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HPR-Bericht Mai 2022

Erörterung Landespersonalausschuss +++ Fortbildung und Behördliches Gesundheitsmanagement im Geschäftsbereich des StMFH +++ Fachtheoretische Ausbildung +++ Distanzlehres aus gewichtigen sozialen Kriterien +++ Anwärtereinstellung in der 2. QE LfF +++ Arbeitgeberbericht für das Jahr 2021 gem. SGB IX und Inklusinsvereinbarung +++ Anwärtereinstellung in der 3. QE LfF

Erörterung Landespersonalausschuss
Der Hauptpersonalrat konnte eine Erörterung mit dem Generalsekretär des Landespersonalausschusses (LPA) Horst Wonka führen. Aus Sicht des Hauptpersonalrats sei die Gewinnung von qualifizierten Nachwuchskräften die größte Herausforderung für den öffentlichen Dienst. Gerade im Hinblick auf die immer geringere Zahl an Schulabgängern müsse der für das Einstellungsverfahren zuständige Landespersonalausschuss reagieren. Es sei unumgänglich, die Attraktivität der Verwaltung zu stärken. In der Vergangenheit sei es so gewesen, dass die Auszubildenden sich beim Arbeitgeber beworben hätten und glücklich über eine Einstellungszusage gewesen seien. Mittlerweile müssten sich die Arbeitgeber viel stärker um die Nachwuchskräfte bemühen.
Der HPR trug im Verlauf der Besprechung eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten für das LPA-Verfahren vor. Zum einen dauere der Prozess der Einstellung zu lang, da man sich bereits spätestens im Mai des Vorjahres beim LPA bewerben müsse, um im Herbst des Folgejahres die Ausbildung aufnehmen zu können. Dies sei bei Schülerinnen und Schülern noch in Ordnung, erschwere aber Quereinsteigern, Studienabbrechern usw. den Zugang zum öffentlichen Dienst. Aus Sicht des HPR sei es durchaus erstrebenswert, zwei LPA-Tests in einem Jahr durchzuführen. Diese könnten elektronisch durchgeführt werden, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Daneben könnte die Gültigkeitsdauer eines LPA-Ergebnisses auf spätere Einstellungsjahre ausgeweitet werden.
Der Generalsekretär gab dabei zu bedenken, dass man sich in der Vergangenheit bewusst für einen früheren LPA-Zeitpunkt ausgesprochen habe, um junge Schülerinnen und Schüler alsbald an den öffentlichen Dienst zu binden. Daneben sprächen die entstehenden Kosten gegen einen zweiten LPA-Test. Zudem hätten ggf. nicht alle potentiellen Teilnehmer und Teilnehmerinnen entsprechende elektronische Mittel, um einen digitalen Test zu absolvieren. Den Vorschlag, die Gültigkeit des LPA Testergebnisses zu verlängern, werde er in seine Überlegungen mit einbeziehen.

Fortbildung und Behördliches Gesundheitsmanagement im Geschäftsbereich des StMFH
Der HPR wurde darüber informiert, dass neben den digitalen Fortbildungen ab dem 25. April 2022 wieder Fortbildungsveranstaltungen in Präsenz angeboten werden können, auch wenn diese dienstlich oder personalentwicklungstechnisch nicht zwingend erforderlich sind. Das StMFH will verpflichtende oder personalentwicklungstechnisch wichtige Fortbildungsveranstaltungen (Präsenzveranstaltungen) prioritär durchführen. Natürlich soll bei der Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen in Präsenz darauf geachtet werden, dass das Risiko von Infektionen möglichst gering gehalten wird. Digitale Fortbildungen sollen in Bereichen, die sich für digitale Methoden eignen, weiter vorangetrieben werden. Zudem hat das StMFH entschieden, dass auch die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Behördlichen Gesundheitsmanagements wieder in Präsenz erfolgen können.

Fachtheoretische Ausbildung
Die derzeit für die Anwärterinnen und Anwärter bestehende Möglichkeit, die Fachtheorie im Wege einer freiwilligen Distanzlehre zu absolvieren, soweit dies mit den Lehrinhalten vereinbar ist, wurde vom StMFH vor dem Hintergrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens bzw. der bestehenden rechtlichen Regelungen letztmalig bis 6. Mai 2022 verlängert. Ab Montag, 9. Mai 2022, soll wieder vollständig zum Präsenzunterricht zurückgekehrt werden.

