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Tarifergebnis gut, Besoldungsanpassung aber auch!

Staatsregierung hat mit Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung Wort gehalten

Als es am 2. März kurz nach 23 Uhr das Tarifergebnis zu verkünden galt, musste es plakativ zugehen. So ist das nun mal. Deshalb: Gesamtvolumen 3,2%, 3,2%,1,4% zum 1. Januar 2019, 2020, 2021, mindestens 100€, 90€, 50€ mehr. Laufzeit 33 Monate. – Tatsächlich ist alles sehr viel umfangreicher, komplizierter, und mancher wird sich denken: gut, aber nicht ganz so gut, wie es auf den ersten Blick scheint. So beträgt die lineare Anhebung der Entgelte 3,01%, 3,12% und 1,29%. Die Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) wird für mindestens 4 Jahre auf dem Stand von 2018 eingefroren, dafür gibt es die erwähnten Sockelbeträge, die das abfedern. Die bfg hatte das von Anfang an so dargestellt. Das Ergebnis enthält aber auch eine deutliche Anhebung des Mindestbetrags bei Höhergruppierung auf 100 € bzw. 180 €, eine Anhebung der Ausbildungsvergütung um 50 € zum 1.1.2019 und 50 € zum 1.1.2020, den 30. Tag Urlaub für Auszubildende und manches Detail bei Eingruppierungsfragen. Was die Entgelterhöhungen betrifft, ergeben sich für jede Entgeltgruppe und jede Stufe etwas unterschiedliche Ergebnisse aus den Faktoren „Prozentuale Erhöhung“, „ggf. Mindestbetrag“ sowie „Einfrieren Jahressonderzahlung“! In der Entgeltgruppe 5 Stufe 6 zum Beispiel, also da, wo die meisten unserer Mitglieder eingruppiert sind, erhöhen sich die Entgelte auf das ganze Jahr betrachtet um 3,2% zum 1.1.2019, um 2,9% zum 1.1.2020 und um 1,5% zum 1.1.2021. In der Entgeltgruppe 8 Stufe 5 beispielsweise, ergibt sich so für 2019 und 2020 jeweils ein Plus von 2,9%, für 2021 eines von 1,4%.

Nachdem die Bayerische Staatsregierung noch am 2. März angekündigt hatte, das Tarifergebnis „zeitgleich und systemgerecht“ auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger zu übertragen, hat sie nun einen Gesetzentwurf hierzu vorgelegt.
Der Entwurf sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Erhöhung um 3,2 Prozent rückwirkend zum 01.01.2019
  • Erhöhung um 3,2 Prozent zum 01.01.2020
  • Erhöhung um 1,4 Prozent zum 01.01.2021
  • Anwärterinnen und Anwärter erhalten ab 01.01.2019 eine Erhöhung um 50 Euro und ab 01.01.2020 eine Erhöhung um 100 Euro (!).

Daneben sieht der Entwurf des Doppelhaushalts zum 1.1.2020 die Streichung der ersten mit einem Wert besetzten Stufe in allen Besoldungsgruppen vor! Damit erfolgt eine zusätzliche Verbesserung im Bereich der Eingangsbesoldung!
Die im Tarifvertrag vereinbarte Erhöhung des Erholungsurlaubs für wird ebenfalls im Beamtenbereich umgesetzt. Anwärter haben künftig einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Die erforderliche Änderung der Urlaubsverordnung wird zeitnah auf den Weg gebracht.
Und vor allem: Das „Weihnachtsgeld“ bleibt im Besoldungsbereich unangetastet! Damit wurde der Sorge der bfg vollumfänglich Rechnung getragen, dass es im Beamtenbereich zu keiner Schlechterstellung kommen darf, weil hier ein Mindestbetrag verfassungsrechtlich auf absehbare Zeit nicht mehr möglich ist („Abstandsgebot“).
Die Erhöhungen sollen rückwirkend zum 01.01.2019 erfolgen. Die erhöhten Werte werden voraussichtlich erstmalig bei den Juni-Bezügen berücksichtigt (inklusive der bis dahin nachzuzahlenden Bezüge).
Und noch ein Ausblick: demnächst wird die sogenannte „Mütterrente II“ in das Bayerische Versorgungsrecht übertragen werden. Bayern ist hier wieder einmal das einzige Bundesland, das zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen wird.

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Besoldungstabelle 2019-2021568,3 KB
TVL-Entgelttabelle 2019-2021464,8 KB