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HPR-Bericht Juli 2022

Anrechnung digitaler Fortbildungstage auf Homeoffice-Tage +++ Fehlender Abiturjahrgang 2025 +++ Erhöhung der Einstellungsermächtigung LfF 3. QE +++ Erhöhung der Einstellungsermächtigung LfF 2. QE +++ Ergebnisse der Qualifikationsprüfung 3. QE Verwaltungsinformatik

Anrechnung digitaler Fortbildungstage auf Homeoffice-Tage
Das StMFH hat in einem Schreiben klargestellt, dass im Hinblick auf die weitere Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und im Umgang mit etwaigen weiteren Pandemiewellen die Akzeptanz der Beschäftigten von digitalen Fortbildungsmethoden unerlässlich sei. Es sei beabsichtigt, digitale Fortbildungstage (sowohl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als auch der Dozentinnen und Dozenten) nicht auf die Homeoffice-Tage anzurechnen, auch wenn sie von einem privaten Arbeitsplatz aus wahrgenommen werden.

Fehlender Abiturjahrgang 2025
Im Jahr 2025 wird der Abiturjahrgang in Bayern weitgehend ausfallen, da durch die Umstellung von G8 zurück auf G9 kein regulärer Jahrgang an Bayerns Gymnasien mit dem Abitur abschließen wird. Die Abiturientenzahl wird im Vergleich zu den Jahren davor und danach nur rund bei einem Fünftel liegen. Die Gründe, dass im Jahr 2025 dennoch einige wenige Schülerinnen und Schüler mit dem Abitur abschließen, sind zum einen das Pilotprojekt „Mittelstufe Plus“ (verlängertes G8). Zum anderen gibt es noch die Sonderregelung der „Überholspur des G9“ (freiwilliges G8).
Das StMFH ist nun der mehrfachen Forderung des Hauptpersonalrats nachgekommen und hat entschieden, diesem Umstand bei den beabsichtigen Einstellungen in der 3. Qualifikationsebene in der Steuerverwaltung wie folgt Rechnung zu tragen:
Ausgangsbasis für die Planungen des StMFH ist, dass in den letzten fünf Einstellungsjahren der Anteil der eingestellten Anwärterinnen und Anwärter mit Allgemeiner Hochschulreife bei durchschnittlich rund 68 Prozent lag. Um die voraussichtlich fehlenden Neueinstellungen im Jahr 2025 auszugleichen ist nun vorgesehen, diese auf die Jahre 2023 bis 2026 umzuverteilen. So sollen jeweils 25 Prozent der fehlenden Bewerberinnen und Bewerber 2025 bereits in den Jahren 2023 und 2024 zusätzlich eingestellt werden. 30 Prozent der fehlenden Bewerberinnen und Bewerber werden im Jahr 2026 zusätzlich berücksichtigt werden. Die restlichen 20 Prozent sollen im Jahr 2025 aus den dann vorhandenen Abiturientinnen und Abiturienten eingestellt werden.
Diese Maßnahme soll gewährleisten, dass die erforderliche Anzahl geeigneter Nachwuchskräfte für die Steuerverwaltung ausgebildet wird. Die Umverteilung auf mehrere Jahre wurde mit Blick auf die Personalgewinnung und Stellensituation festgelegt.

Erhöhung der Einstellungsermächtigung LfF 3. QE
Das StMFH hat das Landesamt für Finanzen ermächtigt, aus dem Teilnehmerkreis der Auswahlprüfung für den Einstieg in der 3. QE zehn weitere Bewerberinnen und Bewerber einzustellen. Dadurch erhöht sich die Zahl der gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SVG für Inhaber eines Eingliederungsscheins oder Zulassungsscheins vorzubehaltenden Stellen auf sieben.
Insgesamt dürfen somit 67 Bewerberinnen und Bewerber, davon 59 für das Landesamt für Finanzen selbst, eingestellt werden. Daneben werden die Einzustellenden für die Immobilien Freistaat Bayern (4), das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (1), die Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen (2) und die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung (1) ausgebildet.

