbeitung der Durchführungshinweise zum TVL

Die Durchführungshinweise zum TVL wurden aktualisiert. Die seit dem Oktober 2016 getroffenen Regelungen, wie z.B. Leistungsprämien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden entsprechend eingearbeitet. Das umfangreiche Dokument steht auf der Website des StMFLH als Download zur Verfügung.