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Ballungsraum-Zulage erweitert

Bezirksverband Südbayern berichtet

Zum 1. September 2013 ist die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) in Kraft getreten.

Dadurch wurde der bisher für die Gewährung der Ballungsraumzulage nach Art. 94 BayBesG maßgebliche „Stadt- und Umlandsbereich München“ durch den neuen Begriff des „Verdichtungsraums München“ ersetzt und gleichzeitig erweitert. Es ist vorgesehen, den Art. 94 BayBesG entsprechend anzupassen.

Ab 01.09.2013 bis zur Änderung dieser Vorschrift wird die Ballungsraumzulage an die bisher sowie nach der künftigen Regelung Berechtigten im Vorgriff gezahlt.

Details sind aus Informationsblatt des Landesamtes für Finanzen ersichtlich, das unten zum Download angeboten wird.

Zum Internetauftritt des Landesamt für Finanzen.

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