Erhöhung der Einstellungsermächtigung LfF 2. QuE
In der 2. QE kam es beim LfF ebenfalls zu einer Erhöhung der Einstellungsermächtigung. Nunmehr dürfen insgesamt 84 Bewerberinnen und Bewerber aus dem Teilnehmerkreis der Auswahlprüfung als Regierungssekretäranwärterinnen und Regierungssekretäranwärter eingestellt werden. Davon werden 14 Stellen für Inhaberinnen und Inhaber eines Eingliederungsscheins oder Zulassungsscheins vorgesehen. Von den 84 Einstellungen sind zwei für eine spätere Verwendung im Bereich der Immobilien Freistaat Bayern vorgesehen.

Ergebnisse der Qualifikationsprüfung 3. QE Verwaltungsinformatik
Das StMFH hat den Hauptpersonalrat über die Ergebnisse der Qualifikationsprüfung des Jahres 2021 im Bereich der Verwaltungsinformatik (3.QE) informiert. Insgesamt hatten an der Prüfung 64 Bewerberinnen und Bewerber teilgenommen, wovon 58 diese erfolgreich bestanden. Die Durchfallquote betrug somit 9,37 Prozent. Im Vergleich zu den Ergebnissen der Inspektorenprüfung im Bereich Steuer sind diese Ergebnisse sicher nicht beunruhigend. Im Vergleich zu den Vorjahren liegt allerdings eine deutliche Steigerung der Durchfallquote vor. Das StMFH hat dem HPR daher berichtet, dass der Grund für das Nichtbestehen der Prüfung zum Teil die Prüfungsleistung „Effizientes Programmieren mit C/C++“ war. Dieses Fach werde an der Hochschule für Angewandte Wissenschaft Hof (HAW) abgeprüft. Für ein Bestehen der Qualifikationsprüfung seien alle Prüfungsleistungen an der HAW mit mindestens fünf Punkten abzuschließen. Falls dies im Erstversuch nicht gelinge, könne die jeweilige Prüfungsleistung einmal wiederholt werden.
Zum Teil scheiterten Studierende an den Prüfungsleistungen der HföD. Um die Qualifikationsprüfung zu bestehen, müssen zwei der drei Prüfungsleistungen an der HföD bestanden werden. Dabei muss der Durchschnitt aller drei Prüfungsleistungen mindestens fünf Punkte betragen. Um das zu erreichen, stünden zwei Versuche zur Verfügung.
Die HföD bot den Studierenden, die ihre Prüfungsleistungen wiederholen mussten, zusätzliche Stunden mit den jeweiligen Dozenten an, um vor der Wiederholungsprüfung noch Fragen stellen zu können und den Stoff zu wiederholen. Das Angebot sei jedoch auf keinerlei Resonanz gestoßen.
Zusammenfassend geht das StMFH davon aus, dass weder zu anspruchsvolle Klausuren noch eine zu geringe Unterstützung der Hochschulen ursächlich für den Misserfolg der Studierenden waren. Die erfolgreichen Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer hätten das Studium im Schnitt mit 10,93 Punkten beendet. Das zeige, dass die Studierenden von beiden Hochschulen ausreichend unterstützt und durch die durch Corona begründete Sondersituation begleitet worden seien.
Dennoch bekräftigte das Ministerium das Ziel, den Studiengang zu optimieren und noch attraktiver zu gestalten, um möglichst viele qualifizierte Fachkräfte für den öffentlichen Dienst zu gewinnen.
Im Zuge dessen sei eine Änderung der Fachverordnung Verwaltungsinformatik geplant.
Dabei solle das Prüfungssystem angepasst werden. Studierenden anderer Studiengänge an der HAW stünden drei Versuche zur Verfügung, um alle Prüfungsleistungen mit mindestens fünf Punkten abzuschließen. Dies sei im Studienablauf der Verwaltungsinformatiker nicht möglich. Entsprechend solle künftig die Qualifikationsprüfung auch bestanden sein, wenn bis zu zwei der zwölf Prüfungsleistungen der HAW mit weniger als fünf Punkten bewertet wurden. An der HföD gelte eine entsprechende Regelung bereits.