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Gewerkschaftstag 2019

Der Gewerkschaftstag 2019 und die Bezirksverbandstage 2019 finden am 18. und 19. März 2019 in Augsburg statt.

Gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung der Bayerischen Finanzgewerkschaft (bfg) erfolgt hiermit die Einberufung zum GEWERKSCHAFTSTAG 2019 UND DEN BEZIRKSVERBANDSTAGEN NORDBAYERN UND SÜDBAYERN der Bayerischen Finanzgewerkschaft.

Der Gewerkschaftstag 2019 sowie die Bezirksverbandstage 2019 werden in der Zeit vom 18. bis 19. März 2019 in Augsburg stattfinden.
An dem Gewerkschaftstag nehmen die gewählten Delegierten der Ortsverbände, der Landesvorstand und die Rechnungsprüfer/innen teil (§ 11 Abs. 2 der Satzung). Jedem Ortsverband steht für je angefangene 50 Mitglieder eine Stimme zu. Maßgebend ist der Mitgliederstand am 01. Februar 2019 (§ 11 Abs. 3 der Satzung).

Jeder Ortsverband wird eine Mitgliederstatistik zu dem o.g. Stichtag erhalten. Es wird gebeten, die gewählten Delegierten der Ortsverbände möglichst früh, spätestens bis 11. Februar 2019, der Geschäftsstelle der Bayerischen Finanzgewerkschaft, Karlstr. 41, 80333 München, schriftlich unter genauer Angabe von Name, Vorname, Dienstbezeichnung, Dienststelle und Privatanschrift mit Postleitzahl, Wohnort, Strasse und Hausnummer zu melden, da sonst eine satzungsgemäße schriftliche Ladung nicht möglich ist.

Die Delegierten der Ortsverbände, die Mitglieder des Landesvorstandes und die Rechnungsprüfer/innen werden schriftlich unter Angabe der Tagesordnung (und des Zeitplans) zum Gewerkschaftstag eingeladen (§ 12 Abs. 2 der Satzung).

Anträge (§ 16 der Satzung) zum Gewerkschaftstag können die Landesleitung, der Landesvorstand, die Bezirksverbände, die Ortsverbände und die Landesjugendleitung stellen. Die Anträge sind zu begründen. Bei Anträgen, die finanzielle Mehraufwendungen erfordern, sollen zugleich Anträge hinsichtlich der Kostendeckung gestellt werden.

Die Anträge der Ortsverbände sind nach der Satzung in doppelter Ausfertigung über den zuständigen Bezirksverband zu leiten. Wir bitten dringend, die Anträge den Bezirksverbänden bis spätestens 15. Dezember 2018 zuzuleiten, um für die Vorbereitung des Gewerkschaftstages ausreichend Zeit zu haben.

Anträge, die nicht spätestens acht Wochen vor dem Beginn des Gewerkschaftstages bei der Landesleitung, Bayerische Finanzgewerkschaft, Karlstr. 41, 80333 München vorliegen, gelten als verspätet (§ 16 Abs. 3 der Satzung).

gez. Gerhard Wipijewski, Landesvorsitzender
gez. Matthias Bauregger, Bezirksvorsitzender
gez. Helene Wildfeuer, Bezirksvorsitzende