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bfg Ortsverband beim Finanzamt Waldsassen

Folgen von Teilzeit, Altersteilzeit und Kindererziehung auf das Ruhegehalt

Beamtinnen und Beamte des Finanzamtes Waldsassen wollten mehr über ihre Versorgung im Alter wissen. Der bfg-Ortsverband holte deshalb die Vorsitzende der BBB-Versorgungskommission Gerlinde Woppmann vom Landesamt für Finanzen nach Waldsassen.

Bei der gut besuchten Informationsveranstaltung standen Fragen zur Altersteilzeit und die damit verbundenen Folgen auf die Berechnung des Ruhegehalts ganz besonders im Interesse. Gerlinde Woppmann ging in ihrem Referat auch auf die Anrechnung von Kindererziehungszeiten und auf die Berechnung von Kindererziehungszuschlägen ein. In der anschließenden Diskussion standen die Bereiche Versorgungsabschläge, Versorgungsausgleich bei Ehescheidung und spezielle Regelungen für Schwerbehinderte im Mittelpunkt. Ortsvorsitzender Hubert Schrems und Personalratsvorsitzender Wolfgang Körner bedankten sich abschließend für die fachkundigen Informationen und stellten fest, dass die Teilnehmer der Veranstaltung nun mehr Wissen zur Systematik der Beamtenversorgung hätten und dass durch den Arbeitszeitumfang auf die Höhe des Ruhegehalts Einfluss genommen werden könne.