Distanzlehre aus gewichtigen sozialen Kriterien
Im absoluten Einzelfall soll es Anwärterinnen und Anwärtern ab sofort ermöglicht werden, beim Vorliegen gewichtiger sozialer Gründe Teile der Fachtheorie im Wege der Distanzlehre zu absolvieren. Eine Genehmigung der Distanzlehre kommt nur auf Antrag bei Vorliegen schwerwiegender sozialer Gründe (Härtefälle) in Betracht. Keine ausreichenden sozialen Gründe sind insbesondere allgemeine soziale Verpflichtungen, die Betreuung minderjähriger Kinder oder die eigene Minderjährigkeit. Weiter bedarf es einer positiven Prognose in Bezug auf das Bestehen der Qualifikationsprüfung. Um hierfür eine hinreichende Faktenbasis zu haben, kann eine Bewilligung des Distanzunterrichts frühestens nach Abschluss des Grundstudiums 1 (3. QE) bzw. FTA I (2. QE) erfolgen. Ferner müssen bei den Anwärterinnen und Anwärtern die entsprechenden technischen Voraussetzungen vorliegen bzw. von diesen geschaffen werden – insbesondere in Bezug auf die notwendigen Geräte und die Internetanbindung. Ebenso müssen von Seiten der Bildungseinrichtungen entsprechende technische, personelle und organisatorische Kapazitäten vorhanden sein. Bei der Bewilligung ist ein strenger Maßstab anzulegen. Eine Bewilligung kann nach sorgfältiger Prüfung im jeweiligen Einzelfall nur bei Vorliegen schwerwiegender sozialer Gründe (Härtefälle) unter Erfüllung der genannten Voraussetzungen erfolgen.

Anwärtereinstellung in der 2. QE LfF
Das StMFH hat das Landesamt für Finanzen ermächtigt, im Jahr 2022 aus dem Teilnehmerkreis der Auswahlprüfung 34 weitere Bewerberinnen und Bewerber einzustellen. Dadurch erhöht sich die Zahl der gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SVG für Inhaber eines Eingliederungsscheins oder Zulassungsscheins vorzubehaltenden Stellen auf insgesamt 16. Somit dürfen 99 Bewerberinnen und Bewerber, davon 97 für das Landesamt für Finanzen, eingestellt werden.

Arbeitgeberbericht für das Jahr 2021 gem. SGB IX und Inklusionsvereinbarung
Der HPR wurde über den jährlichen Arbeitgeberbericht des StMFH informiert. Demnach haben Öffentliche Arbeitgeber nach § 154 Abs. 1 SGB IX mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Das StMFH strebt über die gesetzliche Beschäftigungsquote hinaus gemäß der o. g. Inklusionsvereinbarung dauerhaft eine Beschäftigungsquote von ca. sieben Prozent im Geschäftsbereich an. Dieses Ziel wurde auch für das vergangene Jahr erreicht. Die Beschäftigungsquote ist allerdings um 0,17 Prozentpunkte auf 8,07 Prozent gesunken. Der Anteil schwerbehinderter Menschen an den Beförderungen und an den Leistungskomponenten der Bezahlung ist in 2021 gegenüber dem Vorjahr angestiegen, der Anteil schwerbehinderter Menschen an den Leistungskomponenten der Besoldung und an den Höhergruppierungen ist in 2021 gegenüber dem Vorjahr dagegen gesunken. Das Auftragsvolumen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen war in 2021 lediglich geringfügig rückläufig. Das StMFH führt dies jedoch auf die geringere Veranstaltungsdichte im Zuge der Corona-Pandemie zurück.

Anwärtereinstellung in der 3. QE LfF
Im Bereich der 3. QE wurde das Landesamt für Finanzen vom StMFH ermächtigt aus dem Teilnehmerkreis der 24 weitere Bewerberinnen und Bewerber einzustellen. Dadurch erhöht sich die Zahl der gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SVG für Inhaber eines Eingliederungsscheins oder Zulassungsscheins vorzubehaltenden Stellen auf insgesamt sechs. Somit dürfen 57 Bewerberinnen und Bewerber, davon 49 für das Landesamt für Finanzen, eingestellt werden.