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Das ist ohne Personal nicht zu schaffen!

Rechnungshofbericht 2017 veröffentlicht

bfg sieht Feststellungen im Rechnungshofbericht zu Bearbeitungsmängeln zwiespältig, denn die vom Rechnungshof seit Jahren geforderte Verbesserung der Personalsituation ist bisher weitestgehend ausgeblieben.

Die Bayerische Finanzgewerkschaft bfg sieht sich durch die Feststellungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) in ihrer Forderung nach mehr Personal für die Finanzämter bestätigt.
„Wenn im heute vorgestellten Jahresbericht des ORH Defizite bei der Besteuerung von beschränkt Steuerpflichtigen, bei der Bearbeitung von Steuerfällen mit dauerhaften Verlusten und möglicher Liebhaberei, der Körperschaftsteuer-Zerlegung und der Auswertung der Selbstanzeigen zu ausländischen Kapitalerträgen festgestellt werden, dann kann ich nur sagen: Um das besser zu machen, braucht es Personal,“ so der Vorsitzende der Bayerischen Finanzgewerkschaft, Gerhard Wipijewski, heute in München.

Obwohl der Oberste Rechnungshof seit Jahren die Personalmisere der Finanzämter angeprangert und die Folgen in Form von Organisations- und Bearbeitungsdefiziten aufgezeigt hat, habe sich bisher viel zu wenig zum Besseren entwickelt.

Wipijewski verdeutlicht dies anhand der vom ORH im Jahresbericht 2012 dargestellten Zahlen und stellt die aktuellen Werte dagegen:

Personalbedarf (lt. bundeseinheitlichem Muster) 2012 lt. ORH = 19.844
Personalbedarf (lt. bundeseinheitlichem Muster) 2017 = 20.500
Beamten- u. Arbeitnehmerstellen im Staatshaushalt 2012 lt. ORH = 16.457
Beamten- u. Arbeitnehmerstellen im Staatshaushalt 2017 = 16.424
Tats. Besetzung 2012 lt. ORH = 14.554
Tats. Besetzung 2017 = 14.941

Hier werde deutlich, dass sich trotz der leichten Personalsteigerung in den vergangenen 5 Jahren die Unterbesetzung sogar noch erhöht hat. Demgegenüber entfallen die im aktuellen Rechnungshofbericht dargestellten Stellenmehrungen in den Finanzämtern ausschließlich auf sogenannte Anwärterstellen. Diese sind in Verwaltungen mit interner Ausbildung und internem Studium erforderlich, um überhaupt Nachwuchs ausbilden zu können und damit – insbesondere durch die große Zahl an Ruhestandsversetzungen – freiwerdende Stellen zu besetzen.

Angesichts dieser weiter andauernden Personalmisere und einem jährlichen Fallzahlenwachstum zwischen 2 und 4 % stünden die angeregte verbesserte Datenpflege, häufigere Außenprüfungen oder konsequentere Fallüberwachungen in deutlichem Widerspruch zur weiterbestehenden Unterbesetzung!

Ähnliches gilt für die Feststellungen im Bereich des Landesamtes für Finanzen. Auch hier wachsen die Fallzahlen stetig, durch die demografische Entwicklung geradezu sprunghaft. Jede Personalmehrung irgendwo in der Staatsverwaltung schlägt hier zu Buche, jede Zunahme der Teilzeitarbeitsverhältnisse. Die Rekordzahlen im Bereich der Ruhestandsversetzungen sorgen für besonders großen Aufwand, der durch Personalumsetzungen nur unzureichend bewältigt werden kann. Auch hier muss die
Personalsituation dringend verbessert werden.

Einen Satz aus der Pressemitteilung des Obersten Rechnungshofes hält der bfg-Vorsitzende freilich für besonders bedeutend: „Ohne Einnahmen keine Ausgaben.“ Diese Erkenntnis sollte Verbesserungen in der Finanzverwaltung eigentlich zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe machen.

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